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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2017-06-08

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2017-06-08

Wortprotokoll

Die Schweizer Beteiligung an der KFOR, die Swisscoy-Einsätze, hat eine längere Geschichte. Sich militärisch an der multinationalen KFOR zu beteiligen geht auf einen Grundsatzentscheid des Bundesrates vom 23. Juni 1999 zurück. Seit Oktober 1999 ist die Swisscoy im Einsatz. Auf Antrag des Bundesrates verlängerte das Parlament die Einsätze der Swisscoy bisher fünfmal, 2003, 2005, 2008, 2011 und 2014. Der aktuelle Einsatz ist bis zum 31. Dezember 2017 genehmigt.

Zum Eintreten und zu den beiden Rückweisungsanträgen: Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss soll die Fortführung des Einsatzes der Swisscoy in der KFOR bis zum 31. Dezember 2020 genehmigt werden. Da der Einsatz bewaffnet erfolgt und länger als drei Wochen dauert, bedarf es der weiteren Genehmigung. Der Kontingentsbestand von heute maximal 235 Armeeangehörigen soll reduziert werden, bis Oktober 2019 auf maximal 190 Armeeangehörige, bis Dezember 2020 auf maximal 165 Angehörige der Armee.

Der Entwurf des Bundesbeschlusses sieht vor, dass der Bundesrat das Kontingent temporär aufstocken kann, und zwar für Instandhaltungsarbeiten zusätzlich um maximal 50 Personen für längstens acht Monate bzw., falls die Bedrohung für die Swisscoy ansteigen sollte, um maximal 20 Personen für die Dauer der Bedrohung. Zudem soll der Bundesrat den Einsatz jederzeit beenden können. Schliesslich soll das VBS jeweils per Ende Jahr den APK und den SiK einen Zwischenbericht über den Einsatz vorlegen.

Vom 9. bis 11. November 2016 war eine Delegation der SiK beider Räte in Kosovo, um sich vor Ort zu erkundigen. Die Finanzkommission und die Aussenpolitische Kommission haben sich mit den finanz- und aussenpolitischen Aspekten beschäftigt; beide Kommissionen sind auf die Vorlage eingetreten und empfehlen, ihr zuzustimmen.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten. Der Ständerat hat der Vorlage am 13. März 2017 mit 33 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Die vorliegenden Minderheitsanträge I (Mazzone) und II (Golay) auf Rückweisung empfiehlt Ihre Kommission mit 22 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen bzw. mit 13 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen zur Ablehnung.

Eine deutliche Mehrheit ist beim Antrag der Minderheit I (Mazzone) der Meinung, dass eine Zuweisung der Gelder vom VBS an das EDA nicht in diese Vorlage gehöre.

Was den Antrag der Minderheit II (Golay) betrifft, ist eine knappe Mehrheit dagegen, dass eine neue Vorlage ausgearbeitet werden muss, welche die Beendigung der Schweizer Beteiligung an der KFOR bis spätestens 2020 vorsieht. Man ist der Meinung, dass der vorliegende Beschluss bis zum 31. Dezember 2020 limitiert ist und eine erneute Verlängerung wiederum beantragt werden müsste. Zum heutigen Zeitpunkt den Einsatz aber definitiv beenden zu wollen, erachtet eine Mehrheit Ihrer Kommission nicht als sinnvoll. Ihre Kommission ist sich aber darin einig, dass der Einsatz in Kosovo tatsächlich auslaufend sein muss, und die knappe Mehrheit der Kommission ist auch davon überzeugt, dass der Bundesrat dies verstanden hat und deshalb eine Rückweisung unnötig ist. Wie gesagt, eine stabile Lage in Kosovo zu erreichen ist das Ziel. Jetzt aber den 31. Dezember 2020 als definitiv letzten Termin zu setzen erscheint verfrüht, ein Engagement über 2020 hinaus aber ebenso nicht sinnvoll.