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Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-09-11

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass bei der Heirat das Bürgerrecht dem Namen der Person folgt. Wie der Initiant erwähnt, wurden mit der letzten Revision des Zivilgesetzbuches von 2011 das Namens- und das Bürgerrecht neu geregelt. Danach behält grundsätzlich jeder Ehegatte bei der Heirat seinen bisherigen Namen. Die Brautleute können aber auch erklären, dass sie einen der Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Jeder Ehegatte behält jedoch auch bei einem gemeinsamen Familiennamen sein bisheriges Bürgerrecht, ausser er oder sie möchte es wechseln.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat der parlamentarischen Initiative am 8. April 2016 Folge gegeben, um detailliert über diese Fragen informiert zu werden. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat hingegen am 30. August 2016 mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Entscheid der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates nicht zugestimmt und der parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben. Für eine Kommissionsminderheit ist es nicht nachvollziehbar, dass bei der Heirat ein Wahlrecht betreffend den Familiennamen, nicht aber bezüglich des Bürgerrechts besteht. Das wurde vorhin von den Vorrednern und vom Minderheitsantragsteller begründet.

Mit diesen Fragen hat sich dann Ihre Kommission für Rechtsfragen am 11. Mai 2017 auseinandergesetzt. Bei der zweiten Beratung hat sie sich der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates angeschlossen und mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Mehrheit Ihrer Kommission weist auf das vor Kurzem revidierte ZGB hin. Im Rahmen dieser Revision wurde die vom Initianten aufgeworfene Frage thematisiert. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat sich damals für eine Entkoppelung von Namen und Bürgerrecht ausgesprochen. Um genau zu sein: Ausser einer Partei und einem Verband haben sich alle dafür ausgesprochen, dass es nicht nötig sei, die Einheit der Familie mit dem Namen und dem Bürgerort in Verbindung zu bringen. Deshalb wird eine erneute Änderung des Familienrechts aus Sicht der Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht als nötig empfunden.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Beziehung zum Heimatort in erster Linie eine persönliche Sache ist. Sie sollte nicht durch die Heirat zwingend verlorengehen. Gerade wegen der Gleichstellung ist es wichtig, dass die Heirat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Namen und Bürgerrechte der Ehegatten hat. Ein weiterer Punkt in der Kommission war, dass verhindert werden sollte, dass bei einer Rückkehr zum Ledignamen automatisch auch das Bürgerrecht gewechselt werden müsste.

Schliesslich noch etwas zum Argument des Mehraufwandes der Zivilstandsbehörden: Seit 2004 gibt es ein elektronisch geführtes Personenstandsregister, auf das jeder Zivilstandsbeamte Zugriff hat. Dank diesem neuen elektronischen Personenstandsregister gibt es bei den Zivilstandsbehörden weder Mehraufwand noch Probleme. Zudem ist es in den meisten Gemeinden möglich, das Bürgerrecht kurz nach der Heirat auf erleichterte Weise zu erwerben.

Gestützt auf diese Erläuterungen beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen, der Initiative keine Folge zu geben.