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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-12

Wortprotokoll

Es gibt einen entscheidenden Unterschied. Wenn jemand trotz der Reisehinweise des EDA eine Reise macht, dann hat er selber die Verantwortung dafür zu übernehmen. Wenn hingegen der Bund das Asylgesuch einer Person abweist und dann diese Person auch wegweist, in den Herkunftsstaat zurückbringt, dann hat die Schweiz die Verantwortung dafür, dass diese Person nicht an Leib und Leben gefährdet ist. Deshalb müssen wir, muss das SEM bei jedem einzelnen Fall vor einem Wegweisungsvollzug abklären, ob dieser zumutbar und zulässig ist. Deshalb, habe ich gesagt, muss das SEM jeden Einzelfall prüfen, bevor ein solcher Wegweisungsvollzug stattfindet. Ich habe auch erwähnt, dass zurzeit sogar nur in drei Städte zurückgeschickt werden kann, wenn begünstigende individuelle Faktoren vorliegen.

Die Hürde ist also bei einer Rückführung eine völlig andere, als wenn ein Hinweis betreffend touristische Reisen vorliegt. [PAGE 1017]