Lexipedia

Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-06-08

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-06-08

Wortprotokoll

Wir haben vorhin bei einem anderen Vorstoss bereits eine Debatte über die Einwanderung ins schweizerische Sozialsystem geführt. Ich glaube, das ist eine ernsthafte Frage, die Dauerwirkungen haben könnte, wenn wir das System nicht im Griff haben. Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Interpellation, muss allerdings sagen, dass ich in zwei Bereichen wirklich gar nicht zufrieden bin mit der Antwort, formal und inhaltlich. Worum geht es?

Ausgangspunkt für mich war eine Studie der Weltbank. Diese Studie wird jährlich nachgeführt. Sie weist nach, dass aus der Schweiz pro Jahr etwa 17 Milliarden Franken von sich in der Schweiz aufhaltenden Ausländerinnen und Ausländern in ihre Heimatländer abgeführt werden. Diese Rimessenzahlungen werden von der Weltbank erhoben. Sie machen weltweit grenzüberschreitend über 400 Milliarden Franken im Jahr aus. 17 Milliarden sind es in der Schweiz. Der Bundesrat hat die Zahl dann hinterfragt und ist auf einen Raster irgendwo zwischen 7 und 24 Milliarden Franken gekommen. Es ist also auf jeden Fall ein sehr hoher Betrag, von dem wir sprechen.

Nun ist mir klar, dass der grösste Teil dieses Betrages in OECD-Länder geht. Der Bundesrat spricht von drei Vierteln. Und der grösste Teil dieses Betrages wird mit grösster Wahrscheinlichkeit durch Arbeitsleistungen in der Schweiz ausgelöst, allenfalls auch durch Ansprüche auf schweizerische Sozialversicherungsleistungen. Aber es bleibt ein erheblicher Teil, der so nicht erklärbar ist, offenbar ist es ein Milliardenbetrag.

Auf die Frage, wie viel dieses Betrages denn aus der Sozialhilfe komme, also welche Beträge von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern in der Schweiz in ihre Heimatländer überwiesen würden, sagt der Bundesrat, er könne die Frage nicht beantworten, weil die Erhebung der Daten mit einem völlig unverhältnismässigen Aufwand verbunden wäre. Nun wissen wir aber aus der Sozialhilfestatistik, dass zumindest ein hoher neunstelliger Betrag jedes Jahr von Sozialhilfeempfängern in der Schweiz in Entwicklungsländer überwiesen wird. Wir wissen nicht genau, wie viel und von wem. Aber das ist, glaube ich, politisch auch nicht interessant. Wir wollen ja nicht von einzelnen Menschen wissen, wie viel Geld sie woher haben. Aber wir müssen das grosse Bild im Auge behalten.

Wenn es so ist - ich betone: wenn es so ist -, dass grosse Beträge aus der Schweizer Sozialhilfe in andere Nationen überwiesen werden, dann ist das nicht der Sinn der schweizerischen Sozialhilfe. In der Schweiz wird Sozialhilfe gewährt, um den Lebensbedarf zu decken, und zwar den Lebensbedarf von Menschen, die hier wohnen. In der Schweiz ist der Lebensbedarf sehr hoch. Wir haben hohe Kosten. Deshalb ist auch die Sozialhilfe in der Schweiz international gesehen sehr hoch - zu Recht. Aber die Sozialhilfe hat nicht den Zweck, ins Ausland transferiert zu werden, jedenfalls nicht in grossen Beträgen und grossen Mengen. Der Bundesrat führt ja selber am Schluss zu Recht aus, es sei "zentral, dass die Kantone sicherstellen, dass die Höhe der entrichteten Sozialhilfe einzig nach dem Lebensbedarf im Inland bemessen wird". Ja, die Bemessung muss sich danach richten; es stellt sich aber auch die Frage, wohin diese Gelder fliessen.

Ich bin jetzt natürlich schon erstaunt, dass es nach dem geltenden Recht überhaupt möglich ist, dass grosse Teile der Sozialhilfe ins Ausland fliessen. Sie wissen, dass wir mit einer Reform des Asylrechts, in Kraft seit 2014, und der folgenden Reform des Ausländerrechts, in Kraft seit 2016, in der Gesetzgebung die Regel haben, dass für Asylsuchende, für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsrecht und für vorläufig Aufgenommene die Sozialhilfe - so in mehreren Artikeln gleichlautend - "nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten" sei.

Eine Sachleistung kann eine direkte Hilfe in Form von Kleidung oder von Nahrungsmitteln oder Ähnlichem sein. In der Regel werden diese Sachleistungen durch Gutscheine erbracht. Denkbar wäre auch eine Art von individualisierter Kreditkarte in Sozialhilfehöhe für bestimmte Personen. Es ist aber nicht die Meinung, dass die Sozialhilfe in der Regel in Geld ausgeschüttet wird. Mich würde jetzt schon interessieren, wie diese Gesetzesbestimmung heute umgesetzt wird. Aufgrund von Recherchen, bei denen ich mich allerdings auch nur auf Pressemeldungen abstützen konnte, gehe ich davon aus, dass die Mehrheit der Kantone diese Artikel des Asylrechts und des Ausländerrechts nicht oder noch nicht umgesetzt hat. Ein Teil der Kantone schüttet nur noch einen Grundbedarf in Geld aus und den Rest, wie es das Gesetz eigentlich vorsähe, in Gutscheinen oder Sachleistungen.

Wenn diese Gesetzesbestimmungen umgesetzt würden, wäre der Lebensbedarf in der Schweiz gedeckt, aber hohe grenzüberschreitende Überweisungen im Bereich der Sozialhilfe wären dann nicht mehr möglich. Das wäre auch vom Anreizeffekt des schweizerischen Sozialhilfesystems her und im Interesse des Schutzes der schutzwürdigen Menschen in der Schweiz angebracht.

Ich wäre dankbar, wenn die Frau Bundesrätin hier noch einige Ausführungen dazu machen könnte.