Burgherr Thomas · Nationalrat · 2017-06-06
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-06
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative möchte Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes aufheben, ändern oder sistieren. Dieser Absatz legt heute fest, dass die Finanzkommissionen zum Mitbericht zu den Entwürfen für Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen einzuladen sind, die ihnen nicht zur Vorberatung zugewiesen werden. Für die Vertretung ihrer Anträge in den Räten sollen für sie dieselben Rechte gelten wie für die vorberatenden Kommissionen. Diese Regelung ist seit Juli 2015 in Kraft. Gemäss den Initianten führt diese Kompetenzregelung zu Problemen in der Praxis und zu Verwirrung in der Organisation der Debatten. Das Hauptproblem sei, dass die Finanzkommissionen den vorberatenden Kommissionen in Bezug auf die Zuständigkeit gleichgestellt werden.
Die Staatspolitische Kommission hat jedoch am 1. September 2016 mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Aus Sicht der Kommission sollen zuerst mehr Erfahrungen gesammelt werden, bevor eine Bilanz über die Wirkung der neuen Regelung gezogen wird. Für all jene unter uns, die bei jeder Gelegenheit auf Evaluationen und auf wohlüberlegte und auf Fakten basierte Entscheidungen pochen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir nicht nach so kurzer Zeit schon wieder eine Änderung vornehmen.
Es braucht bei einer solchen Praxisänderung, wie sie 2015 eingeleitet wurde, eine gewisse Gewöhnungszeit an das Verfahren. Man war daher der Meinung, dass es nicht angezeigt sei, die Bestimmung bereits wieder abzuschaffen, nur weil gewisse Probleme bei der Durchführung aufgetreten sind. Es wäre eine Überreaktion, wenn wir aufgrund von Einzelfällen das System schon wieder umstossen würden. Optimierungen sind sicher nötig, aber einen solchen Schnellschuss wollte die Kommission nicht.
Zudem wurde in der Debatte das Argument eingebracht, dass unter Umständen auch eine mangelhafte Planung in der WBK bei der Vorberatung gewisser Geschäfte zu Reibungen geführt habe. Dies bedeutet, dass mit einer besseren Planung möglichen Konflikten mit den finanzpolitischen Vorgaben der Finanzkommissionen aus dem Weg gegangen werden könnte.
Es war ein bewusster politischer Entscheid, dass finanzpolitische Abwägungen gegenüber sachpolitischen Überlegungen ein grösseres Gewicht bekommen sollten. Die Finanzkommissionen nehmen das Gesamtinteresse eines ausgewogenen Finanzhaushalts wahr. Die Finanzkommissionen übernehmen somit eine wichtige staatspolitische und hoffentlich auch eher zurückbindende Funktion. Die Bemühungen um einen ausgewogenen Finanzhaushalt sollten stärker betont werden, was in Anbetracht der finanzpolitischen Lage auch noch relevanter geworden zu sein scheint. Das tendenziell ausgabenfreundliche Verhalten der Sachbereichskommissionen sollte durch eine finanzpolitische Perspektive verbindlich reflektiert und ergänzt werden.
Die Kommissionsminderheit mag dies eine Verkomplizierung nennen. Ich sehe es als Mässigung, als Ausgleich und als Vermittlung der unterschiedlichen Perspektiven, was sicher zu einer wohlüberlegten Entscheidung führt. Durch die ebenbürtige Mitwirkung der Finanzkommissionen bei der Vorberatung finanzrelevanter Vorlagen sollten die Budgetziele besser erreicht und soll die Berücksichtigung der finanzpolitischen Gesamtsicht garantiert werden können.
Ich bitte Sie daher im Namen der Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben.