Graf Maya · Nationalrat · 2017-06-15
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2017-06-15
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat bitte ich den Bundesrat, im Rahmen eines juristischen Gutachtens zu prüfen, ob nicht die Notwendigkeit besteht, zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ein eigenständiges Nanotechnologiegesetz im verbrauchernahen Bereich vorzuschlagen. Das kürzlich erschienene und veröffentlichte Nationale Forschungsprogramm 64 untermauert diese Forderung, die nun schon zwei Jahre alt ist, sehr gut. Dieses Nationale Forschungsprogramm 64 kommt zum Schluss bzw. zeigt auf, dass heute viele Lücken vorhanden sind in Bezug auf das Wissen zur Frage, welche Risiken Nanotechnologie im Gebrauch, in Lebensmitteln und in verbrauchernahen Anwendungen mit sich bringt. Es sei unklar, welche Regeln genau für diesen Verbraucherschutz gelten würden und wie der Schutz der Konsumenten besser geregelt werden könnte.
Mein Postulat verlangt genau diese Prüfung, denn im zweiten Bericht zum Aktionsplan "Synthetische Nanomaterialien" wird eingestanden, dass regulatorische Lücken bestehen. Der gesetzgeberische Umgang mit Nanomaterialien ist wegen ihrer Vielfalt und den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen viel komplexer als ursprünglich angenommen; der Bundesrat hat deshalb auch beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen.
Die Überarbeitung des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelrecht verbessert die Kohärenz von nanospezifischen Regelungen in keiner Weise, im Gegenteil: Die Zersplitterung wird nur noch deutlicher, was die Regulatorien in ganz vielen verschiedenen Verordnungen aufzeigen. Die zerstückelte Rechtsetzung in bestehenden Gesetzen und die behördliche Unterstützung der Eigenverantwortung der Hersteller sind klar ungenügend. Nanomaterialien sollten einen einheitlichen, nanospezifischen Regelungsrahmen haben, der sich dem Vorsorgeprinzip verpflichtet; dies steht in unserer Verfassung.
Die aktuelle Regelung der Nanotechnologie entspricht den Anfängen der Regulierung in der Gentechnologie im Ausserhumanbereich. Dort wurden ja auch auf Druck von Volksinitiativen Regelungen in bestehende Gesetze aufgenommen, was dann im parlamentarischen Prozess zu einem eigenen Gentechnikgesetz führte; dies haben wir nun seit fünfzehn Jahren, und es ist ein Erfolg.
Zudem zeigen Meinungsumfragen zur Nanotechnologie, dass Konsumentinnen und Konsumenten kritischer werden, wenn es sie direkt betrifft. Die Akzeptanz wird deutlich geringer, je direkter die Produkte auf den menschlichen Körper wirken. Die grössten Vorbehalte bestehen selbstverständlich beim Umgang mit Lebensmitteln und Nanomaterialien. Ein überblickbares und kohärentes Nanotechnologiegesetz würde nicht nur dem Vorsorgeprinzip entsprechen, sondern auch die Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten im täglichen Gebrauch fördern.
Daher bitte ich Sie, Herr Bundesrat, das Postulat gutzuheissen, und ich bitte Sie hier, ihm zuzustimmen, damit im Rahmen einer Prüfung abgeklärt werden kann, wie ein eigenständiges Nanotechnologiegesetz im verbrauchernahen Bereich aussehen könnte.