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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-06-14

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-06-14

Wortprotokoll

Wir behandeln hier bekanntlich eigentlich ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2011. Es liegt mir daran, vorab festzustellen, dass es hier nicht um einen Beschluss für oder gegen Bauern geht. Tatsache ist, dass das Bundesgerichtsurteil die Praxis, die jahrzehntelang gegolten hatte, umgekehrt hat, worauf die Motionen, die dann eingereicht wurden, den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, sozusagen Besitzstandwahrung betreiben wollten. Das ist eine natürliche Reaktion, die wir in unserer Politik eigentlich im Wochenrhythmus erleben. Aber es geht hier eigentlich nicht um Bauer oder Nichtbauer.

Rufen wir uns das Bundesgerichtsurteil noch einmal in Erinnerung. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass hier die Bundesverfassung nicht eingehalten wird, und daher die Praxis geändert. Man hat festgestellt, dass es eine Ungleichbehandlung zwischen Bauern einerseits und anderen Selbstständigerwerbenden andererseits gibt. Und diese Ungleichheit ist nicht verfassungskonform. Das war der erste Grund des Bundesgerichtes, diese Praxis abzulehnen. Der zweite war der Grundsatz, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei dieser durch das Bundesgericht festgestellten Privilegierung nicht eingehalten wird. Zusammengefasst: Gemäss Bundesgericht war die Bundesverfassung mit der geltenden Praxis nicht eingehalten, und das war die Grundlage für das Bundesgericht, dieses Urteil zu fällen.

Im Parlament hat dann das sehr viel Schwung erhalten. Beide Räte haben eine entsprechende Motion dagegen angenommen. Der Bundesrat hat sich gegen die Motion gewehrt und auf diese Unstimmigkeit mit der Bundesverfassung hingewiesen. Wir haben Ihnen dann eine entsprechende Gesetzesänderung unterbreitet, haben aber keine Abstimmungsempfehlung gegeben und noch einmal auf dieses Bundesgerichtsurteil hingewiesen, das hier die Verfassungsmässigkeit infrage gestellt sah. An dieser Differenz arbeiten wir eigentlich immer noch.

Es gab dann im Rahmen dieser sechs Jahre, in denen wir das jetzt behandeln, Gutachten und Gegengutachten, und wir haben eine Reihe von Berichten zuhanden Ihrer Kommissionen geschrieben. Man hat eine Lösung gesucht, das Anliegen irgendwo doch noch einzumitten. In einer ersten Lesung hat der Nationalrat mehrheitlich dem Gesetzentwurf des [PAGE 1100] Bundesrates zugestimmt. Der Ständerat ist nicht darauf eingetreten, und das ist sozusagen der Scherbenhaufen, den wir jetzt haben.

Eine der Schwierigkeiten, die von Anfang an diesen Gesetzentwurf begleiteten, war auch die Rückwirkung, die Sie dann noch eingefügt haben. Inzwischen liegt das Bundesgerichtsurteil sechs Jahre zurück. Auf den Gesetzentwurf ist keiner der beiden Räte eingetreten. Wenn noch darauf eingetreten würde, würden wir von einer Rückwirkungsfrist von sieben, acht Jahren sprechen. Das ist etwas, das in unserer Gesetzgebung definitiv nicht geht. Wir brauchen Rechtssicherheit und können nicht Rückwirkungen über so lange Zeit beschliessen. Das ist ein Grund, ein weiterer Grund dafür, dass der Entwurf in den Beratungen immer wieder gescheitert ist.

Nun, wo stehen wir heute? Ich glaube, die Differenzen sind unüberbrückbar. Das Projekt, das anfangs noch in Schwung war, dem Sie anfangs zugestimmt haben, ist wohl abgestürzt. Wir bringen es so nicht mehr zum Fliegen, wenn ich das etwas vereinfacht sagen kann. Die Differenzen sind zu gross.

Nun, was haben wir gemacht? Erstens haben wir zusammen mit Ihrer Kommission ein Kreisschreiben entwickelt, um Härtefälle zu eliminieren, um bei Härtefällen die Möglichkeit zu geben, andere Lösungen zu finden. Damit ist eine wesentliche Forderung, die gestellt wurde, eigentlich erfüllt: Härtefälle können heute erledigt werden. Das ist das eine, was wir gemacht haben. Aber die Differenzen zur Bundesverfassung bestehen nach wie vor.

Der zweite Punkt, der in einem nächsten Schritt vielleicht zu einer Lösung führt, ist das Postulat, das noch behandelt wird. Damit sollen diese Fragen, die das Bundesgericht mit seinem Urteil eigentlich aufgeworfen hat, genereller geprüft werden. Vielleicht entsteht dann daraus, aufgrund des Berichtes, den wir Ihnen zustellen können, wenn Sie uns das Postulat überweisen, eine neue Lösung, die generell Selbstständigerwerbende gleich behandeln würde. Damit würde das Anliegen des Bundesgerichtes und der Bundesverfassung aufgenommen, und auch die Frage der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit könnte berücksichtigt werden.

Ich gebe zu, dass es hier sehr viele Fragen gibt. Sie liegen unter anderem in unserem föderalistischen Steuersystem, mit unterschiedlicher Anordnung: Dualistisches System oder nicht, Abschöpfung usw., darum geht es. Es ist nicht ganz so einfach, hier den Überblick zu gewinnen. Aber ich denke, aufgrund der nach wie vor geltenden Feststellung des Bundesgerichtes, dass mit dieser Lösung die Bundesverfassung nicht eingehalten wird, sollten wir wohl dazu kommen, dieses Projekt, das nicht mehr zum Fliegen kommt, heute sozusagen zu beerdigen. Für Härtefälle haben wir eine Lösung aufgezeigt, und mit dem Postulat schaffen Sie die Möglichkeit, das Problem grundsätzlicher anzugehen.

Falsch wäre es, hier ein Bauern-Bashing zu betreiben. Man hat mit dieser Motion versucht, den ursprünglichen Zustand, die ursprüngliche Praxis wiederherzustellen. Das ist grundsätzlich durchaus legitim, aber es korrespondiert eben nicht mit unserer Bundesverfassung. Die Bundesverfassung muss sozusagen der rote Faden für unser Handeln sein. Wir müssen ganz nüchtern feststellen, dass mit der Lösung, die bis 2011 praktiziert worden war, diese Differenz zur Bundesverfassung eben bestand.

Ich bitte Sie also, auf das Geschäft nicht einzutreten, so, wie es der Ständerat gemacht hat. Wenn wir Lösungen wollen, dann ist das umfassender anzugehen und muss alle Selbstständigerwerbenden betreffen, so, wie es das Postulat vorsieht. Härtefälle sind mit dem Kreisschreiben grundsätzlich gelöst.