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Graber Konrad · Ständerat · 2017-06-15

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Der Anschluss an Fernwärmenetze ist aus meiner Sicht sehr wünschenswert. Leider werden in der aktuellen Verpflichtungsperiode 2013-2020 im Gegensatz zur früheren, der Verpflichtungsperiode 2008-2012, die CO2-Emissionen dem Fernwärmeproduzenten zugeteilt, und zwar zu hundert Prozent. Es wird dann diesem überlassen, wie er die daraus erzielten finanziellen Vorteile an anfällige [PAGE 533] Anschliessende weitergibt. Oftmals sind Anschlusspreis und Wärmelieferung finanziell erst attraktiv, wenn die damit eingesparten CO2-Emissionen auch zur Erreichung des CO2-Ziels beitragen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Energiepreise für Erdöl und Erdgas gegenüber dem Zeitpunkt der Neudefinition historisch tief liegen.

Mit dem Postulat rege ich eine Überprüfung dieser Regelung an. Zurzeit zögern verschiedene potenzielle Investoren mit dem sinnvollen Anschluss an Fernwärmewerke. Es besteht deshalb bereits heute Handlungsbedarf und nicht erst ab 2021. Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme zwar, dass er den Handlungsbedarf ebenfalls erkannt habe, er will die Verordnung aber erst auf 2021 anpassen. Mit dem Postulat soll dieser Prozess beschleunigt werden. Es geht um einen Prüfauftrag. Insbesondere wäre aus meiner Sicht Folgendes zu prüfen: Kann die vorgesehene Änderung nicht vorgezogen werden, nämlich auf die geltende Verpflichtungsperiode? Falls nein, wäre dies nicht zumindest teilweise möglich, zum Beispiel, indem Fernwärmeproduzenten und den anschlusswilligen Bezügern je 50 Prozent angerechnet würden? Ich würde es sehr bedauern, wenn eine an sich sinnvolle Massnahme durch unflexibles Verhalten erst in vier Jahren CO2-reduzierend wirken würde.

Bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates 2016 am Mittwoch vor einer Woche haben Sie, Frau Bundespräsidentin, abschliessend festgehalten: "Wenn wir uns nur einig wären, könnten wir uns nicht verbessern. Es ist logisch, dass Exekutive und Legislative auch nicht immer dieselben Ansichten haben. Auch das muss uns beflügeln und darf uns nicht ärgern." Mit der Annahme des Postulates möchte ich Bundesrat und Verwaltung beflügeln. Nach erfolgter Prüfung würde dann im Rahmen der Abschreibung der Vorstösse wiederum berichtet, was der Bundesrat aus dem angenommenen Postulat gemacht hat.[GZ]

Ich danke für die Annahme des Postulates!