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Feri Yvonne · Nationalrat · 2017-06-15

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Meine Motion verlangt, dass die Kinderzulagen künftig nicht mehr für alle Kinder in der gleichen Höhe ausbezahlt werden, sondern schweizweit bedarfsabhängig ausgeschüttet werden, respektive dass ein Minimum definiert und dann für finanziell schwächere Familien der Betrag erhöht wird.

Familien und Kinder sind in der Schweiz überdurchschnittlich von Armut bedroht. Besonders armutsgefährdet und daher zu einem hohen Anteil durch die Sozialhilfe unterstützt sind Kinder von alleinerziehenden Müttern, von Eltern mit Migrationshintergrund, aus bildungsfernem Umfeld sowie aus kinderreichen Familien. Um diese Kinder nachhaltig aus der Armut bzw. aus der Sozialhilfe zu holen, bedarf es verschiedener Massnahmen.

In der Vergangenheit stand die Einführung von Familienergänzungsleistungen auf Bundesebene zur Debatte, wurde jedoch mehrfach abgelehnt. Familienergänzungsleistungen sind bisher in vier Kantonen erfolgreich umgesetzt und haben durch ihre existenzsichernde Ausgestaltung eine senkende Wirkung auf die Sozialhilfequote bei Familien erzielt. Das Modell von bedarfsabhängig erweiterten Kinderzulagen lässt die geltende Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen unangetastet und ist eine geeignete Lösung, die über den Grundsatz "Ein Kind, eine Zulage" direkt mit dem Kind verknüpft ist.

In seinem Bericht "Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" vom 20. Mai 2015 erörterte der Bundesrat vier Handlungsfelder: wirtschaftliche Absicherung der Familien und Bekämpfung der Familienarmut, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Anpassung des Familien- und Erbrechts an die realen Lebensformen sowie die Förderung der Familien als solche. Er stellte drei Massnahmen vor, die vertieft geprüft werden sollen: die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit der Bund die familienergänzende Betreuung besser unterstützen kann, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Reduktion des Beschäftigungsgrads bei der Geburt eines Kindes sowie die Einführung bedarfsabhängiger Kinderzulagen zur Bekämpfung der Familienarmut. Der Bund könnte die von mir geforderten ergänzenden Zahlungen aufgrund von Artikel 116 der Bundesverfassung einführen, um finanziell schlechtgestellte Familien gezielt zu unterstützen.

Damals erwähnte der Bundesrat in seinem Bericht mein Anliegen positiv. Da Familienergänzungsleistungen gemäss mehrmaligen Aussagen des Bundesrates in der Kompetenz der Kantone liegen, erscheinen bedarfsabhängige Ergänzungen zur heutigen Kinderzulage eine schweizweite gute Möglichkeit, die Armut bei Kindern zu verringern. Am Grundsatz "Ein Kind, eine Zulage" soll festgehalten werden. Es geht darum, dass die heutigen Kinderzulagen erhalten bleiben und darüber hinaus bedarfsabhängige Ergänzungen ausbezahlt werden sollen.

Die Kinderzulagen sind in den letzten Wochen in aller Munde - Sie wissen es -, und zwar als Ausgleichsmassnahme für die Steuervorlage 17. Dort geht es jedoch um die Mindesthöhe der ausbezahlten Kinderzulagen, nicht um das System an und für sich. Meine Motion ändert daran nichts. Es geht um eine Präzisierung respektive um eine andere Auszahlungsform. Ich höre von den bürgerlichen Politikern und [PAGE 1169] Politikerinnen immer wieder das Argument, dass Gelder nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden sollen. Hier haben wir es in der Hand, dieses Prinzip zu ändern.

Nehmen wir die Motion an, und bezahlen wir künftig bedarfsabhängige Kinderzulagen! Die von Armut betroffenen Familien werden es Ihnen danken.