Studer Heiner · Nationalrat · 2002-04-16
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Unsere Fraktion hat mit grossem Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass bei dieser Frage die Kommission einen Streichungsantrag stellt und nicht einmal ein Minderheitsantrag auf der Fahne figuriert. Wir haben als Begründung gehört, das sei ein Gesamtpaket; was immer dies auch ist, es überzeugt nicht.
Wir haben schon beim Eintreten gesagt: Das übrige Paket der Kommission hat uns sehr überzeugt, und wir haben auch sehr konsequent mit der Kommission gestimmt. Aber hier müssen wir ganz klar sagen: So geht es nicht. Keine Obergrenze zu setzen, das ist nicht in Ordnung. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, und es ist unvernünftig. Wenn Sie hier keine Obergrenze festlegen, dann wird für diese kleine Minderheit, deren Lohn oder Einkommen sich in diesen Regionen bewegt, Tür und Tor geöffnet, dass sie auf eine gewisse Art ganz klar Steuerhinterziehung begehen kann.
Von daher sind wir eindeutig der Meinung: Wir brauchen im Gesetz eine Obergrenze, und wir halten aufgrund der Prüfung auch dafür, dass das, was uns hier vom Bundesrat vorgeschlagen wird, auch in der Grössenordnung vernünftig ist.
Wir bitten Sie: Stimmen Sie hier dem Bundesrat zu, weil er das vorschlägt, was vernünftig ist. Wenn wir auch noch den Finanzminister in diesem Saal hätten und ihn befragen könnten, dann würde er ergänzend klar und deutlich das sagen, was uns wahrscheinlich Frau Dreifuss noch sagen wird: Hier muss der Rat ein klares, sachliches politisches Zeichen setzen.