Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-08
Wortprotokoll
Herr Ständerat Bischof, Sie stellen die Frage, ob es legitim ist oder ob wir es dulden dürfen, dass jemand, der in der Schweiz Sozialhilfe bezieht, allenfalls einen Teil davon nicht für sich braucht, sondern, ich sage mal, seinen Verwandten nach Hause, in ein anderes Land schickt.
Zum Ersten, das haben Sie ja selber gesagt, sind die Kantone für die Sozialhilfe zuständig. Die Höhe der Sozialhilfe bemisst sich am Lebensbedarf im Inland. Wenn ich jetzt vom Bund her spreche, dann sage ich: Wir überweisen den Kantonen zum Beispiel für Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene oder Asylsuchende einfach einen Pauschalbetrag. In welcher Form dann die Kantone dieses Geld ausbezahlen, ob sie noch etwas drauflegen oder ob sie das so übergeben, das entscheiden die Kantone.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Die Asylsuchenden, die im Asylverfahren sind, sind in einer Unterkunft. Sie haben eine Unterkunft, Kleider, Krankenversicherung, und sie bekommen - das ist je nach Kanton unterschiedlich - zwischen 7 und 9 Franken pro Tag. Damit müssen sie den Aufwand für das Essen bestreiten und für die Güter des täglichen Bedarfs, also Duschmittel oder irgendetwas. Das sind 7 bis 9 [PAGE 456] Franken. Es gibt Asylsuchende, die das Geld nicht ausgeben oder die nur 4 oder 5 Franken ausgeben und versuchen, die anderen 2 Franken zusammenzusparen und nach Hause zu schicken. Das gibt es. Jetzt ist die Frage: Muss man das unterbinden? Dann finden wir, dass diese Leute zu viel bekommen. Offenbar können sie mit 5 Franken pro Tag auskommen. Dann geben wir ihnen nur 5 Franken.
Dass man mit einem bestimmten Betrag sehr unterschiedlich umgehen kann, das wissen wir alle. Ich kenne Leute, die sagen: "Ich esse nur einmal pro Tag, damit ich ein bisschen Geld nach Hause schicken kann." Das würden wir wahrscheinlich nicht tun. Aber vielleicht haben sie ja andere Ansprüche, vielleicht haben sie einen enormen Druck von zu Hause, von ihrem Heimatstaat, von der Familie, die sagt: "Wir haben das Geld für dich ausgegeben, damit du uns jetzt auch etwas schickst!" Diesen Druck gibt es übrigens auch bei den Erwerbstätigen, jetzt nicht nur bei denjenigen, die sozialhilfeabhängig sind. Sprechen Sie mal mit Leuten aus Kosovo, die jahrelang einen Teil ihres vielleicht kleinen Erwerbseinkommens einfach nach Hause schicken! Und sprechen Sie mal mit den Leuten in Kosovo, wenn ihre Verwandten in der Schweiz dann nach zehn Jahren sagen: "So, jetzt genügt es, ich schicke euch nichts mehr nach Hause."
Die ganze Frage dieser sogenannten Rimessen ist sehr spannend. Es ist nicht das, was im Zentrum Ihrer Interpellation steht, sondern Sie fragen, ob es schon nur mal gerechtfertigt, legitim sei, überhaupt etwas von dem Geld, das man bekommt, um hier zu leben, zurückzustellen und es nach Hause zu schicken.
Ich würde dies mal infrage stellen. Ich denke, wenn grosse Beträge nach Hause, in ein anderes Land geschickt werden, dann kann man sich schon fragen: Bekommen diese Personen hier offensichtlich zu viel? Sie sollen ja hier so viel bekommen, wie sie brauchen, aber nicht so viel, dass sie dann einfach andere Familien noch mitfinanzieren können. Aber noch einmal: Dass man mit dem gleichen Geld sehr, sehr unterschiedlich umgehen kann, wissen wir alle.
Zur Frage, wie man herausfinden könnte, ob ein Asylsuchender jeden Tag 2 von seinen 7 Franken auf die Seite tut und am Ende des Monats oder alle zwei Monate das Geld nach Hause überweist: Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, wie wir das kontrollieren könnten. Wir müssten dann von Money Bank, von den Überweisungsinstituten verlangen, dass sie offenlegen, welche Personen wie viel Geld wann wohin schicken, und dann schauen, ob das wirklich Sozialhilfegelder oder Gelder aus den Pauschalen im Asylbereich sind. Das ist einfach, sagen wir mal, sehr schwierig. Deshalb sind die Zahlen, die Sie hier nennen, Schätzungen. Es gibt auch Schätzungen von den Empfängerstaaten, wie gross der Anteil des Budgets ist, der aus diesen Rimessen kommt. Dazu gibt es auch Schätzungen. So kann man versuchen, mögliche Abflüsse aus der Schweiz mit möglichen Zuflüssen in die Empfängerstaaten zusammenzubringen. Aber das sind reine Schätzungen. Wenn Sie wirklich kontrollieren wollen, wer wem wann wie viel Geld schickt, dann führt das - das muss ich wirklich sagen - zu einem unglaublichen Aufwand. Wir müssten auch eine rechtliche Grundlage haben, um einer asylsuchenden Person zu sagen, sie dürfe kein Geld aus der Schweiz schicken. Ich wüsste im Moment nicht, welche rechtliche Grundlage wir da hätten.
Ich möchte doch noch ganz kurz die Frage der Rimessen ansprechen, weil diese auch international sehr umstritten sind. Es gibt jene, die sagen: Das ist wie Entwicklungshilfe, es ist für ein Land wichtig, dass sich die Bevölkerung dort entwickelt. Es gibt aber auch sehr kritische Stimmen, die sagen: Von diesem Geld der Rimessen geht das meiste in den Konsum. Die Familie, die es bekommt, gibt es täglich für den Konsum aus. Dieses Geld wird selten investiert. Von daher ist es eben nicht Aufbauhilfe, sondern finanziert letztlich den Konsum. So hilft es auch wieder den westlichen Staaten, die Güter dorthin exportieren, welche dann mit dem Geld, das dorthin geschickt wird, gekauft werden.
Ich sage nur: Es gibt auch grosse Diskussionen dazu - auch in der Uno, wie ich es persönlich miterlebt habe -, dass die Übermittlungskosten viel zu hoch seien. Es gibt ein Uno-Ziel bezüglich der Übermittlungskosten. Es sind ja faktisch ein paar Monopolbetriebe, die dieses Geld übermitteln. Es wird gesagt, es werde mit dem Zwang, diese Übermittlungsinstitutionen und -banken zu benutzen, ein Riesengeschäft gemacht. Es gibt das Ziel, diese Übermittlungskosten zu senken, damit die Rimessen dann auch möglichst direkt im Empfängerland ankommen.
Ich weiss, das ging jetzt etwas weiter als die unmittelbaren Fragen, die Sie gestellt haben. Aber ich muss Ihnen wirklich sagen: Wie wir bei den einzelnen Personen kontrollieren könnten, wie wir kontrollieren würden, wer wem wann und wie viel Geld schickt, das allenfalls aus der Sozialhilfe stammt, das wüsste ich nicht. Ich glaube, das wäre auch ein gigantischer Aufwand. Aber dass die Kantone immer wieder hinschauen müssen, wie sie das Geld ausbezahlen, auch in Form von Sachleistungen - die Sozialhilfe ist ja nicht dazu gedacht, dass die Betroffenen zusätzlich Geld verdienen -, da sind wir uns einig. Aber ich denke, es ist wirklich die Aufgabe der Kantone, bei der Ausbezahlung der Sozialhilfe auch genau hinzuschauen.