Schmid Martin · Ständerat · 2017-06-06
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-06
Wortprotokoll
Hier handelt es sich um die letzte materielle Differenz, die ich aufgreifen möchte; denn mit dem ersten Beschluss haben wir ja jetzt auch schon die Änderung in Artikel 27a beschlossen. Es geht darum, in welchen Fällen eine Bestrafung vorgenommen werden soll, wenn die Pflichten dieses Gesetzes nicht erfüllt werden. Dazu ist vielleicht nochmals anzufügen, dass auch nach dem Beschluss des Ständerates die Unternehmen selbst nicht bestraft werden können, sondern nur natürliche Personen strafrechtlich belangt werden können. Das ist insoweit auch richtig, als es natürliche Personen sind, welche diese Gesetzespflichten verletzen.
Der Nationalrat hat sich den materiellen Tatbestandselementen des Ständerates und den Änderungen, die wir vorgenommen haben, angeschlossen. Er hat die Busse nun jedoch auf 100 000 Franken pro natürliche Person beschränkt. Wir haben in der Kommission auch die Frage diskutiert, ob diese Strafdrohung von 100 000 Franken für eine natürliche Person noch genügend sei oder ob damit auch Fehlanreize und politische Fehlsignale gesetzt würden, sodass eine solche Verfehlung auf die leichte Schulter genommen würde. Diesbezüglich gehen die Meinungen auseinander. Für die einen wäre es aus generalpräventiver Sicht wichtig, dass eine möglichst hohe Strafdrohung ausgesprochen ist. Für die anderen beinhaltet schon eine Strafdrohung von 100 000 Franken Busse eine hohe Sanktion, die ausgesprochen werden könnte.
Letztlich haben wir uns entschieden, uns ebenfalls dem Nationalrat anzuschliessen, weil wir der Überzeugung sind, dass einerseits die materiellen Tatbestandselemente die Anwendung der Strafbestimmung schon in einem gewissen Sinn eingegrenzt und konkretisiert haben, dass andererseits aber doch mit einer Busse von 100 000 Franken noch eine genügend hohe Sanktion ausgesprochen werden kann, sofern eben natürliche Personen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Es wurde in der Kommission auch darauf hingewiesen, dass natürlich die multinationalen Unternehmen höchstwahrscheinlich auch aus dem Ausland unter Druck kommen würden, falls sie diese Länderberichte nicht einreichen würden, und dass das eigentlich genügend Sanktionsmöglichkeiten beinhalten würde und sie kein Interesse hätten, hier ihren Pflichten nicht nachzukommen. Umgekehrt hat der Nationalrat dann aber beschlossen - gerade auch aufgrund der Schwierigkeit, dass der Nachweis gegenüber einer natürlichen Person, welche sich eben nicht nach dem Gesetz verhalten hat, nicht einfach geführt werden kann -, dass eben in Fällen, wo höchstens eine Busse von 25 000 Franken infrage kommt, im Sinne einer Vereinfachung das Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Wir haben uns als Kommission diesen Beschlüssen des Nationalrates angeschlossen, auch aufgrund der Begründung, dass es hier um den Austausch dieser Länderberichte geht, dass diese ja keinen Steuererklärungscharakter haben, dass das nur eine Vorstufe zur Steuerveranlagung darstellt und dass wir hier die letzten Differenzen zum Nationalrat beseitigen können, wenn Sie jetzt auch der Kommission folgen. Denn es ist sehr wichtig für den Standort Schweiz, dass dieses Gesetz dann auf Anfang nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden kann und dass die Unternehmen eben diese Länderberichte vorlegen können.
Das wäre meine Berichterstattung zu diesem Geschäft gewesen.