Wermuth Cédric · Nationalrat · 2017-06-14
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-14
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative Amaudruz 16.445, "Keine Aufhebung der Visumpflicht ohne Rückübernahmeabkommen", möchte das erreichen, was der Titel schon bestens beschreibt: eine Koppelung der Aufhebung von Visumpflichten mit Rückübernahmeabkommen.
Ihre Kommission, wie es mein Vorredner schon gesagt hat, empfiehlt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben, dies aus folgenden Gründen:
Erstens regelt heute Artikel 100 im Ausländergesetz unseres Erachtens staatspolitisch durchaus erfolgreich die Möglichkeiten des Bundesrates, sowohl Visumerleichterungen und Visumbefreiungen als auch Rückübernahmeabkommen abzuschliessen, und die Logik dieser Instrumente. Diese Lösung hat sich staatspolitisch bewährt.
Zweitens ist die Verknüpfung dieser beiden Materien bis zu einem gewissen Grad natürlich willkürlich, das stellt die Minderheit auch gar nicht in Abrede. Frau Amaudruz hat auch in der Kommission klar und transparenterweise gesagt, dass sie sich insbesondere an einem möglichen Fall, nämlich einer Visumbefreiung für die Türkei, stört.
Drittens, und damit wären wir auch gleich beim wichtigsten Punkt, wäre diese Initiative selbstverständlich eine Infragestellung der geltenden Schengener Verträge. Es ist richtig, dass die Schweiz mit diesen Verträgen einen Teil ihrer Souveränität mit anderen Staaten teilt, gerade was die Frage der Liberalisierung der Visapflichten angeht. Es gibt aber im Schengen-Raum einen Prozess, der genau vorschreibt, wie die Gewährung solcher Visumerleichterungen vor sich gehen muss. In diesem Prozess hat die Schweiz auch die Möglichkeit, ihre Bedenken gegenüber allfälligen Visumerleichterungen oder -aufhebungen einzubringen. So wurde beispielsweise im Jahre 2014 die Verknüpfung von Rückübernahmeabkommen mit Visumerleichterungen in den Fällen von Peru, Kolumbien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und mehreren Staaten der Karibik geprüft, dann aber nach intensiver Prüfung nicht vollzogen. Für alle anderen Fälle kennt der Schengen-Raum eine sogenannte Roadmap, in der man festlegt, was die Partnerländer erreichen müssen, damit es eine Visumbefreiung gibt. Oftmals ist genau darin ein Rückübernahmeabkommen vorgesehen. Zwei solche Roadmaps, die man kennt, sind beispielsweise die Roadmap mit Kosovo oder die Roadmap mit der Türkei.
Viertens empfiehlt Ihnen die Mehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, schlicht und ergreifend aufgrund der Feststellung, dass in vielen Fällen die [PAGE 1125] Rückübernahmeabkommen nicht viel mehr als ein administratives Papier sind und die Rückübernahmen auch ohne diese Abkommen durchaus klappen. Deshalb braucht es keine zwingende Koppelung. Es ist aber nicht so, dass die gesamte Mehrheit Ihrer Kommission die grundsätzliche Feststellung des Souveränitätsverlustes in Abrede stellen würde.
Die Minderheit macht dagegen geltend, dass erstens die Koppelung dieser beiden Abkommen, einerseits der Visumerleichterungen und andererseits der Rückübernahmeabkommen, im internationalen Bereich kein Novum darstellt und dass es durchaus Länder gibt - die Minderheit hat sie genannt -, die das regelmässig praktizieren; dass zweitens die Schweiz im Prozess mit den Schengen-Staaten ihre Souveränität in diesem Bereich nicht vollständig wahrnehmen kann; dass sie drittens einem gewissen Risiko ausgesetzt ist, insbesondere was die Türkei und ihre aktuelle Situation als Durchgangsland in der Migrationskrise angeht. Denn sie kann nicht mehr kontrollieren, wer hier wie Visumbefreiungen auch für den Raum erhält, der die Schweiz betrifft.
Ihre Kommission nimmt diese Argumente zur Kenntnis, empfiehlt Ihnen aber, aufgrund der für sie überwiegenden Argumente, wie bereits gesagt mit 15 zu 9 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.