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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-13

Wortprotokoll

Bei den nicht abgeschlossenen Verfahren der srilankischen Staatsangehörigen geht es nicht nur um Verfahren, die bei der ersten, sondern auch um solche, die bei der zweiten Instanz hängig sind. Gerade auch innerhalb der Bevölkerungsgruppe der srilankischen Staatsangehörigen gab es aber bereits auch Personen mit abgeschlossenen Verfahren und rechtskräftigen Wegweisungsentscheiden. Genau an diesem Beispiel lässt sich zeigen, dass eine Rechtsungleichheit entsteht, wenn man diese Personen ein und derselben Zeitspanne nicht gleich behandelt. Denn aufgrund von Zufällen haben die einen Personen nun bereits einen rechtskräftigen Entscheid, die anderen nicht. Ich hoffe, dass ich Ihnen am Beispiel der srilankischen Staatsangehörigen verständlich machen kann, dass hier das Empfinden in Bezug auf Rechtsgleichheit nicht gestört, sondern dies tatsächlich auch als gerecht wahrgenommen wird.

Zu den Konsequenzen dieses Entscheids: Hier gibt es nicht nur Konsequenzen in Bezug auf die Rückführungen der Flüchtlinge aus Kosovo, sondern auch ganz generell in Bezug auf die Behandlung von Asylgesuchen und den Vollzug von Wegweisungen. Es scheint mir wichtig, dass man sich bei diesem Aspekt nicht nur auf die Rückführungen nach Kosovo konzentriert. Hier ist jetzt eine sehr konsequente Haltung von Bund - und Kantonen - generell sehr notwendig.

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