Föhn Peter · Ständerat · 2017-06-06
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-06
Wortprotokoll
Die Volksinitiative zeigt eigentlich nichts anderes als die Unsicherheit in der Bevölkerung auf: Was geschieht mit dem Bankkundengeheimnis? Ich spreche hier jetzt zur Initiative und zum Gegenvorschlag, wie das meine Vorredner auch gemacht haben. Ich meine, dass der Gegenvorschlag sehr gut ist, und setze mich für ihn ein. Ich sage es gleich vorweg: Sollte der Gegenvorschlag keine Mehrheit finden, werde ich mich für die Initiative einsetzen und mich auch bei einer eventuellen Volksabstimmung dafür starkmachen.
Ihnen, Herr Graber, kann ich sagen, und zwar siebenmal: Ja, es macht Sinn. Die technischen Fragen können und müssen gelöst werden. Es ist absolut keine angeschlagene Initiative. Ich bin, wenn ich mich umhöre, überzeugt: Das Volk will das Bankkundengeheimnis beibehalten und es nicht preisgeben. Man befürchtet, dass es preisgegeben wird, weil der Bundesrat laviert, weil der Bundesrat gerade in den letzten Monaten nicht stark genug war. Deshalb sagt man: Jawohl, daran halten wir fest, das ist eine Eigenheit der Schweiz. Eine Eigenheit darf und kann man nicht aufgeben.
Gerade wir in der Schweiz haben unsere Stärken. Wir haben unsere staatspolitischen Werte. Ich gehe jetzt nicht unbedingt auf das Fachspezifische ein. Das hat mein Vorredner getan. Ich kann jetzt hier das Staatspolitische und den Puls der Bevölkerung ein bisschen darlegen. Wir haben wirklich Werte! Ich nenne hier jetzt vor allem drei: das Vertrauen, die persönliche Freiheit und vor allem die individuelle Verantwortung. Das sind Werte, die in der Schweiz noch einen hohen [PAGE 408] Stellenwert haben und die man nicht einfach über Bord werfen will. Gerade der Gegenvorschlag geht ja Kompromisse ein. Eventuelle technische Fragen oder Ungereimtheiten werden korrigierend dargelegt, und es wird entsprechend Antwort gegeben. Der Bundesrat hat das in seiner Stellungnahme, die er vor einiger Zeit abgegeben hat, auch mehrfach betont. Die Aufführung der finanziellen Privatsphäre in der Verfassung ist nicht nur für Bürgerinnen und Bürger positiv, sie ist vor allem auch für unseren Finanzplatz Schweiz, für unsere KMU, für unsere Wirtschaft positiv. Dazu müssen wir meines Erachtens stehen. Wir dürfen solche Vorteile und die Bekenntnisse, die bis heute abgelegt wurden, nicht einfach über Bord werfen.
Wenn ich jetzt kurz auf die Stellungnahme des Bundesrates eingehe, dann möchte ich das nur so mathematisch und überschlagsweise machen: Der Bundesrat hat zur Volksinitiative neun Argumente dargelegt und hat sich dezidiert gegen die Volksinitiative gestellt. Das ist richtig, er nennt neun Begründungen, sie wurden heute hier aufgezählt. Dann hat er fünf Punkte aufgezählt, in denen der Gegenvorschlag wirklich besser sei. Er hat gesagt, was der Gegenvorschlag an Positivem aufgenommen habe. Er hat also fünf Punkte genannt, in denen der Gegenvorschlag gegenüber der Initiative massiv besser sei. Dann hat der Bundesrat wiederum fünf Kritikpunkte aufgezählt, weshalb man jetzt dem Gegenvorschlag trotzdem nicht zustimmen sollte.
Wenn ich diese fünf Punkte zusammenfasse, dann stelle ich fest, dass es um Folgendes geht: Es bestehe kein Handlungsbedarf, das ist der erste Kritikpunkt. Der Gegenvorschlag bringe zudem keine Verbesserung für steuerehrliche Personen. Es wurde dazu jetzt vorhin eigentlich alles gesagt. Das geltende Recht genüge respektive würde jetzt auf Verfassungsstufe angehoben; das wurde auch gesagt. Das ist für mich alles zusammen ein einziger Punkt. Dann gibt es noch eine technische Frage betreffend die Bekämpfung der Geldwäscherei. Das ist absolut zu lösen, was der Bundesrat eigentlich auch bestätigt.
Wenn ich das Ganze also nur schon mathematisch überblicke, dann stelle ich fest, dass der Bundesrat eigentlich zum Schluss kommen müsste, dass der Gegenvorschlag okay ist, dass er gut ist. Dem Gegenvorschlag sollten Sie zustimmen. Denn für mich singt der Bundesrat nichts anderes als das Loblied auf den Gegenvorschlag, und am Schluss sagt er eben doch Nein. Jetzt frage ich Sie: Wollen wir alles preisgeben, müssen wir gar alles preisgeben? Nein, das wollen und müssen wir nicht. Vor allem wollen wir nicht solche Sachen preisgeben, die uns stark gemacht haben, die uns gerade in der Schweiz auch als Unternehmer stark gemacht haben.
Wenn ich überleben will, muss ich doch zu den Stärken Sorge tragen, muss ich sie verteidigen, die Stärken erhalten, sie ausbauen, festigen. Genau das will die Initiative und will der Gegenvorschlag. Ich muss mich auf die Stärken besinnen und eben eventuell letztendlich dafür kämpfen. Das ist nicht ein Mühlstein um den Hals - das kommt mir jetzt gerade in den Sinn -, wie das der Kommissionssprecher gesagt hat. Im Gegenteil, das ist eben jetzt eine Verankerung; wir wollen gerade diese Stärken in der Bundesverfassung niederschreiben und verankern. Wer das heute und hier jetzt verteufelt und nicht will, der soll doch ehrlich sein und sagen, das Bankkundengeheimnis sei des Teufels und solle möglichst schnell abgeschafft werden. So interpretiere ich das.
Weshalb also etwas über Bord werfen, was sich bewährt hat und unsere Stärke ist? Gerade dieses Bankkundengeheimnis ist eine Stärke, und deshalb bitte ich Sie, daran festzuhalten und wenn nötig auch für dieses Bankkundengeheimnis zu kämpfen und dafür durch dick und dünn zu gehen; das lohnt sich. Leider will das der Bundesrat momentan nicht, deshalb kommen solche Initiativen zustande. Ich bitte Sie, hier Stärke zu zeigen, die Stärken der Schweiz nach aussen zu zeigen; man darf sie preisgeben, aber nicht abschaffen. Man darf sie rühmen, allüberall rühmen, und man darf sie auch hochjubeln, aber nicht einfach wegdiskutieren und vernichten. Hier können wir etwas für unsere nächste Generation tun; ich will, dass für meine Nachkommen nach wie vor Stärken wie der Schutz der Privatsphäre erhalten bleiben. Das will ich. Ansonsten brauchen wir unseren Rat hier drin nicht, dann können wir einen Einheitsbrei machen. Ich bin überzeugt, das wollen auch Sie nicht, und das will vor allem unsere Jugend nicht.
Ich habe mich für den Gegenvorschlag entschieden. Ich bitte Sie dringend, auf den Gegenvorschlag einzutreten, damit er in der Kommission beraten werden kann. Dann wird - das wurde richtig gesagt - die Initiative zurückgezogen; das wurde so bestätigt. Ich danke Ihnen für den Einsatz zugunsten einer der grossen Stärken, die die Schweiz noch vorweisen kann.