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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-06-15

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Heute Morgen tagten wir als Einigungskonferenz - Sie haben es gehört - und fanden eine Einigung. So hat sich das aufwendige Differenzbereinigungsverfahren jedenfalls gelohnt, sofern Sie diesem Resultat nun auch zustimmen.

Der Ständerat hat dies bereits getan. Heute können wir nicht mehr separat über die zwei noch strittigen Punkte abstimmen; das Ergebnis der Einigungskonferenz kann angenommen oder abgelehnt werden. Die Zustimmung braucht das qualifizierte Mehr, also 101 Stimmen dieses Rates.

In Kürze noch einmal, worum es jetzt geht: In Umsetzung der Sparaufträge verordnete das Finanzdepartement auch der Bundesanwaltschaft eine Kürzung, und zwar um gut 700 000 Franken. Dies betrifft die Position 110.A200.0001, "Funktionsaufwand (Globalbudget)"; exakt sind es 701 018 Franken. Zwar wurde heute in der Einigungskonferenz vom Finanzdepartement signalisiert, dass die Kürzungen bei der Bundesanwaltschaft nicht zwingend dort vorgenommen werden müssen, wo sie eigentlich in Umsetzung der drei Kürzungsbeschlüsse des Parlamentes vorgenommen werden müssten. Fakt ist, dass das Parlament aber die Höhe der Querschnittkürzungen klar bestimmt hat und dass das Finanzdepartement in Umsetzung dieser Beschlüsse ein Herunterbrechen auf die verschiedenen Departemente vorgenommen hat, so auch auf die Bundesanwaltschaft.

Die Vorgabe bedeutet konkret eine Einsparung bei der Bundesanwaltschaft im Bereich IT-Investitionen im Umfang von 139 000 Franken, beim Personal von 315 000 Franken, bei den Dienstleistungen von 275 000 Franken. Offenbar wurde es der Bundesanwaltschaft wegen fehlender Vorinformation als einziger von den Kürzungen betroffenen Einheit verwehrt, intern auf die Kürzungsankündigung zu reagieren. So sah sie sich mit einer "Fait accompli"-Sparmassnahme konfrontiert, die sie aus ihrer Sicht gar nicht umsetzen könne. Aus diesem Grund kam der Nachtragskredit für die Bundesanwaltschaft - rechtzeitig, gesetzeskonform und mit einer Begründung, welche der Ständerat bis zur Einigungskonferenz zu hundert Prozent teilte, der Nationalrat aber bisher nie.

Für eine Mehrheit in der Einigungskonferenz schien es heute nicht vertretbar, der Bundesanwaltschaft Mittel zu entziehen, welche sie als zwingend erforderlich für die Wahrnehmung ihrer unbestritten wichtigen Aufgaben erachtet. Eine Mehrheit war überzeugt, dass die Nichtgewährung der erforderlichen Mittel zu problematischen Konsequenzen führen würde, wie Verfahrensverzögerungen, Erschwerung der Zusammenarbeit von Bundeskriminalpolizei, Fedpol und Bundesanwaltschaft. Auch notwendige Dolmetscherdienstleistungen könnten weniger bezogen werden. Internationale Korruptionsverfahren oder Verfahren wie jene zum malaysischen Staatsfonds, zu Petrobras, zur Fifa und die Terrorbekämpfung würden leiden. Die Bundesanwaltschaft machte geltend, dass auch ein Reputationsschaden drohe.

Der andere strittige Nachtragskredit in der Höhe von 10 Millionen Franken betrifft den Verpflichtungskredit 605.V0231.00, "Fiscal-IT". Aus 29 Einzelprojekten besteht dieses Projekt im Steuerwesen. Die im Jahr 2014 gewährten Mittel von 85,2 Millionen Franken reichten jetzt nicht, da seit dem Beschluss verschiedene, auch internationale Projekte dazugekommen seien, wie der spontane Informationsaustausch, die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes, die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes und neu noch das Country-by-Country-Reporting, was zusammen die Komplexität massiv vergrössere. Gemäss Bundesrat Maurer diene der Nachtrag Fiscal-IT eher für einen neuen Rahmen des Projektes und setze ein Zeichen, dass mit den erweiterten [PAGE 1161] Mitteln dann auch möglichst das ganze Projekt umgesetzt werde. Ohne diesen erweiterten Kredit riskierten Teilprojekte einen Unterbruch bei der Vergabe, was noch zu weiteren Mehrkosten führen würde.

Bis zur Einigungskonferenz stimmte der Ständerat jeweils einstimmig dieser Erhöhung zu. Der Nationalrat lehnte diese immer, wenn auch knapp, ab.

Den Kompromissvorschlag haben wir gehört; er wurde dargelegt. Er hiess, Fiscal-IT den Nachtragskredit zu gewähren, der Bundesanwaltschaft nicht. Dieser Kompromissvorschlag wurde in der Einigungskonferenz mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Einigungskonferenz beantragt nun den beiden Räten mit 18 zu 7 Stimmen, die beiden bisher strittigen Nachtragskredite zu gewähren. Die Minderheit Aeschi Thomas beantragt Ablehnung.

Der Ständerat hat mit 41 zu 1 Stimmen dem Antrag der Einigungskonferenz bereits heute Vormittag zugestimmt. Sie haben nun die Gelegenheit, ihn ebenfalls anzunehmen oder ihn abzulehnen. Die Zustimmung bedarf wie gesagt des qualifizierten Mehrs von 101 Stimmen.