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AB 21738

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Es handelt sich bei den BVG-Geldern um zwangsgesparte Gelder. Das BVG ist ein liberales Gesetz, in das nur Mindestvorschriften aufgenommen werden. Wenn sich jemand einen Teil als Kapitalzahlung ausbezahlen lassen will, dann soll er diese Möglichkeit haben. Es ist auch nicht so, dass das mit dem Auftrag in Konflikt kommt, dass man sein Leben in angemessener Weise weiterführen soll. Wenn jemand noch nicht in Pension ist, dann kann er sich etwas vom täglichen Leben absparen, damit er dann eine Reise machen kann. Mit dem neuen Absatz 2 ist es auch möglich, dass man einen Teil zurückzieht und sich etwas ganz Besonderes leistet.

Herr Rechsteiner, in der Logik, wie wir die Arbeiten in der Kommission ausgeführt haben, wäre das so: Wir haben gesehen, dass jene Kreise, die ganz bestimmt Druck gemacht haben, um den Mindestzinssatz zu senken, um den Umwandlungssatz zu senken, jederzeit in Zeitungen Inserate machen und 7 Prozent Zins versprechen. Eigentlich sollte hier die Möglichkeit bestehen, einen Teil der Kapitalabfindung zu erhalten und ihn dann so Gewinn bringend wie möglich anzulegen. Auch das wäre eine Möglichkeit.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommissionsmehrheit, diese Freiheit im Gesetz zu belassen. Stimmen Sie der Mehrheit zu, zumal es sich ja nur um einen Viertel handelt, bei dem es möglich ist, ihn ganz konkret zurückzuziehen.