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Berset Alain · Bundesrat · 2017-06-12

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-06-12

Wortprotokoll

Die Reform der Altersvorsorge wirkt sich in zweierlei Hinsicht auf das Bundesbudget aus:

1. Die Reform sieht vor, den gesamten Ertrag aus dem Demografieprozent der Mehrwertsteuer der AHV zuzuweisen. Im Jahr 2030 werden die entsprechenden Mindereinnahmen des Bundes 610 Millionen Franken betragen. Im Gegenzug hatte der Bundesrat vorgeschlagen, den Bundesbeitrag an die Finanzierung der AHV von 19,55 auf 18 Prozent der AHV-Ausgaben zu senken. Dies wurde vom Parlament aber klar verworfen. Ebenso wurde im Parlament ein Antrag, den Bundesbeitrag auf 20 Prozent zu erhöhen, abgelehnt.

2. Der Beitrag des Bundes an die Finanzierung der AHV wird im Jahr 2030 um 90 Millionen Franken ansteigen. Die vom Parlament bei der Altersvorsorge 2020, aber auch beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, im BFI-Bereich, bei der Armee und bei der Landwirtschaft beschlossenen Mehrbelastungen sowie die Mehrausgaben im Asylbereich haben zu strukturellen Defiziten im Bundeshaushalt geführt. Zur Bereinigung wird der Bundesrat dem Parlament daher ab dem Voranschlag 2018 eine Teuerungskorrektur um 3 Prozent auf den schwach gebundenen Transfer- und auf den Rüstungsausgaben vorschlagen. Im Eigenbereich der Verwaltung werden Querschnittkürzungen von 1,5 Prozent beantragt. Insgesamt belaufen sich die Einsparungen auf rund eine Milliarde Franken pro Jahr. Wie in seiner Stellungnahme zur Motion 17.3259, "Gebundene Ausgaben reduzieren", angekündigt, wird der Bundesrat zudem im Herbst dieses Jahres verschiedene Stossrichtungen für strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes prüfen.