preparatory:AB 217971
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich in jüngster Zeit wiederholt mit dem Vorkaufsrecht befasst. Auf der Grundlage eines Berichtes hat er am 17. Dezember 2014 entschieden, auf die Einführung dieses Instrumentes zu verzichten.
Zwar gibt es Gründe, die für ein Vorkaufsrecht der Gemeinden sprechen könnten, so beispielsweise der Umstand, dass es auch ohne generelle Wohnungsknappheit an bezahlbarem und geeignetem Wohnraum für Familien, ältere und behinderte Menschen sowie Personen in Ausbildung mangeln kann, oder die Überlegung, dass vor allem die Gemeinden wissen, welche Bedürfnisse der lokale Markt nicht abdeckt. Der Bundesrat ist aber zu einem anderen Schluss gekommen, da nach Ansicht seiner Fachgremien und nach seiner eigenen Ansicht die Nachteile überwiegen. Auch ein preislich unlimitiertes und fakultatives Vorkaufsrecht würde entscheidende Schwächen aufweisen, die gegen die Einführung sprechen. Ein Vorkaufsrecht wäre grundsätzlich unerwünscht, wenn es einen Markteingriff darstellen würde. Dieser bezieht sich zwar nicht unbedingt auf den Preis, jedoch auf die Wahl des Vertragspartners. Zudem würde bei den an einem Grundstückgeschäft beteiligten Vertragsparteien, aber auch bei den Gemeinden ein beträchtlicher Mehraufwand entstehen.
Ferner haben die Gemeinden schon heute die Möglichkeit, aktive Wohnbaupolitik zu betreiben, etwa indem sie im Rahmen von Einzonungen ein vertragliches Vorkaufsrecht statuieren. Überdies haben die Kantone die Kompetenz zur selbstständigen Einführung eines Vorkaufsrechts. Der Verzicht des Bundesrates auf die Einführung eines Vorkaufsrechts erfolgte schliesslich unter dem Vorbehalt, dass es auf dem Wohnungsmarkt keine weitere Anspannung gibt. Eine solche Entwicklung ist indessen ausgeblieben.
Konsequenterweise hat sich der Bundesrat am 25. Januar 2017 auch im Zusammenhang mit der Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" gegen die Einführung eines Vorkaufsrechts ausgesprochen. Stattdessen regt er im Interesse einer zweckmässigeren Hilfe die Aufstockung der Fondsmittel für Darlehen zugunsten gemeinnütziger Wohnbauträger an. Er hat deshalb am 5. April 2017 zu einer entsprechenden Vorlage für einen Rahmenkredit das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Die Gründe, die bereits 2014 gegen die Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden sprachen, sind heute in noch stärkerem Ausmass gegeben, und deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.