AB 21666
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Ich kann als Kommissionssprecherin sehr vielem beipflichten, was über das Bundesamt für Privatversicherungen gesagt worden ist. Seine Aufgabe ist es nicht nur, Reglemente und Statuten zu überprüfen; aber wir haben es in der Hand, hier Remedur zu schaffen und die Korrektur einzuleiten, damit wirklich die Oberaufsicht ausgeübt werden kann, die ausgeübt werden muss. Ich kann sehr vielem beipflichten, was über die Privatversicherungen gesagt worden ist. Ich werde mich aber zur Transparenz erst dann äussern, wenn das zur Diskussion steht. Ich werde das sachlich, aber bestimmt bei Artikel 65 und auch bei den folgenden tun, denn auch hier haben wir die Korrekturen bereits eingeleitet, und sie werden öffentlich nicht mehr infrage gestellt. Deshalb werde ich das als Kommissionssprecherin dann aufgreifen.
Der Umwandlungssatz muss gesenkt werden, das haben wir festgestellt, und es gilt zu bedenken, dass der Umwandlungssatz nicht nur für Privatversicherungen gilt, sondern [PAGE 541] auch für autonome Kassen. Es ist mehrmals angeführt worden, dass diese nicht dieselben Schwierigkeiten hätten, wie das die Sammelstiftungen zu haben vorgeben. Das stimmt, aber da die autonomen Pensionskassen durch und durch paritätisch funktionieren, ist das kein Problem, weil das BVG in jedem Fall nur die Mindestvorschrift regelt. Jede bessere Ausgestaltung kann paritätisch beschlossen werden. So ist es möglich, dass bei gut funktionierenden Pensionskassen einmal keine Beiträge bezahlt werden. Es ist nie eine Muss-Vorschrift, was man hier regelt, sondern nur die Mindestvorschrift.
Jetzt stellt sich die Frage, ob die Übergangsfrist 20, 15 oder 10 Jahre dauern soll.
Die Subkommission hat seinerzeit eine Übergangsfrist von 20 Jahren vorgeschlagen. Sie war sich damals im Klaren, dass das der versicherungstechnischen Notwendigkeit nicht völlig entspricht. Aber es wurden dauernd Rückstellungen für die laufenden Renten gemacht, und allenfalls hat man auch damit gerechnet, dass man Rückgriffe auf Kapitalüberschüsse oder auf nicht aufgebrauchte Beiträge für Sondermassnahmen machen kann. Wir müssen aber sagen, dass das mit 20 Jahren auch für die autonomen Kassen nicht garantiert finanzierbar ist.
In der Kommission war man geteilter Meinung, ob man 15 oder 10 Jahre Übergangsfrist nehmen sollte. Mit einer Mehrheit von einer Stimme beschloss die Kommission 15 Jahre als Kompromiss. Deshalb empfehle ich Ihnen hier, die Übergangsfrist mit 15 Jahren zu regeln. Wichtig ist, dass der Satz mit 6,8 Prozent festgeschrieben wird.