Schenker Silvia · Nationalrat · 2017-06-07
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-07
Wortprotokoll
Das Anliegen, um das es in dieser parlamentarischen Initiative geht, ist eines, das viele betroffene Personen stark beschäftigt. Es geht nämlich um die Frage, wie die sogenannte Restfinanzierung im Pflegefall geregelt werden soll. Der Rest, der zu finanzieren ist, ist ein Teil der Pflegekosten, die bei Langzeitpflegebedürftigkeit anfallen. Wir hatten es leider damals bei der Verabschiedung der Vorlage hier im Parlament versäumt, eine klare Lösung zu beschliessen. Es wurde schon bald offensichtlich, dass die Umsetzung der Pflegefinanzierung sehr unterschiedlich [PAGE 932] gehandhabt wird. Dies ist besonders dann ein Problem, wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer, in einem anderen Kanton als in seinem Herkunftskanton untergebracht wird. Dafür suchen wir nun eine Lösung. Diese zu finden ist schwieriger, als sich erahnen lässt. Wir sind deshalb bereits in der Differenzbereinigung zu diesem Punkt.
Wir haben im Moment drei verschiedene Vorschläge, wie die Frage der Restfinanzierung der Pflegekosten für die ausserkantonale Unterbringung im Heim geregelt werden soll. Uns von der SP-Fraktion überzeugt die ursprüngliche Lösung Ihres Rates am meisten. Frau Heim hat deshalb den entsprechenden Antrag gemacht. Die Variante des Nationalrates bringt am meisten Klarheit, und - was für uns sehr wichtig ist - nur er gibt den betroffenen Personen die Freiheit, auch im Alter und auch als Pflegebedürftige dort zu leben, wo er respektive sie will.
Ich habe in meiner praktischen Arbeit als Sozialarbeiterin immer wieder mit Pflegebedürftigen und/oder deren Angehörigen zu tun. Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, die dazu führen können, dass jemand ausserhalb des Wohnkantons untergebracht werden soll oder untergebracht werden will. Ganz oft geht es darum, dass der Pflegebedürftige in die Nähe von Angehörigen ziehen möchte oder dass die Angehörigen sich wünschen, ihre betagte Mutter oder den pflegebedürftigen Vater regelmässig besuchen zu können, was logischerweise sehr viel einfacher ist, wenn sie oder er in der Nähe ist.
Die Lösung des Ständerates hätte zur Folge, dass dies für den Betroffenen nur dann nicht mit Mehrkosten verbunden ist, wenn im Wohnsitzkanton kein Pflegeplatz vorhanden ist. Für Bewohnerinnen meines Kantons z. B. würde diese Lösung wohl nie zum Tragen kommen: Es gibt immer irgendwo irgendeinen Pflegeplatz.
Die Lösung der Mehrheit Ihrer SGK bedeutet, dass die vollen Pflegekosten des ausserkantonalen Pflegeplatzes nur dann übernommen werden, wenn es keine Vereinbarung gibt zwischen dem Wohnkanton und dem Kanton, in dem die Pflegebedürftige untergebracht werden soll. Tönt das in Ihren Ohren kompliziert? Es ist kompliziert, und es ist vor allem - und das ist für uns das Hauptproblem - mit Unsicherheit verbunden. Wie weiss die Versicherte, ob es eine Vereinbarung zwischen den Kantonen gibt? Und wenn ja, was ist dort geregelt? Eine solche Regelung, so sind wir von der SP überzeugt, kann nur schlechter sein als eine vollständige Übernahme der Kosten.
Ich bitte Sie also namens der SP-Fraktion, der Minderheit Heim zuzustimmen. Nur so haben auch Pflegebedürftige das Recht, ihren Wohnsitz frei zu wählen, ohne dass für sie zusätzliche Kosten entstehen. Freie Wohnsitzwahl im Alter und für Pflegebedürftige darf nicht eine Frage des Portemonnaies sein.