Graber Konrad · Ständerat · 2017-06-15
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-06-15
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 3. April 2017 vom Bundesamt für Verkehr über den Step-Ausbauschritt 2030/35 informieren lassen. Die Information beinhaltete eine Darstellung des Vorgehens, der Auswahl und der Priorisierung der Module. In der Folge hat Ihre Kommission das jetzt zur Diskussion stehende Kommissionspostulat 17.3263, "Vorfinanzierung im Rahmen von Fabi/Ausbauschritt 2030/35", verabschiedet. Dabei geht es Ihrer Kommission darum, dem Bundesrat rechtzeitig mitzugeben, welche Eckwerte nach Auffassung Ihrer Kommission am ehesten ein erfolgversprechendes Vorgehen gewährleisten.
Ein Thema, das in der Kommission noch einmal diskutiert wurde, ist die Möglichkeit einer Vorfinanzierung von Projekten. Dazu Folgendes: In die Fabi-Vorlage, welche die Volksabstimmung mit Bravour überstand, wurde von Ihrer damaligen Kommission aufgrund eines detaillierten Berichtes, der acht Seiten umfasste, eine Gesetzesbestimmung aufgenommen, die es erlaubt, unter gewissen Bedingungen ausgewählte Projekte vorzufinanzieren. Die entsprechende Bestimmung findet sich heute in Artikel 58c des Eisenbahngesetzes. Dieser Artikel sieht dies also bereits vor.
Der Direktor des Bundesamtes für Verkehr hat in Anwesenheit eines Vertreters des Finanzdepartementes in der Kommission folgende Bemerkungen und Erwartungen formuliert, die vom Finanzdepartement nicht bestritten wurden. Ich betone das deshalb, weil es ja im Nachgang zur Fabi-Abstimmung Differenzen in der Interpretation der Bestimmung in Artikel 58c gab.
Der Direktor des Bundesamtes für Verkehr hat die Vorfinanzierung anhand von vier Punkten dargestellt, die aus Sicht seines Departementes und des Finanzdepartementes wichtig sind:
1. Projekte, die durch Dritte finanziert und später aus Mitteln des Bahninfrastrukturfonds zurückbezahlt werden, müssen aus Sicht des Bundes auf der Prioritätenliste des Bundes stehen. Es können also nicht einfach Projekte aus einer Region lanciert werden, die in der Gesamtkonzeption des Bundes nicht vorgesehen sind.
2. Es bedarf eines expliziten Beschlusses des Parlamentes, damit ein Projekt durch Dritte vorfinanziert und später in einen weiteren Ausbauschritt aufgenommen werden kann.
3. Die Summe aller vorfinanzierten Projekte muss beschränkt bleiben, um damit weitere Ausbauschritte nicht übermässig vorzubestimmen und den Handlungsspielraum des Parlamentes einzuschränken.
4. Aus finanzrechtlicher Sicht darf es kein Versprechen des Bundes geben, die Kosten für das Projekt definitiv zurückzubezahlen, weil sonst der Bund eine Verpflichtung eingehen würde und der Verpflichtungskredit entsprechend zu erhöhen wäre.
Das waren die Ausführungen, die wir in der Kommission zum Thema Vorfinanzierungen erhalten haben. Ich bin sehr dankbar, dass hier jetzt Klarheit geschaffen werden konnte, weil uns dieses Thema spätestens bei der Beratung des Step-Ausbauschritts 2030/35 nochmals beschäftigen wird.
Zum Postulat: Es handelt sich um einen Prüfauftrag; das möchte ich betonen. Der Bundesrat wird mit dem Kommissionspostulat nicht definitiv zu etwas verpflichtet, ausser dass er sich ernsthaft mit den Überlegungen Ihrer Kommission auseinandersetzt. Es überrascht deshalb etwas, dass der Bundesrat dieses Postulat, das in der Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet wurde, nicht übernehmen will.
Was will das Postulat?
