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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-11

Wortprotokoll

Ich bin sehr froh, Frau Ständerätin Seydoux, dass Sie diese Fragen gestellt haben; denn ich glaube, wir kommen nicht darum herum, uns immer wieder vor Augen zu führen, dass sich in Syrien wahrscheinlich eine der grössten menschengemachten Katastrophen seit dem Zweiten Weltkrieg abspielt. Ich nenne Ihnen nur ein paar Zahlen, wobei hinter jeder Zahl ein Mensch steht:

Der Krieg hat bislang etwa 400 000 Todesopfer gefordert, darunter 10 000 Kinder. Rund die Hälfte der gesamten syrischen Bevölkerung hat ihre Heimat verlassen müssen. 6 Millionen Menschen sind intern Vertriebene, sie sind also innerhalb von Syrien, aber haben ihren Wohnort verlassen müssen. Rund 5 Millionen Menschen sind ins Ausland geflohen. Rund drei Viertel dieser Flüchtlinge befinden sich in einem Nachbarstaat von Syrien, also nicht bei uns und nicht in der Europäischen Union, sondern in der Türkei, in Libanon, in Jordanien und in Irak. Libanon bietet über 1 Million syrischen Flüchtlingen Schutz, die Hälfte davon sind Kinder. Das sind etwa 20 Prozent der einheimischen Bevölkerung in Libanon. In der Schweiz wären das mehr als 1,5 Millionen Flüchtlinge aus einem Nachbarstaat. Das müssen Sie sich einfach mal vorstellen! Und das sind nur die Syrer in Libanon. Und noch eine letzte erdrückende Zahl: 90 Prozent der syrischen Flüchtlinge in Jordanien leben gemäss UNHCR unter der absoluten Armutsgrenze. Das ist die Situation.

Dass Sie sich, dass wir uns alle immer wieder die Frage stellen: "Was können wir tun? Was können wir mehr tun?", das ist, glaube ich, auch eine Verpflichtung, die wir haben. Ich sage Ihnen jetzt gerne kurz, was der Bundesrat bereits gemacht und was er geplant hat. Seit dem Ausbruch der Syrien-Krise hat die Schweiz rund 315 Millionen Franken für die notleidende Bevölkerung bereitgestellt. Für dieses Jahr wurde die finanzielle Unterstützung auf 66 Millionen Franken erhöht. Für das nächste Jahr sind zurzeit 60,5 Millionen Franken vorgesehen.

Sie haben es erwähnt: Das EDA möchte ein humanitäres Büro in Damaskus eröffnen, um die Schweizer Hilfe in Syrien besser zu koordinieren. Sie haben gefragt, wo das Geschäft steht. Die Person, die dieses Büro leitet, ist bereits bestimmt. Sie befindet sich zurzeit in Amman, und sie wartet auf ein Visum, um nach Syrien einzureisen. Das ist die Ausgangslage in dieser Frage.

Nebst Hilfe vor Ort hat die Schweiz seit 2013 verschiedene Massnahmen im Rahmen von Resettlements ergriffen. