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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2017-06-13

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-13

Wortprotokoll

Die Billag-Mehrwertsteuer soll zurückerstattet werden. Das Bundesgericht hat 2015 entschieden, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf, da kein Leistungsaustausch zwischen dem Bundesamt für Kommunikation und den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern besteht. Der Entscheid des Bundesgerichtes betrifft die Beziehung zwischen den Gebührenzahlenden und dem Bund und nicht die Beziehung zwischen der SRG und dem Bund. Damit gilt das Bakom steuerlich als Endkonsument, sodass es keinen Vorsteuerabzug mehr machen kann. Das fragliche Urteil wurde am 13. April 2015 eröffnet. Auf den nach dem Bundesgerichtsurteil versandten Rechnungen wird die Mehrwertsteuer nicht mehr erhoben.

Das Bakom teilte am 20. August 2015 in einer Medienmitteilung mit: Die Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr wird nicht rückwirkend zurückbezahlt. Zu diesem Schluss kam das Bakom, nachdem es gemeinsam mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils analysiert hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25. Januar und am 6. März 2017 Privatpersonen Recht gegeben, die vom Bakom die Mehrwertsteuer zurückfordern. Das Bakom habe die Empfangsgebühren zu Unrecht mit 2,5 Prozent belastet und müsse die Mehrwertsteuer plus Zinsen von 5 Prozent zurückzahlen. Es geht um jährlich 34 Millionen Franken insgesamt oder 11 Franken pro Person. Das Gericht bleibt jedoch vage, was den Zeitraum angeht, für welchen das Geld zurückverlangt werden kann. Ein siegreicher Beschwerdeführer hat eine Rückerstattung ab 2007 gefordert. Das UVEK hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes beim Bundesgericht angefochten.

Mit ihrer Motion verlangt Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, dass die Mehrwertsteuerbeträge auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren rückwirkend auf fünf Jahre zurückbezahlt werden. Die KVF hat die Kommissionsmotion 17.3266, "Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer", am 10. April 2017 mit 14 zu 8 Stimmen beschlossen.

Die Mehrwertsteuer soll rückwirkend auf fünf Jahre an alle Haushalte und Unternehmen zurückbezahlt werden. Die Kommission weist darauf hin, dass die Radio- und Fernsehgebühren gemäss Bundesgerichtsurteil vom 13. April 2015 nicht mehr der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen und dass das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen ist, dass die zu Unrecht erhobene Steuer zurückerstattet werden muss.

Damit die Gebührenzahlenden nicht einzeln an die Justiz gelangen müssen, soll mit der Motion eine Lösung für alle Haushalte und Unternehmen getroffen werden. Die Kunden sollen also nicht dafür bestraft werden, dass die Mehrwertsteuer zu Unrecht erhoben wurde. Die Mehrwertsteuer soll deshalb automatisch an alle Kunden zurückbezahlt werden. Das heisst, die Kundinnen und Kunden sollen nicht individuell klagen müssen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, der Motion zuzustimmen.