Landolt Martin · Nationalrat · 2017-06-13
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2017-06-13
Wortprotokoll
Bei der Einführung der Volksinitiative im Jahr 1891 wurde die Mindestzahl an Unterschriften bei 50 000 Stimmberechtigten festgelegt. Das entsprach damals rund 8 Prozent der Stimmberechtigten. Heute genügen weniger als 2 Prozent, für ein Referendum sogar weniger als 1 Prozent der Stimmberechtigten, um die benötigte Anzahl Unterschriften erfolgreich zusammenzutragen. Seit dem Jahr 1977 wurde in diesem Zusammenhang nichts mehr angepasst. Die letzte Anpassung war die Erhöhung der Unterschriftenzahlen aufgrund der Annahme des Frauenstimmrechtes. Nur das allein zeigt doch, dass die heutigen Anforderungen an die Unterschriftenzahl für Initiativen und Referenden überholt sind und sicher nicht die heutige Zeit widerspiegeln, sondern eine Zeit, in der deutlich weniger Stimmberechtigte vorhanden waren.
Was wir deshalb mit dieser parlamentarischen Initiative anstreben, ist in erster Linie ein Wechsel weg von einer absoluten Unterschriftenzahl hin zu einer relativen Zahl, zu einer prozentualen Definition. Damit würde man einen Automatismus einführen, der der künftigen Entwicklung der Anzahl Stimmberechtigen Rechnung tragen und deshalb genau das machen würde, was in der Vergangenheit - wie gesagt seit 1977 - nicht mehr passiert ist. Es wurde nie mehr die Zahl der nötigen Unterschriften an die effektive Entwicklung der [PAGE 1076] Zahl der Stimmberechtigten angepasst. Das steht im Vordergrund unseres Vorstosses.
Natürlich geben wir durchaus zu, dass wir auch die Notwendigkeit sehen, dass damit verbunden die Anzahl der Unterschriften effektiv wohl etwas höher sein müsste, als es bisher der Fall war. Das ist aber etwas, was in unserem Vorstoss vorerst noch offenbleibt. Der Kanton Genf beispielsweise - und das zeigt, dass wir nicht irgendetwas Exotisches erfunden haben - kennt das bereits auf kantonaler Ebene. Dort sind 4 Prozent der Stimmberechtigen - also nicht eine absolute Zahl - notwendig, um eine kantonale Initiative einzureichen.
Genau darüber, über die Höhe der Zahl der erforderlichen Unterschriften, über den Automatismus und darüber, wie hoch diese Zahl dann angesetzt werden soll, würden wir gerne mit Ihnen diskutieren. Das ist der Anlass für unsere parlamentarische Initiative. Aber dafür müsste man eben dieser parlamentarischen Initiative Folge geben. Man müsste in einer ersten Phase darauf eintreten und anerkennen, dass Diskussionsbedarf besteht. Mehr möchten wir eigentlich nicht, ausser mit Ihnen die Diskussion darüber zu führen. Wir würden es bedauern, wenn Sie uns diese Diskussion verweigern. Ich glaube auch, dass die Öffentlichkeit und die Gesellschaft durchaus daran interessiert wären, dass wir ergebnisoffen, ohne Scheuklappen, diese Diskussion miteinander vertiefen und im Detail führen werden. Herzlichen Dank, wenn Sie uns dabei unterstützen.