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Minder Thomas · Ständerat · 2017-06-08

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-08

Wortprotokoll

Das Thema der Sozialhilfeabhängigkeit von Drittstaatenangehörigen ist ganz wichtig. Es macht mir persönlich gewaltig Bauchweh. Es hat zwei Aspekte. Der eine sind die Asylsuchenden, der andere sind die regulär eingewanderten Drittstaatenangehörigen. Die FDP-Liberale Fraktion setzt zwar immer wieder wichtige Themen wie dieses auf die Traktandenliste, doch leider ist der konkrete Wortlaut bei diesem Vorstoss nicht sauber zu Ende gedacht. Diese Motion, so, wie sie jetzt formuliert ist, verletzt die Bundesverfassung, zum einen, weil sie in kantonale Kompetenzen eingreift, zum andern, weil anerkannten Flüchtlingen aus Drittstaaten Sozial- oder Nothilfe gewährt werden muss. Wir können die Sozialhilfe ausschliessen, sie kürzen oder gar auf Nothilfe gehen bei Personen im Asylprozess und insbesondere bei Personen mit abgelehntem Asylentscheid. Viele Kantone handhaben dies schon heute so. Der Kanton Zürich stimmt beispielsweise bald über dieses Thema ab.

Die Stossrichtung der Motion ist also begrüssenswert, der Text jedoch schlecht formuliert. Philipp Müller hat dies in der Kommission erkannt und einen Antrag für ein Kommissionspostulat eingereicht. Schade ist jedoch, dass Kollege Müller nicht den Mut gehabt hat, einen besser formulierten Motionstext vorzulegen, liegt ihm, seiner Partei und mir doch sehr am Herzen, dass dieses Thema gelöst wird. Hier wäre also, Kollege Müller, wirklich mehr Mut angebracht gewesen, denn die Sozialhilfekosten bei Drittstaatenangehörigen laufen auf allen drei Staatsebenen total aus dem Ruder. Die Situation im Asylbereich ist umso alarmierender, als die Steigerung des Ausländeranteils in der Sozialhilfe primär auf Personen aus Afrika zurückzuführen ist. Leider ist die [PAGE 448] Arbeitsmarktfähigkeit dieser afrikanischen Einwanderungsgruppen extrem tief und somit das Risiko lebenslanger Fürsorgeabhängigkeit sehr hoch. Zu berücksichtigen ist zudem, dass etwa 40 Prozent aller Asylsuchenden aus Afrika stammen und etwa die Hälfte von ihnen jünger als 25 Jahre ist.

Da Sie selbst, Kollege Müller, ein grosser Kenner dieser Materie sind, hoffe ich fest, dass Sie hier mit einer bindenden Motion nachdoppeln. Ich könnte mir auch vorstellen, dass das Thema der Harmonisierung des Sozialwesens im Asylbereich wieder auf die Traktandenliste kommt. Wer bezahlt was für die von mir geschilderten langfristigen Fürsorgefälle? Das ist ja bekanntlich ein Dauerthema.

Ich denke da auch an die unbegleiteten Minderjährigen im Asylwesen, an Fälle wie den von mir vorhin geschilderten des verurteilten Dschihadisten Osama M., welcher bekanntlich über die Asylschiene in die Schweiz gekommen ist und Kosten von 100 000 Franken im Jahr verursacht hat. Ich denke aber auch an die extrem hohe Sozialhilfequote der seit Jahren grössten Einwanderungsgruppe, der Eritreer. Gerade uns als Standesvertreter sollten diese Lageeinschätzung und diese langfristige Entwicklung animieren, sofort nach Lösungen zu suchen.

Ich habe aber, Frau Bundesrätin, mehr als Bauchweh, weil anscheinend auch regulär eingewanderte Drittstaatenangehörige zu Sozialfällen werden. Zumindest konnte uns der Bundesvertreter in der Kommission diesbezüglich keine Entwarnung geben. Es kann doch nicht sein, dass Drittstaatenangehörige, welche zum Arbeiten kommen, die uns seitens der Wirtschaft oftmals als Topshots und als unentbehrliche Fachkräfte verkauft werden, zu Sozialfällen werden! Bevor diese Gruppe von Einwanderern in unser Land kommt, müssen sie doch ihre finanzielle Sicherheit beweisen und dokumentieren.

Frau Bundesrätin, legen Sie die Hand dafür ins Feuer, dass das sauber gemacht wird? Wer ist hier verantwortlich? Werden die finanziellen Verhältnisse bei diesen unentbehrlichen Arbeitskräften oder ganz generell bei Drittstaatenangehörigen - Asylwesen ausgeklammert - überprüft? Wenn ein solcher Sozialfall aufkommt, warum wird er oder sie dann nicht subito wieder des Landes verwiesen? Im Zweifel darf doch keine Aufenthaltsbewilligung gegeben werden, oder sie muss zurückgezogen werden. Rein nach Gesetz dürfte es bei Drittstaatenangehörigen ohne den Asylbereich keine Sozialfälle geben. Warum kommt das trotzdem vor? Die Wirtschaft ist bekanntlich, Sie haben es angetönt, mit den dauernden aktuellen Drittstaatenkontingenten nicht zufrieden. Diesbezüglich hätte ich, Frau Bundesrätin, schon gerne eine Antwort.

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