Baumann Isidor · Ständerat · 2017-06-14
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-06-14
Wortprotokoll
Die Motion von Siebenthal 14.3899, "Keine Benachteiligung der Anbindeställe", fordert den Bundesrat auf, dass Gesetz, Verordnung und allenfalls weitere Bestimmungen nicht dazu führen dürfen, dass Anbindeställe gegenüber anderen Stallsystemen benachteiligt werden.
Der Motionär begründet dies damit, dass Anbindeställe für die Rindviehhaltung nach wie vor ein weitverbreitetes Stallsystem sind. Dabei bleibt für ihn unbestritten, dass Haltungsbedingungen, Tierwohl und Tierschutz uneingeschränkt erfüllt sein müssen. Darum soll die Wahl des Stallsystems in der Entscheidungsfreiheit des Landwirts liegen und nicht durch Lenkungsvorschriften und unterschiedliche Abgeltungen durch den Bund beeinflusst werden.
Der Bundesrat bestätigt in seiner Stellungnahme, dass Anbindeställe artgerecht sind. Trotzdem vertritt er die Meinung, dass zur Förderung des Tierwohls in der Schweiz Laufställe mit einer Anreizstrategie, das heisst mit einem Zuschlag von 20 Prozent der pauschalen Investitionshilfen, besser gestellt werden sollen als Anbindeställe. Im Weiteren verweist er darauf, dass bei Freilaufställen über die Direktzahlungen noch zusätzlich BTS-Beiträge, also Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme, sowie RAUS-Beiträge, also Beiträge für regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien, ausgelöst werden können. Bei Anbindeställen wäre aber der Anspruch auf BTS-Beiträge nicht gerechtfertigt.
Der Nationalrat hat die Motion trotzdem angenommen, und zwar mit 99 zu 80 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Ihre Kommission, die WAK-SR, hat die Motion am 20. März 2017 beraten und liess sich über die Begründungen des Bundesrates nochmals detailliert informieren. Dabei stellte sie fest, dass die Motion von Siebenthal so verstanden werden kann, dass die Gleichstellung der Anbindeställe sowohl bei den Strukturverbesserungsmassnahmen als auch bei den Direktzahlungen gefordert wird. Das wollte die Kommission nicht und hat beschlossen, den Motionstext so abzuändern, dass er sich auf die Strukturverbesserungsmassnahmen beschränkt. Das bedeutet, dass wie bisher bei den Direktzahlungen das Auslösen von RAUS-Beiträgen möglich bleibt, dass aber auch künftig mit Anbindeställen keine BTS-Beiträge über die Direktzahlungen ausgelöst werden können.
Ihre Kommission begründet die Anpassung der Motion auch damit, dass die Errichtung von Infrastrukturen ein unternehmerischer Entscheid sei und damit bei Strukturverbesserungsmassnahmen kein Unterschied gemacht werden solle. Im Weiteren gebe es auch durchaus gute Gründe für Anbindeställe. So würden heute von der Raumplanung und der Bevölkerung die zu grossen Ställe immer mehr beanstandet. Besonders im Berggebiet sei es an gewissen Lagen auch kaum möglich, grosse Freilaufställe zu bauen. Zu all dem komme noch, dass die Anbindeställe einen Beitrag dazu leisteten, dass den Tieren die Hörner belassen würden. Dies würde im Lichte der anstehenden Hornkuh-Initiative mit der Zustimmung zur abgeänderten Motion gewürdigt.
Im Gegensatz zur eingereichten Motion braucht es bei der nun vorliegenden abgeänderten Motion keine Anpassung des Gesetzes durch das Parlament, sondern der Bundesrat kann unseren Zustimmungsbeschluss durch Anpassen der Verordnungsbestimmungen vollziehen.
So stimmte Ihre Kommission der abgeänderten Motion mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar zu und empfiehlt Ihnen, das ebenfalls zu tun.