Lexipedia

Heim Bea · Nationalrat · 2017-09-11

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

Die Fälschung von Heilmitteln - einerseits Arzneimitteln, andererseits Medizinprodukten - ist eine besonders schwere Form von Kriminalität. Sie gefährdet die menschliche Gesundheit, täuscht die Patientinnen und Patienten und den Handel. Die Chancen, mit solch illegalen Aktivitäten Gewinne zu erzielen, sind um ein Vielfaches höher als das Risiko, dafür belangt zu werden; die möglichen Gewinne sind höher als die angedrohten Sanktionen. Die grenzüberschreitende Kriminalität mit Heilmitteln hat entsprechend stark zugenommen, und sie betrifft auch die Schweiz. Der Botschaft des Bundesrates können Sie entsprechende Beispiele entnehmen: In der legalen Lieferkette finden sich gefälschte Medikamente gegen Thrombose, Schizophrenie und sogar gefälschte Krebsmedikamente. Diese Beispiele zeigen: Fälschungen könnten lebensbedrohlich sein.

Es gelangen jedes Jahr etwa 20 000 solche illegalen Arzneimittelsendungen in die Schweiz. Diese Vorlage will die Bekämpfung von Heilmittelfälschungen verstärken, den illegalen Handel eindämmen, die Gesundheitsgefahren vermindern. Das Phänomen ist global, und deshalb muss es auch international koordiniert angegangen werden.

Der Ständerat war als Erstrat einstimmig für die Ratifizierung dieser Medicrime-Konvention, dieses Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten. Bei der Vorlage handelt es sich erstens um den Bundesbeschluss zur Ratifizierung des Übereinkommens; zweitens geht es um punktuelle Anpassungen im Heilmittelgesetz, aber auch in der Strafprozessordnung; drittens geht es darum, die Rechte und Interessen der Opfer zu schützen, also um den Opferschutz. Durch gefälschte Heilmittel geschädigte Personen erhalten den Status von Opfern im Sinne des Opferhilfegesetzes.

Im Rahmen der Konvention verpflichten sich die Vertragsparteien, ihre Gesetzgebung in Bezug auf Straftaten betreffend Herstellung, Angebot und Handel von gefälschten Heilmitteln anzupassen. So soll zum einen über Swissmedic als nationale Kontaktstelle der nationale und internationale Informationsaustausch verbessert werden. Es werden die Möglichkeiten für strafrechtliche Ermittlungen auch im Heilmittelbereich erweitert. Zum andern sollen Sicherheitsmerkmale auf Arzneimittelverpackungen die Überprüfung der Echtheit der Medikamente und die Identifikation der einzelnen Schachteln ermöglichen. Sicherheitsvorrichtungen sollen erkennen lassen, ob eine Verpackung bereits geöffnet worden ist.

Die Änderungen der Strafprozessordnung und des Heilmittelgesetzes waren wie gesagt im Ständerat, aber auch in unserer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unbestritten. Die SGK-NR ist mit 19 zu 1 Stimmen auf das Geschäft eingetreten und hat dem Bundesbeschluss ohne Diskussionen mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Im Namen der sehr grossen Mehrheit Ihrer SGK bitte ich Sie um Eintreten und Zustimmung zum Bundesbeschluss einschliesslich der geänderten Erlasse. Sie folgen damit dem Ständerat, der dem Bundesbeschluss einschliesslich der Gesetzesänderungen einstimmig zugestimmt hat.

Heim Bea · Nationalrat · 2017-09-11 | Lexipedia | Lexipedia