Galladé Chantal · Nationalrat · 2017-06-08
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-08
Wortprotokoll
Wir beschliessen jetzt über das Rüstungsprogramm. Meinen Einzelantrag habe ich zwischen der Unterbreitung des Berichtes der Begleitgruppe und heute verfasst, denn dieser Bericht lag uns bei der Beratung in der Kommission noch nicht vor.
Es geht heute darum: Wollen wir überhaupt die Möglichkeit vorsehen, dass über den zukünftigen Kampfjet abgestimmt wird, oder wollen wir dies nicht? Ich meine, man muss keine Angst vor der Volksabstimmung haben. Ich habe gemerkt, dass Artikel 28 des Parlamentsgesetzes nicht so vielen bekannt ist. Er sieht institutionell und staatspolitisch genau den richtigen Weg vor, wenn wir die Möglichkeit einer Volksabstimmung offenlassen wollen. Wir werden da zweistufig vorgehen und dann darüber abstimmen können, ob wir das tun wollen. Der erste Schritt wäre, dass der Bundesrat einen Entwurf mit Eckwerten vorlegt. Der zweite Schritt wäre, dass wir das Ganze im Parlament so verändern können, wie wir das wollen bzw. wie es die jeweilige Mehrheit will. Anschliessend können wir uns überlegen, ob wir den Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellen wollen oder nicht.
Institutionell - das habe ich juristisch abgeklärt - wäre es richtig, es auf diesem Weg zu machen. Artikel 28 des Parlamentsgesetzes ist genau für solche Fälle vorgesehen: eben für grössere Beschaffungen, die man dem fakultativen Referendum unterstellen will, bei denen man Ziele und Eckwerte vom Bundesrat definieren lassen will. Wir müssen wissen, dass der Bundesrat bis jetzt noch keine Möglichkeit hatte, sich dazu zu äussern. Es wäre wichtig, dass am Schluss der Gesamtbundesrat und nicht eine Begleitgruppe die Eckwerte definiert.