Fluri Kurt · Nationalrat · 2017-06-12
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-12
Wortprotokoll
Zurzeit leben ungefähr 39 000 vorläufig Aufgenommene in unserem Land, etwa ein Drittel davon länger als sieben Jahre. Das zeigt eigentlich das Problem: Es heisst "vorläufig", aber es ist lange dauernd oder dauerhaft.
Die Diskussion rund um den Status der vorläufigen Aufnahme entzündete sich, wie Sie sich sicher noch erinnern können, bereits anlässlich der Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Der Bundesrat schlug damals vor, dass die Dauer der vorläufigen Aufnahme vollumfänglich an die Zeitspanne angerechnet werde, die erforderlich ist, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können. Die Mehrheit unseres Rates war damit nicht einverstanden, weil sie sagte, vorläufig sei vorläufig und es sei ein Widerspruch in sich, dass die Dauer einer vorläufigen Aufnahme - eine solche bedeutet ja immer, dass ein Asylgesuch definitiv rechtskräftig abgelehnt worden ist oder dass rechtskräftig nicht auf dieses eingetreten wurde - beim Einbürgerungsverfahren angerechnet werden solle. Das Parlament hat sich dann darauf geeinigt, dass man die Hälfte der Dauer der vorläufigen Aufnahme im Einbürgerungsverfahren anrechnet. Man hat aber darauf verwiesen, dass damit der Status der vorläufigen Aufnahme nicht befriedigend gelöst sei, weil der Status mit dieser Regel ja nicht verändert wurde.
Darauf erarbeitete eine Subkommission Ihrer Staatspolitischen Kommission einen Vorstoss (14.3008), der vom Bundesrat verlangte, dass man den Status der vorläufigen Aufnahme bzw. der Schutzbedürftigkeit unter zwei Aspekten zu überprüfen habe, nämlich erstens, dass für ein rasches Verlassen der Schweiz gesorgt werden soll, wenn die Vollzugshindernisse für die Rückschaffung eines abgewiesenen Asylbewerbers weggefallen sind, und zweitens, dass bei einem [PAGE 1035] dauerhaften Verbleib eines rechtskräftig abgewiesenen Asylbewerbers eine bessere Integration erzielt werden soll. Unter diesen Aspekten sollte dieser Status überprüft werden. Das Postulat stammt aus dem Jahr 2014. Der Bundesrat unterstützte es, und unser Rat nahm dieses Postulat im Juni 2014 an.
Gleichzeitig gab es mehrere andere Vorstösse. Ich erinnere an das Postulat Romano 13.3844 vom September 2013 oder an das Postulat Hodgers 13.3531 vom September 2013. Dazu kamen insgesamt 23 weitere Vorstösse seit dem Jahr 2013. Das Thema ist also aktuell, und der Status der vorläufigen Aufnahme in seiner heutigen Ausformung ist eigentlich in allen Fraktionen umstritten. Es herrscht allgemein ein Unbehagen wegen dieser nominellen Vorläufigkeit, häufig aber faktischen Dauerhaftigkeit.
Nun haben wir am 12. Oktober 2016 den Bericht des Bundesrates erhalten. Dieser Bericht schlägt drei Varianten vor.
Variante 1 würde den Status der vorläufigen Aufnahme ersetzen durch die sofortige Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung B, was eine weitgehende Angleichung an den Status von Flüchtlingen bedeuten würde, denen Asyl gewährt wird.
Variante 2 würde einen neuen Status der Schutzgewährung schaffen, um dieser besonderen Situation der Personen Rechnung zu tragen. Damit sollte einerseits die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert, andererseits die Sozialhilfeabhängigkeit verringert werden. Hier wäre der Widerruf des Aufenthaltsstatus vorbehalten, sobald eine Rückkehr möglich wird.
Variante 3 sieht bloss eine punktuelle Anpassung des heutigen Status der vorläufigen Aufnahme vor, und zwar insofern, als beispielsweise durch die Änderung der Bezeichnung "vorläufig" eine Erleichterung des Kantonswechsels oder neue Kriterien für den Familiennachzug erarbeitet werden sollen. Aber diese Vorschläge sind eigentlich eher kosmetischer Natur.
Ihre Kommission hat sich nun, wie Sie dem Motionstext entnehmen können, dafür entschieden, vom Bundesrat den Entwurf zu einer Änderung des Ausländergesetzes zu verlangen, ungefähr im Rahmen der Eckpunkte der Vorschläge nach Variante 2. Wir sehen einen neuen Status vor, der bei voraussichtlich länger dauernder Schutzgewährung geschaffen werden sollte, um damit die Situation der betroffenen Personen insbesondere auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Zusätzlich soll ein bloss vorübergehender Schutz gewährt werden für Personen, die voraussichtlich eben doch nicht dauerhaft in unserem Land verbleiben sollen.
Wir sind in unserer Kommission mehrheitlich der Auffassung, dass nicht der Bundesrat und auch nicht das Parlament allein diese Gesetzesrevision erarbeiten soll, sondern eine Expertenkommission, in der natürlich die Verwaltung, aber auch die Kantone, die Kommunalverbände und weitere betroffene Kreise vertreten sein sollen. Damit könnten dann eben diese unterschiedlichen Status geschaffen werden. Der Status "Geschützt" könnte beispielsweise auf eine zeitliche Beschränkung verzichten. Er könnte beispielsweise bei genügender finanzieller Sicherheit den Familiennachzug früher als heute gewähren. Zwingend wäre dann nach unserer Vorstellung der Abschluss einer Integrationsvereinbarung. Es könnte zudem eine aktivere Integration in den Arbeitsmarkt durch die RAV erfolgen. Beim Status der vorübergehend Schutzbedürftigen wäre dann das Ganze eher auf ein Provisorium, wie es der Name sagt, auf eine vorübergehende Schutzbedürftigkeit, auf einen vorübergehenden Verbleib in unserem Land ausgerichtet.
Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Kommission, dieser Motion zuzustimmen und damit dem Bundesrat den Auftrag zu geben, die dargestellte Expertenkommission einzusetzen und so die Gesetzgebungsarbeiten an die Hand zu nehmen; selbstverständlich resultieren dann daraus eine Botschaft und ein Entwurf des Bundesrates an uns, und an uns wird es dann sein, die entsprechende Änderung des Gesetzes vorzunehmen.[GZ]
Ich danke Ihnen im Namen der Mehrheit, dass Sie diese Motion annehmen.