Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-12

Wortprotokoll

Das Postulat verlangt einen Bericht zur Frage, ob die heutige Regelung des nachehelichen Unterhalts mit der Bundesverfassung vereinbar sei. Konkret geht es um die verfassungsmässigen Gebote der [PAGE 1039] Rechtsgleichheit und der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Herr Nationalrat Frehner hat festgestellt, dass es mehrheitlich Frauen seien, die Unterhaltsbeiträge zugesprochen bekämen, und dass damit die Gleichberechtigung der Geschlechter verletzt werde. Nun, das geltende Scheidungsrecht regelt bekanntlich auch den sogenannten Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung. Das Gesetz geht dabei vom Prinzip aus, dass jedes Ehepaar frei entscheiden kann, wie es die familiären Aufgaben aufteilen will. Es wird also eben gerade keine Aufgabenteilung vorgeschrieben, und die gesetzliche Regelung ist auch geschlechtsneutral formuliert. Damit wäre die Sache eigentlich schon erledigt.

Zu all den Fragen, die hier aufgeworfen wurden: Ich glaube, wenn die Aufteilung so vorgenommen wird, dass es beiden wohl ist und dass in Anbetracht einer Scheidung beide sagen, es sei genau so, wie sie sich ein Leben auch nach der Ehe vorstellen könnten, dann hat ein Paar kein Problem. Wer Unterhalt zugesprochen erhält oder wer Unterhalt zu leisten hat, ergibt sich aus der gewählten Aufgabenteilung. Das gibt den Ausschlag. Wenn man sich daran stört, muss man es vorher anders machen, das ist ganz einfach. Ich denke, gerade Modelle, bei denen sich die Ehegatten die Aufgaben aufteilen, und zwar, solange es gutgeht und sie verheiratet sind, sodass auch die Väter vermehrt an der Erziehung und Kinderbetreuung beteiligt sind, tun den Ehegatten und den Kindern gut. Vor allem haben sie dann diese Probleme nicht, falls es denn einmal auseinandergeht.

Ich höre immer wieder, dass die heutigen Jugendlichen ganz anders seien als früher, die teilten sich das auf, das sei überhaupt kein Problem. Es ist aber leider eben trotzdem so, dass überwiegend die Frauen und Mütter die Hauptverantwortung für die Haus- und Familienarbeit übernehmen und ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Das ist ja dann unter Umständen eben die Falle, wenn die Paare auseinandergehen. Bei uns sind zwar die Mütter überdurchschnittlich häufig erwerbstätig, auch Mütter von kleinen Kindern, aber eben überdurchschnittlich häufig mit sehr kleinen Pensen. Und Sie alle wissen: Wenn man ein 30-, 40- oder 50-Prozent-Pensum hat und das plötzlich auf 100 Prozent hochfahren soll, dann geht dies nicht einfach so, vor allem nicht, wenn man jahrelang in einem kleinen Erwerbspensum gearbeitet hat. Das kann man nach ein paar Jahren nicht einfach so wettmachen. Das ist die Crux.

Sie haben das richtig gesagt, Herr Nationalrat Frehner: Die Frauen sind heute sehr häufig sehr gut ausgebildet. Ich denke, es wäre eigentlich in unser aller Interesse, auch volkswirtschaftlich, dass Frauen und Männer, Mütter und Väter wirklich beide Aufgaben wahrnehmen können. Was aber nicht geht, und das ist heute häufig noch so, ist, dass Frauen sich entscheiden müssen, ob sie einen anspruchsvollen Beruf ausüben oder nicht, und dann je nachdem auf Kinder verzichten. Das ist bei Männern weniger häufig der Fall. Aber, und das haben Sie jetzt erwähnt, wenn es dann zur Scheidung kommt, realisiert man plötzlich, dass diese Aufteilung, die man während der Ehe gewählt hat, einfach auch Konsequenzen hat.

Ich denke, wir müssen nicht extra einen Bericht dazu machen. Wenn die Partner während ihrer Ehezeit ein Modell leben und auch nach einer Scheidung genau so leben möchten, können sie das heute so beeinflussen. Aber wenn sie sagen, dass sie ein Modell wählen, das dann bei einer allfälligen Scheidung zuungunsten einer der Parteien herauskommt, dann hat das nichts mit Gleichberechtigung zu tun, sondern damit, dass jedes Paar selber entscheiden kann, wie es das Zusammenleben organisiert.

Also, noch einmal, es gibt ein ganz einfaches Rezept, dafür müssen wir nicht extra einen Bericht machen: Frauen und Männer beteiligen sich gleichermassen an Erwerbsarbeit, Hausarbeit, Erziehungsarbeit. Und wenn es dann einmal auseinandergeht, ist das schon geregelt.