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Baumann Isidor · Ständerat · 2017-09-11

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

Das uns vorliegende Abkommen mit Montenegro über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität soll einen besseren Informationsaustausch gewährleisten, die Zusammenarbeit über den Interpol-Kanal verstärken und gemeinsame Polizeianalysen ermöglichen. Das Abkommen soll in erster Linie bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität Nutzen bringen, ist aber zugleich auf alle Ebenen der Kriminalität anwendbar. Dieses Abkommen ergänzt ähnliche Abkommen, die im Raum Südosteuropa bereits mit Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Mazedonien und Serbien abgeschlossen wurden. Der Bundesrat betrachtet Südosteuropa als eine gewichtige Schwerpunktregion für die polizeiliche Zusammenarbeit.

Ihre Kommission, die SiK, hat sich an der Sitzung vom 28. Juni 2017 mit dieser Botschaft befasst. Aufgrund von positiven Erfahrungen mit anderen südosteuropäischen Ländern war Eintreten unbestritten. In der Beratung wurde in einer breiten Auslegeordnung über die Kriminalitätsbereiche informiert. Dabei wurde festgehalten, dass dieses Abkommen alle Kriminalitätsbereiche umfasst. Schwergewicht und Fokus liegen aber auf der Bekämpfung von Schwerstkriminalität, Drogenhandel, Menschenhandel, Menschenschmuggel, Terrorismus und organisierter Kriminalität wie Einbrecherbanden und anderem mehr. Das Abkommen erleichtert die Identifizierung von Personen und Sachen und hilft bei wichtigen Ermittlungstätigkeiten sowie bei der Einziehung von Sachen und Geldern aus kriminellen Machenschaften.

Im Weiteren präzisiert das Abkommen die Regeln für den Informationsaustausch, beinhaltet konkrete Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen und gibt die rechtlichen Grundlagen für die Koordination von grenzüberschreitenden Operationen. Die Suche nach Personen, kontrollierte Lieferungen und das Aufstellen gemischter Ermittlungsteams und gemeinsamer Arbeitsgruppen sind mit dem Abkommen einfacher durchzuführen. Wichtig ist auch die Sicherstellung, dass keine hoheitlichen Befugnisse übertragen werden. Nach Inkrafttreten wird dieses Abkommen von Expertengruppen jedes Jahr überprüft und wo nötig auch angepasst.

Auf die Fragen zu praktischen Erfahrungen mit bestehenden Abkommen mit anderen südosteuropäischen Ländern wurde in der Kommission anhand von Beispielen der Erfolg dieser Abkommen hervorgehoben. Dabei wurde auch erwähnt, dass die Zusammenarbeit mit den Polizeiattachés von Bedeutung ist, da diese vor Ort über gute Kontakte zu den Polizeibehörden verfügen. Somit können auch sehr schnell Anfragen über Personen, Fahrzeuge, Nummern von Telefonabonnenten und anderes mehr geklärt werden. In Bezug auf die Frage von allfälligen Problemen mit der Diaspora aus Montenegro - es sind rund 2500 Personen - gibt es auf Stufe Bundespolizei keine speziellen Erkenntnisse.

Die SiK sieht in diesem Abkommen eine Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit, und sie sieht einen Nutzen bei der Bekämpfung der Kriminalität. Sie erachtet auch die Rechte und Pflichten der Bürger beider Vertragsparteien als gewahrt. Sie nahm auch zur Kenntnis, dass der Nationalrat dieses Abkommen oppositionslos genehmigt hat.

Die SiK beantragt einstimmig die Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Montenegro über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität.

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