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Häsler Christine · Nationalrat · 2017-06-07

Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2017-06-07

Wortprotokoll

Beim Ausgleichsfondsgesetz zur Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt für die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO hat sich der Nationalrat in erster Lesung zwar beim Eintreten zuerst etwas schwergetan, die Vorlage wurde hier dann aber sehr deutlich und mit einer sehr klaren Mehrheit verabschiedet. Nun besteht lediglich noch eine einzige Differenz - Sie haben es gehört -, allerdings eine sehr wichtige Differenz. Es geht um die Frage, ob der Verwaltungsrat der künftigen Organisation dem Bundesrat das Reglement zur Genehmigung vorlegen muss oder nicht.

Der Bund trägt fast einen Fünftel der AHV-Ausgaben. Damit trägt er jährlich mehr als 10 Milliarden Franken zum Fonds bei. Hier schaffen wir nun ein Gefäss, das eine sehr wichtige öffentlich-rechtliche Aufgabe übernehmen wird. Angesichts dieser Grundlage scheint es uns Grünen selbstverständlich, ja unabdingbar, dass es hier in Form der Genehmigung des Organisationsreglementes noch eine minimale Einflussnahme des Bundesrates oder des EDI gibt. Das ist ordnungspolitisch richtig, und es ist auch finanzpolitisch richtig und wichtig.

Ich kann es kurz machen: Die grüne Fraktion unterstützt das Ausgleichsfondsgesetz einstimmig, und sie unterstützt damit auch die Genehmigung des Organisationsreglementes durch den Bundesrat.

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