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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-13

Wortprotokoll

Das Fortpflanzungsmedizingesetz vom 18. Dezember 1998 muss, nachdem die Volksinitiative "für menschenwürdige Fortpflanzung" verworfen worden ist, so rasch wie möglich in Kraft gesetzt werden. Es unterstellt alle Zentren, welche die In-vitro-Fertilisation praktizieren, einer Bewilligungspflicht und -aufsicht und sieht insbesondere auch unangemeldete Inspektionen vor. Ferner enthält das Gesetz einen umfangreichen Katalog von Strafbestimmungen mit nicht weniger als 25 verschiedenen Straftatbeständen. Namentlich ist bei Strafe untersagt, mehr Embryonen zu entwickeln, als innerhalb eines Zyklus einer Frau zur Herbeiführung einer Schwangerschaft notwendig sind.