Engler Stefan · Ständerat · 2017-09-11
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-09-11
Wortprotokoll
Herr Kollege Cramer hat als Vertreter der Minderheit die Frage in den Raum gestellt, was die Zielsetzung einer Revision von Artikel 926 ZGB sei. Die Zielsetzung ist, das Eigentumsrecht stärker zu schützen und höhere Rechtssicherheit zu schaffen, indem ein unbestimmter Rechtsbegriff geklärt wird. Offenbar besteht hier der Bedarf, diesen unbestimmten Rechtsbegriff - in Artikel 926 ist die Rede von "sofort" - zu klären.
Was heisst "sofort" im 21. Jahrhundert? Ich glaube schon, dass sich die Verhältnisse geändert haben. Es stellt sich die Frage, ab wann diese Frist zu laufen beginnt und wie lange sie dauern soll. Der Sprecher der Mehrheit hat darauf hingewiesen: Wenn am Freitag ein Haus besetzt wird, ist es dann am Montag schon zu spät für die Möglichkeit der sofortigen Wiederbemächtigung? Man kann das als juristische Spitzfindigkeit ansehen. Im Kanton Graubünden werden kaum je Hausbesetzungen vorkommen; ich weiss von keiner. Es ist aber ein Fakt, dass das in den Städten zunehmend geschieht. Also besteht durchaus ein legitimer Anspruch, die Stellung und die Position der Eigentümer dadurch zu verbessern, dass sie genau wissen, wie lange sie Zeit haben, die sofortige Wiederbemächtigung zu erreichen.
Der andere Weg ist der über Artikel 927 ZGB. Da streiten Sie über die Gerichte und haben die Besetzung möglicherweise nach zwei Jahren gelöst. Ich möchte aber nicht sehen, wie die Eigentümer ihr Gebäude dann antreffen werden.
Kollege Cramer, Sie haben gefragt, was das Ziel sei: Es soll Rechtssicherheit geschaffen und die Stellung der Eigentümer gestärkt werden.