Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-08
Wortprotokoll
Herr Ständerat Abate, Sie fragen den Bundesrat nach seiner Haltung in Bezug auf die Wiedereinführung des Bundesratsbeschlusses betreffend politische Reden von Ausländern, und damit ist eigentlich bereits gesagt, dass es diesen Beschluss oder diese Regelung ganz offensichtlich einmal gegeben hat.
Es ist vielleicht interessant, kurz zurückzuschauen. Der Bundesrat hat diesen Beschluss, dieses Instrument zur Verhinderung eines politischen Umsturzes, 1948 beschlossen, zu Beginn des Kalten Krieges, und erst 1998 hat der Bundesrat diesen sogenannten Rednerbeschluss, der eine Bewilligung für die Reden von Ausländerinnen und Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung verlangt hat - sie mussten vorgängig eine Bewilligung einholen -, wieder aufgehoben. Dies geschah übrigens auf Empfehlung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, die das dem Bundesrat damals empfohlen hatte. Auch vorher hatte man immer wieder bemängelt, der Beschluss sei verfassungswidrig. Nach der Aufhebung dieses sogenannten Rednerbeschlusses war es dann fast zwei Jahrzehnte lang ruhig.
Es ist so, die jüngsten Entwicklungen gerade im Zusammenhang mit der Türkei haben zumindest die Frage wieder aufleben lassen, ob man diesen Rednerbeschluss wieder einführen möchte. Warum spricht sich der Bundesrat gegen die Wiedereinführung einer generellen Bewilligungspflicht für politische Reden von Ausländerinnen und Ausländern aus? Er hat das übrigens schon im November 2016 im Zusammenhang mit der Motion Fässler Daniel 16.3864 gesagt. Damals war die Frage der Türkei noch nicht in diesem Sinne aktuell oder akut.
Sie haben gefragt, welche Möglichkeiten der Bundesrat heute habe, einzugreifen oder Auftritte von ausländischen Rednerinnen und Rednern an politischen Veranstaltungen wenn nötig zu unterbinden. Erstens haben wir die Möglichkeit, Einreiseverbote auszusprechen, wenn wir der Meinung sind, eine Person - und das kann eben auch ein ausländischer Redner sein - sei eine Gefahr für die innere Sicherheit. Der Bundesrat kann auch Tätigkeitsverbote aussprechen. Auch die Kantone können Veranstaltungen fallweise verbieten oder nur unter Auflagen erlauben, wenn das die öffentliche Sicherheit erfordert. In unvorhersehbaren Ausnahmefällen hat der Bundesrat immer noch Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, die sogenannte Notverordnung. Dann haben wir natürlich auch die Antirassismus-Strafnorm. Wir legen grossen Wert auf die Meinungsäusserungsfreiheit, aber sie hat auch bei uns gewisse Grenzen. Sie erinnern sich: Wir hatten den Fall Perinçek, in dem es eine Verurteilung gab. In Strassburg kam es allerdings zu einer etwas anderen Einschätzung der Situation.
Was man sich wirklich überlegen muss, und das wäre ja hier die Frage: Eine generelle Bewilligungspflicht wäre aus unserer Sicht wirklich unverhältnismässig, denn die grosse Mehrheit von Auftritten von ausländischen Rednerinnen und Rednern ist völlig unproblematisch. Ich sage Ihnen ein paar Beispiele - sie betreffen jetzt leider die CVP und nicht die FDP, aber Sie haben vielleicht auch schon ausländische Redner an Ihre Parteitage oder Delegiertenversammlungen eingeladen -: An ihrer 100-Jahr-Feier hat die CVP z. B. den früheren CDU-Generalsekretär Heiner Geissler als Redner eingeladen, oder der liechtensteinische Regierungschef Tschütscher war am CVP-Parteitag 2011. Auch die SP hat an ihren Delegiertenversammlungen oder an ihren Parteitagen schon ausländische Redner und Rednerinnen eingeladen: Oskar Lafontaine oder Lothar Späth haben in Samnaun bzw. in St. [PAGE 455] Moritz an 1.-August-Feiern Reden gehalten. Man muss sich das dann einfach in der Dimension vorstellen, wenn man jetzt auf die damalige Situation des türkischen Aussenministers fokussiert ist.
Also noch einmal: Eine generelle Bewilligungspflicht im Sinne des aufgehobenen Rednerbeschlusses braucht es nicht; davon sind wir überzeugt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den Beispielen, aber auch mit den Möglichkeiten, die der Bundesrat und die Kantone heute haben, aufzeigen, weshalb der Bundesrat sich zu diesem Anliegen so äussert.