1. Ihre Kommission empfiehlt dem Bundesrat, einen 12-Milliarden-Step und nicht einen 7-Milliarden-Step zu verabschieden, und das in Übereinstimmung mit den Kantonen. Nach neuestem Stand würde ein 7-Milliarden-Step lediglich einen Viertelstundentaktanschluss in Genf und einen Angebotsausbau Winterthur-Zürich-Brüttener Tunnel vorsehen. Dies dürfte zu knapp sein, um eine politische Mehrheit zu finden. Deshalb lädt die Kommission den Bundesrat ein, seine zweite Variante, den 12-Milliarden-Step, weiterzuverfolgen.
2. Ihrer Kommission ist es wichtig, dass neben der Prioritätensetzung aufgrund der gewählten Kriterien auch volkswirtschaftliche Aspekte mitberücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise der Erschliessungsgrad, die Engpassbeseitigung, die Netzwirkung und das Entwicklungspotenzial von verschiedenen Regionen in der Schweiz.
3. Neben der Prioritätensetzung ist es Ihrer Kommission wichtig, dass der Bundesrat auf dem Weg zu seiner Botschaft auch einer regionalpolitischen, grenzüberschreitenden, kantonalen Ausgewogenheit Rechnung trägt. Wir haben bereits mit der Fabi-Vorlage damit gute Erfahrungen gemacht. Damals kamen wir, nach einjährigem Ringen in Ihrer Kommission unter der Leitung des damaligen Präsidenten Claude Hêche, zu einer Fabi-Vorlage, die sowohl in der Kommission [PAGE 520] wie auch hier im Rat einstimmig verabschiedet wurde. Ihre Kommission wünscht vom Bundesrat beim Step 2030/35 ein ähnlich erfolgversprechendes Vorgehen.
4. Ihre Kommission empfiehlt dem Bundesrat, Projekte, die zwar aus der Optik einer nationalen Weiterentwicklung des Eisenbahnnetzes zweckmässig sind, aus finanziellen Gründen jedoch keinen Platz im Step 2030/35 finden, mindestens für die Projektierung zu berücksichtigen. Auch dies ist eine Erfahrung aus der Fabi-Vorlage bzw. der damit verbundenen Step-Diskussion, die sich später als politisch heilsam erwies.
5. Schliesslich sollten Projekte, die zwar aus Sicht einer nationalen Weiterentwicklung des Eisenbahnnetzes zweckmässig sind, aus finanziellen Gründen jedoch noch keinen Platz im Step 2030/35 finden, gemäss Artikel 58c des Eisenbahngesetzes zur Vorfinanzierung freigegeben werden. Ich erinnere an die eingangs gemachten Ausführungen und auch an die Ausführungen des Direktors des Bundesamtes für Verkehr. Dies eröffnet eine gewisse Flexibilität, auch im Sinne von Artikel 58 Absatz 2, der bei einer Verzögerung von Projekten auch die Möglichkeit vorsieht, gewisse Projekte zeitlich vorzuziehen, die aus einer Gesamtsicht der Entwicklung des Eisenbahnnetzes Sinn machen, oder Projekte zeitlich früher zu realisieren, welche die Kriterien einer Vorfinanzierung erfüllen, wie von mir eingangs aufgrund der Ausführungen vonseiten des Bundesamtes für Verkehr erwähnt.
Ich komme zum Schluss: Das Postulat sieht eine Prüfung des Vorgehens im Sinn der Kommission vor. Die Kommission hat in diesem Postulat ihre Vorstellungen formuliert und lädt den Bundesrat ein, sich auch in diese Richtung zu bewegen. Selbstverständlich ist es nicht notwendig, einen zusätzlichen Bericht zu verfassen. Die Berichterstattung - mit den Überlegungen des Bundesrates dazu - kann dann im Rahmen der Botschaft zu Step 2030/35 erfolgen.[GZ]
Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen.