Müller Walter · Nationalrat · 2017-06-15
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-15
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine Änderung des Zivildienstgesetzes mit folgendem Inhalt vorzuschlagen: Militärdienstpflichtige, die ab Beginn der Rekrutenschule in den Zivildienst wechseln, können nur die Hälfte der geleisteten Militärdiensttage an den Zivildienst anrechnen lassen.
Um die Motion Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission zu begründen, müssen wir in die vergangenen Jahre und auf die Entwicklung im Zivildienst zurückblicken. Vorerst werfen wir aber noch einen Blick auf die Volksabstimmung vom 23. September 2013 zur Frage der Abschaffung der Wehrpflicht. Mit 73,2 Prozent Nein zur Abschaffung der Wehrpflicht hat sich das Schweizervolk klar hinter die Milizarmee gestellt. Kein einziger Kanton hat die GSoA-Initiative angenommen. Das klare Resultat wurde im Schweizer Blätterwald als klares Bekenntnis zur Armee und zur Sicherheit beurteilt.
Was hat das mit der vorliegenden Motion zu tun? Um diesen Zusammenhang herzustellen, müssen wir uns den Zahlen der Zulassungen zum Zivildienst nach Abschaffung der Gewissensprüfung zuwenden. 2008 hatten wir noch 1632 Zulassungen, 2009, nach Abschaffung der Gewissensprüfung, schnellten die Zahlen auf sage und schreibe das Vierfache hoch, auf 6720. Wie schrieb die GSoA am 1. April 2009 so schön: "Noch nie war es so einfach, von der Armee wegzukommen. Heute fällt die Gewissensprüfung für die Zulassung zum Zivildienst. Vorbei sind die Zeiten, als Zivildienstwillige in einem Gesuch einen Gewissenskonflikt mit dem Militärdienst begründen und eine Anhörung über sich ergehen lassen mussten." Um dann gleich noch nachzuschieben, dass man sich weiter für die Aufhebung der fortbestehenden Benachteiligung in Form der anderthalbmal so langen Dienstzeit engagieren werde. Das Ziel ist, trotz eindeutigem Bekenntnis der Bürgerinnen und Bürger zur Armee, klar: Man will die Milizarmee destabilisieren und letztlich auf kaltem Weg die Wehrpflicht abschaffen.
Mit Korrekturen auf Verordnungsstufe konnten die Zulassungen zum Zivildienst etwas verringert werden. Mittlerweile erreichen sie wieder Höchstwerte mit 6169 Zulassungen im Jahr 2016. Wir müssen im Jahr 2017 möglicherweise mit über 7000 Zulassungen rechnen. Besonders gravierend ist die Entwicklung der Abgänge nach Beginn der RS und nach Abschluss der RS. Damit wird die Leistungsbereitschaft der Armee erheblich infrage gestellt. 2016 hatten wir nach Beginn der RS 926 Zulassungen zum Zivildienst; nach dem Abschluss der RS waren es 2371, also mehr als 50 Prozent der gesamten Abgänge aus der Armee. Hier setzt die vorliegende Motion Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission an, indem ab Beginn der RS nur die Hälfte der geleisteten Militärdiensttage an den Zivildienst anrechenbar sein soll.
Was waren die wesentlichen Argumente der Mehrheit für die Motion? Wir müssen die Bestände der Armee sichern, damit der verfassungsrechtliche Auftrag, unser Land zu verteidigen und die Sicherheit unserer Bevölkerung zu gewährleisten, erfüllt werden kann. Mit dem beliebigen Übertritt in den Zivildienst wird die allgemeine Militärdienstpflicht gemäss Artikel 59 der Bundesverfassung ausgehöhlt. Wenn ausgebildete Soldaten nach der RS oder nach den ersten WK meist aus banalen Gründen in den Zivildienst wechseln, so bedeutet das für den Staat einen grossen Verlust. Diese Soldaten wurden ausgebildet, ausgerüstet und stehen bei Bedarf für unsere Sicherheit nicht mehr zur Verfügung. Das könnte bei erhöhter Gefahr dazu führen, dass reihenweise Soldaten sozusagen in den Zivildienst abschleichen würden und unsere Investitionen in die Armee infrage gestellt wären.
Für die Minderheit der Kommission hat die Massnahme einen strafenden Charakter. Sie sieht den Handlungsbedarf eher bei der Armee. Dem ist entgegenzuhalten, dass ein Soldat oder Offizier weder für die Armee noch für den Zivildienst einen echten Nutzen bringt, wenn er nach der Ausbildung in der Armee in den Zivildienst wechselt. Die Ausbildungskosten waren sozusagen nutzlos. Das begründet letztlich die [PAGE 1139] Massnahme, dass nur noch die Hälfte der im Militär absolvierten Tage angerechnet wird. Somit ist das kaum eine Strafe, sondern eher eine notwendige Massnahme für mehr Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die die volle Militärdienstpflicht zugunsten unserer Sicherheit erfüllen. Es ist immer noch ein bedeutender Unterschied, ob jemand im Notfall mit seinem Leben für unsere Sicherheit bürgt oder nicht.
Der Bundesrat erkennt den Handlungsbedarf und schreibt in der Stellungnahme: "Die Stossrichtung der Motion scheint geeignet, die Anzahl Gesuche und Zulassungen zum Zivildienst ab Beginn der RS zu senken. Je mehr WK bereits geleistet wurden, desto unwahrscheinlicher wäre die Einreichung eines Gesuchs." Diesbezüglich werde das WBF eine in dieselbe Richtung wie die Motion gehende Massnahme prüfen, die aber das Verhältnismässigkeitsprinzip besser berücksichtige. Diese Verhältnismässigkeit muss denn aber auch im Lichte der in Artikel 59 der Bundesverfassung verankerten Militärdienstpflicht betrachtet werden.
Sie sehen also: Der Handlungsbedarf ist dringend und auch vom Bundesrat erkannt. Er erwägt verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Situation. Dafür danke ich bestens. Aber damit etwas geschieht, müssen wir den Druck aufrechterhalten. Der Handlungsspielraum auf Verordnungsstufe ist ausgeschöpft, eine Gesetzesänderung ist dringend notwendig. Wir müssen handeln, bevor die Situation völlig aus dem Ruder läuft.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat der Motion mit 16 zu 9 Stimmen klar zugestimmt. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, das Gleiche zu tun.