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Dittli Josef · Ständerat · 2017-06-15

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Auch ich möchte zu Beginn meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des VAP, das ist der Verband der verladenden Wirtschaft.

Zum Geschäft Organisation der Bahninfrastruktur (OBI): Der Nationalrat hat die OBI-Vorlage mit klaren Aufträgen zurückgewiesen. Die ganze Wirtschaft, aber auch die Kantone setzten sich beim Nationalrat dafür ein, dass die OBI-Vorlage in dieser Form nicht in die Detailberatung geht. Ich kann den Entscheid des Nationalrates gut nachvollziehen, denn die Vorlage war und ist in einigen wesentlichen Punkten noch nicht reif, nicht gut genug für die Detailberatung im Parlament.

Im Ständerat haben wir heute zwei Möglichkeiten: Entweder wir beschliessen ebenfalls die Rückweisung, und das Geschäft geht zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück, oder wir sind gegen eine Rückweisung und geben dem zuständigen Departement die Chance, in den fraglichen Punkten bis zur nächsten Behandlung im Nationalrat Klärungen und Verbesserungen mit der Wirtschaft und den Kantonen hinzubringen.

Im Hinblick auf die Sitzung unserer Kommission zu diesem Geschäft hat uns das Bundesamt für Verkehr ein umfassendes Papier zugestellt. Darin wurde uns konstruktiv und lösungsorientiert aufgezeigt, wie die OBI-Vorlage in den kritischen Punkten unter Einbezug der Betroffenen geklärt und optimiert werden kann, ohne dass eine Rückweisung notwendig ist. Die Überlegungen des Bundesamtes für Verkehr stimmten mich zuversichtlich. Es scheint tatsächlich möglich zu sein, durch Gespräche mit der Wirtschaft und den Kantonen in den umstrittenen Punkten einen gangbaren Weg zu finden. Wir sollten dem zuständigen Departement deshalb die Chance geben, die Vorlage zu verbessern.

Ich habe mich in der Kommission deshalb der Meinung angeschlossen, dass die Vorlage - trotz meiner Vorbehalte in einigen Punkten - nicht zurückzuweisen ist, und unterstütze den Antrag der Kommission. Ich erwarte aber, dass das Bundesamt für Verkehr die Chance packt und die Vorlage in den kritischen Punkten unter Einbezug der Betroffenen substanziell verbessert. Dies würde es dem Nationalrat dann möglich machen, beim zweiten Anlauf in die Detailberatung zu gehen.

Ich komme zu einigen Bemerkungen zu den vier Aufträgen, die der Nationalrat mit der Rückweisung beschlossen hat:

Erstens zur Auslagerung von SBB Cargo in eine eigene Unternehmung: Ich bin klar der Auffassung und stehe hinter der Forderung, dass SBB Cargo mehr unternehmerischer Handlungsspielraum zu geben ist. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass SBB Cargo nicht total privatisiert, sondern innerhalb einer Holdingstruktur der SBB angesiedelt wird.

Warum benötigt SBB Cargo mehr Handlungsspielraum? Ganz einfach: um sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten zu können. SBB Cargo muss selbstständig Entscheide [PAGE 510] hinsichtlich Angebot, Kundenorientierung, Infrastrukturplanung, Trassenpreise usw. treffen können. Hierzu benötigt sie einen eigenen, vom Monopolgeschäft unabhängigen Verwaltungsrat, der nur die Interessen des Güterverkehrs wahrt. Als kleinste Einheit im SBB-Konzern wird SBB Cargo heute, gewollt oder ungewollt, von den Interessen der grossen Konzernbereiche - Personenverkehr, Immobilien - dominiert. Der Güterverkehr wird dadurch immer mehr vom Bahnnetz verdrängt. Solange SBB Cargo im integrierten Konzern geführt wird, ist auch kein fairer intramodaler Wettbewerb zwischen den Güterbahnen möglich.

Sie sehen, ich sympathisiere hier mit diesem Anliegen. Doch der Ständerat hat das Thema der Auslagerung von SBB Cargo ja bereits vor zwei Jahren diskutiert, eine diesbezügliche Motion abgelehnt und dafür das Postulat 15.3496, "Evaluation der Weiterentwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo", angenommen. Der Bericht in Beantwortung dieses Postulates wurde uns für diesen Sommer in Aussicht gestellt. Es ist nun auch für mich nachvollziehbar und folgerichtig, dass über dieses Thema dann wieder diskutiert wird, wenn der Bericht vorliegt. Wenn mit einem Postulat schon ein Bericht in Auftrag gegeben wurde und dieser im Sommer unterbreitet wird, dann soll dieser Bericht abgewartet und die Diskussion anschliessend in Kenntnis des Inhaltes dieses Berichtes geführt werden. Ich bin aber klar der Auffassung, dass die nationalrätliche Kommission diese Frage in Kenntnis des Postulatsberichtes im Rahmen der Weiterbehandlung der Organisation der Bahninfrastruktur weiterdiskutieren soll.

Zum zweiten Anliegen, zur Regelung der Systemführerschaft im Güterverkehr: Diese Forderung kommt daher, dass sich die Verlader wegen des Zwangs zu Kopplungsangeboten und vor allem bei der Bedienung der sogenannten letzten Meile benachteiligt vorkommen. Unter dem Begriff "Bedienung der letzten Meile" wird die Nahzustellung des Wagenladungsverkehrs auf Anschlussgleisen und in Terminals verstanden. Hier handelt es sich faktisch um ein Monopolangebot. Das ist der Grund, warum sich die Wirtschaft dafür starkmacht, dass im Rahmen der Systemführerschaft eine Regelung eingeführt wird. Es ist also faktisch ein Monopolangebot von SBB Cargo, und damit besteht die Gefahr der Diskriminierung. Im Rahmen der Organisation der Bahninfrastruktur soll wenigstens für die letzte Meile, aber auch in der Frage der Kopplungsangebote eine Regelung sichergestellt werden. Ich weiss, es finden Gespräche zwischen der Wirtschaft, den SBB und dem Bundesamt für Verkehr statt, und ich bin jetzt einmal verhalten optimistisch, dass hier eine Lösung gefunden werden kann.

Zum dritten und vierten Anliegen, zur Stärkung der Mitwirkungsrechte bei Systemaufgaben für die betroffenen Akteure - Kantone und Verkehrsverbände - und zur Ausgliederung der Bestimmungen zu den Passagierrechten: Hier erwarte ich einfach, dass Gespräche geführt werden und dass allen Akteuren wie Eisenbahnunternehmen, Anschlussgleisbesitzern, Infrastrukturbetreibern, Bestellern usw. die entsprechenden Mitwirkungsrechte gewährt werden.

Ich komme zum Schluss: Ich trage den Antrag der Kommission mit, die OBI-Vorlage nicht zurückzuweisen und damit also dem Beschluss des Nationalrates nicht zu folgen. Die Zeit bis zur Wiederbehandlung in der KVF-NR soll durch das zuständige Departement genutzt werden, um erstens den vom Postulat verlangten Bericht zur Weiterentwicklung von SBB Cargo abzuschliessen und um zweitens substanzielle Klärungen und Verbesserungen in den kritischen Punkten hinzukriegen. Gelingt dies, dann bin ich zuversichtlich, dass die Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur erfolgreich in die Detailberatung gehen wird.