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Feri Yvonne · Nationalrat · 2017-06-07

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-07

Wortprotokoll

Mit der Motion Dittli soll der Bundesrat beauftragt werden, die bestehenden Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass für Personen im AHV-Alter dieselben Kriterien für eine Entschädigung beim Kauf von Hörgeräten gelten wie für Personen mit einer Hörminderung im IV-Alter. Sofern die Hörversorgung medizinisch indiziert ist, soll der Pauschalbetrag nicht nur für ein Ohr, sondern für beide Ohren vergütet werden. Heute bezahlt die AHV eine Pauschale von 630 Franken für ein Ohr. Die IV bezahlt eine Pauschale von 1650 Franken für beide Ohren respektive von 840 Franken für ein Ohr, sofern das Hördefizit nur auf einer Seite besteht. Der Pauschalbetrag für alle Hörgeräte von Personen im AHV-Alter soll auf das gleiche höhere Niveau wie bei der IV angehoben werden. Ebenso regt der Motionär weitere, geringfügigere Anpassungen an.

Der Ständerat hat diese Motion am 6. Dezember 2016 ohne Gegenstimme angenommen. Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion beantragt, in unserer Kommission jedoch einen Änderungsvorschlag eingebracht, welchen ich später vorstelle.

Gemäss den Ausführungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen lohnt es sich, bei der AHV eine restriktivere Linie zu verfolgen als bei der IV. Denn bei der IV handelt es sich um eine Eingliederungsversicherung, wo ein Hilfsmittel ein wichtiger Aspekt ist. Im Gegensatz dazu ist die AHV eine Rentenversicherung. Deshalb übernimmt die AHV die Kosten von Hilfsmitteln generell in viel geringerem Mass als die IV. Sie zahlt dort, wo es für die Fortbewegung, den Kontakt mit der Umwelt oder die Selbstsorge nötig ist. Verschiedene Hilfsmittel wurden vom AHV- in den KVG-Bereich transferiert, insbesondere Prothesen und Orthesen. Trotzdem möchte der Bundesrat dem Begehren nun entgegenkommen.

In seinem neuen Vorschlag zur Motion Dittli sieht der Bundesrat vor, zu einer Vergütung für binaurale, d. h. beidseitige Versorgung zu wechseln, sodass man bei Erfüllung der Kriterien für beide Ohren ein Hörgerät erhält. Er schlägt vor, den Pauschalbetrag auf drei Viertel des Ansatzes der IV zu erhöhen, was einen Betrag von Fr. 1237.50 pro Versorgung ergäbe.

Diese Erweiterung auf die binaurale Versorgung scheint aus heutiger Sicht tatsächlich sinnvoll zu sein und ist bei den Hörgeräten auch Standard. Im Unterschied zur IV sollen aber keine Reparaturen vergütet werden, wie das auch bei anderen Hilfsmitteln der Fall ist. Zudem wird die Anspruchsschwelle weiterhin höher sein als in der IV. Damit man ein Hörgerät erhält, braucht man als AHV-Bezüger eine Beeinträchtigung von 35 Prozent des Hörvermögens; bei der IV sind es 20 Prozent. Eine Beeinträchtigung von 35 oder 20 Prozent ist aber noch im Bereich einer leichten Einschränkung des Hörvermögens.

Es ist im Jahr 2019 mit Mehrkosten von gegen 13 Millionen Franken und im Jahr 2030 mit Mehrkosten von 14 Millionen Franken gegenüber heute zu rechnen, wobei diese Zahlen mit Vorsicht zu behandeln sind. Das fällt im Verhältnis zu den Ausgaben der AHV von 45 Milliarden Franken gemäss geltender Ordnung im Jahr 2019 beziehungsweise 60 Milliarden Franken im Jahr 2030 nicht stark ins Gewicht. Die Pauschale gemäss Bundesrat ist so berechnet, dass man damit im Prinzip ein Hörgerät finanzieren kann. In der IV sind es rund 1600 Franken.

Die Mehrheit der Kommission kann die Ungerechtigkeit, wie in der Motion Dittli ausgeführt, sehr gut nachvollziehen. Ein Grossteil konnte jedoch die Differenzierung zwischen AHV und IV, welche vor allem aus historischen Gründen entstanden ist, ebenso gut nachvollziehen. Trotzdem war es der Mehrheit klar, dass es eine Neubeurteilung braucht. Die Kommission hat auch darüber diskutiert, wie es um den Begriff der Gerechtigkeit steht und was zur Verbesserung der Lebensqualität im Alter gehört, und das den Integrationsmassnahmen oder dem Verbleib im Arbeitsleben gegenübergestellt. Die demografische Entwicklung - die Lebenserwartung ist sehr hoch - bringt nun solche historisch gewachsenen Finanzierungsmodalitäten ans Tageslicht und macht gesetzgeberische Anpassungen nötig.

Die Mehrheit der Kommission hat dem bundesrätlichen Abänderungsantrag zur Motion mit 21 zu 0 Stimmen zugestimmt. Die so abgeänderte Motion wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.