Lexipedia

Ammann Thomas · Nationalrat · 2017-06-13

Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-06-13

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Reimann Maximilian wurde am 18. Juni 2015 eingereicht. Sowohl der Nationalrat - am 16. Dezember 2015 - als auch der Ständerat - am 8. Juni 2016 - gaben der Initiative entgegen den Anträgen ihrer Kommissionen Folge.

Ihre KVF behandelte die Initiative an ihrer Sitzung vom 30. August 2016 und beriet über das weitere Vorgehen. Sie beschloss mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den ersten Satz von Artikel 15d Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 betreffend die Heraufsetzung der Alterslimite zu ändern und Artikel 2a Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes unverändert zu belassen, da für ältere Fahrzeuglenkerinnen und -lenker bereits eine Sensibilisierungskampagne im Gange ist. Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen für Seniorinnen und Senioren zielen - auch bei der Altersgrenze von 75 Jahren für Kontrolluntersuchungen, wie dies die Initiative will - darauf ab, dass sich diese mit der Frage befassen, ob sie dem komplexer werdenden Verkehrsgeschehen nach wie vor vollumfänglich gewachsen sind.

Schliesslich verabschiedete Ihre Kommission am 31. Oktober 2016 einen Vorentwurf zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes. Im Auftrag der KVF-NR führte das Astra vom 4. November 2016 bis 3. Februar 2017 dazu eine Vernehmlassung durch. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung zeigen, dass sich eine Mehrheit der Vernehmlassten für die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Untersuchung vom 70. auf das 75. Altersjahr ausspricht.

Die Meinung respektive die Stellungnahme der Ärzteschaft interessierte die Kommission im Besonderen, da die Ärzte nämlich die Fachpersonen sind, die bei älteren Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern die Fahreignung abklären. Die Ärztinnen und Ärzte haben den Entwurf grossmehrheitlich gutgeheissen.

Zu den medizinischen Mindestanforderungen muss auch noch erwähnt werden, dass diese dem aktuellen Wissensstand angepasst wurden. Auch was die Ärzte betrifft, hat sich einiges geändert: Verkehrsmedizinische Tests dürfen nur noch von Ärzten durchgeführt werden, die von den kantonalen Behörden anerkannt sind. Hier dürfen wir nicht nur erwarten, sondern auch davon ausgehen, dass bei Bedarf die absolut dringliche und in der Verantwortung des Arztes liegende Weiterleitung der Untersuchungsergebnisse an die Behörden auch erfolgt.

Nun, die parlamentarische Initiative verlangt, das Strassenverkehrsrecht sei so zu ändern, dass die periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung für Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien vom 70. auf das 75. Altersjahr heraufgesetzt wird. Der verkehrsmedizinischen Untersuchung müssen sich die Lenkerinnen und Lenker alle zwei Jahre unterziehen.

Ihre Kommission hat den Entwurf zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes in diesem Sinne am 21. März 2017 beraten und den heute zur Behandlung stehenden Gesetzentwurf mit 15 zu 7 Stimmen verabschiedet. Damit wird die Forderung der parlamentarischen Initiative erfüllt.

Ihre Kommission hat bei der Fahrtüchtigkeit von Menschen im Alter folgende entscheidenden Gründe diskutiert, welche für eine Erhöhung der Altersgrenze für Kontrolluntersuchungen auf das 75. Altersjahr sprechen:

1. Die Menschen werden heute aufgrund der höheren Lebenserwartung im Durchschnitt gesünder älter.

2. Seniorinnen und Senioren sind geistig und physisch rüstiger als früher.

3. Die Seniorinnen und Senioren sind statistisch gesehen die Gruppe mit dem beinahe kleinsten Unfallrisiko. Studien zeigen zudem, dass eine Erhöhung der Eigenverantwortung einen positiven Einfluss auf die Unfallzahlen bei älteren Fahrzeugführern hat. Die Unfallraten steigen, wie im Bericht ausgeführt, erst ab dem 75. Altersjahr. Zudem sind Bürgerinnen und Bürger einsichtig und verantwortungsbewusst; sie machen sich nämlich nicht erst zum Zeitpunkt der ersten Kontrolluntersuchung mit 70 Jahren Überlegungen zur Benutzung anderer Mobilitätsformen als dem eigenen Auto.

4. Die Fakten deuten nicht darauf hin, dass bei einer Erhöhung der Altersgrenze die Verkehrssicherheit spürbar vermindert würde.

5. Die Nachbarstaaten der Schweiz kennen keine Kontrolluntersuchungen.

Zum Antrag der Minderheit: Die Minderheit beantragt eine präventive Kontrolluntersuchung nach dem vollendeten 70. Lebensjahr und dann - wie es auch der Entwurf der Mehrheit vorsieht - ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre eine Untersuchung. Die Minderheit findet, dass eine Kontrolluntersuchung nach Vollendung des 70. Altersjahres präventive Wirkung hätte: Damit wissen die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker mit dem 70. Altersjahr bereits, ob sie fahrtauglich sind; zudem könnte den Verkehrsteilnehmern so mehr Sicherheit geboten werden.

Aufgrund der erwiesenen wissenschaftlichen Erkenntnis, dass die Bevölkerung bei besserer Gesundheit altert - ich habe es bereits erwähnt -, erachtet die Kommissionsmehrheit die Erhöhung der Altersgrenze vom 70. auf das 75. Altersjahr nach wie vor für vertretbar.[GZ]

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.