Fluri Kurt · Nationalrat · 2017-06-13
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-13
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, die Mehrheit zu unterstützen, sowohl bei Artikel 15d als auch bei der Übergangsbestimmung.
Wir alle kennen Seniorinnen und Senioren über 70, die gesundheitlich voll im Schuss sind. Sie organisieren Skitouren, spielen Tennis, auch in der Hitze, betreiben anderen Sport usw. Selbstverständlich kennen wir alle auch andere Beispiele. Aber die Tendenz ist - ich glaube, das kann man unbestrittenermassen sagen - doch die, dass man heute mit höherem Alter eher noch gesund ist als noch vor einigen Jahren. Dem muss man unseres Erachtens Rechnung tragen. [PAGE 1058]
Die Vernehmlassung zu diesem Geschäft war etwas dispers. Es gibt die eher sicherheitsorientierten Vereinigungen, und es gibt die medizinischen Fachleute. Interessanterweise sind die medizinischen Vereinigungen eher für diese Vorlage; der Verband der Haus- und Kinderärzte, die Société médicale de la Suisse romande, zwei kantonale Ärztegesellschaften und die Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften unterstützen die Vorlage. Daneben gibt es natürlich die Sichtweise der eher sicherheitsorientierten Gremien wie der Sicherheitsdirektoren, der Polizeidirektoren. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung hat interessanterweise keine Vernehmlassungsantwort zu dieser Vorlage abgegeben.
Wir waren in der Kommission im Besitz eines Schreibens eines Fachmediziners des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Zürich, der sich gegen die Erhöhung der Altersgrenze ausgesprochen hat mit dem Hinweis darauf, dass in der Schweiz Unfälle in dieser Altersgruppe statistisch vermehrt vorkämen, mehr als in anderen Ländern. Darauf haben wir dann aber ein Schreiben eines Verkehrspsychologen erhalten, der dies zwar nicht widerlegt, der aber darauf hinweist, dass möglicherweise diese erhöhte Zahl der Fahrausweisentzüge darauf zurückzuführen sein könnte, dass eben auch die Bevölkerungszahl in dieser Altersgruppe zugenommen hat. Also auch hier ist für uns als Laien keine klare Haltung der Fachleute ersichtlich. Wir gehen deshalb vom Prinzip der Selbstverantwortung aus und unterstützen in Anbetracht des durchschnittlich besseren Gesundheits- und Fitnesszustandes der Bevölkerung die Vorlage.
Wir haben auch das Argument der beiden Ärzte in unserem Rat, Herrn Fridez und Herrn Barrile, gehört. Wenn man allerdings die vertrauensärztlichen Untersuchungen zum Anlass nehmen will, generell medizinische Probleme in unserer Bevölkerung besser nachweisen und therapieren zu können, dann müsste dies eigentlich auf eine generelle Überprüfung des gesundheitlichen Zustandes in einem gewissen Alter hinauslaufen, nicht nur bei den Automobilistinnen und Automobilisten. Das ist möglicherweise auch ein Argument pro domo, mit bester Absicht selbstverständlich. Es ist aber kein schlagendes Argument, diese gewissermassen generalpräventive Überprüfung auf die Automobilistinnen und Automobilisten zu beschränken.
Dann könnte man einwenden, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer tendenziell dazu neigen, sich und ihre Fahrkünste zu überschätzen, sich für fitter halten, als sie es tatsächlich sind. Man wehrt sich ja tendenziell dagegen, den Fahrausweis abgeben zu müssen. Hier will der Bundesrat - aus unserer Sicht richtigerweise - flankierende Massnahmen ergreifen. Er unterstützt das Erfordernis einer medizinischen Untersuchung erst ab 75 Jahren, er hat aber am 17. Mai 2017 mitgeteilt, dass er die 17-Jährigen - Entschuldigung, die 70-Jährigen! - darauf hinweisen will, dass sie sich mit der Frage befassen sollten, ob sie noch fahrtauglich seien oder ob sie doch vielleicht eine ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen sollten. Wir finden diese flankierende Massnahme richtig und angepasst.
Schliesslich möchten wir noch darauf hinweisen, dass eine verkehrsrechtliche Massnahme aus unserer Sicht zu wenig ergriffen wird: Es geht nämlich oft darum, dass Seniorinnen und Senioren in ihrem Gebiet, in ihrem Tal wenigstens noch mit dem Auto einkaufen gehen können wollen. Dazu gibt es das Instrument der Begrenzung des Fahrrayons. Man kann auf dem Führerausweis den Rayon eingrenzen. Diese Massnahme, die heute nach Verkehrsrecht möglich ist, wird unseres Erachtens viel zu wenig ergriffen. Es wäre eine mögliche Massnahme, um den generellen Fahrausweisentzug etwas zur relativieren, sofern es dann so weit ist.
Aber heute unterstützen wir mit diesen Argumenten die Mehrheit und bitten Sie, die Vorlage auch so zu unterstützen.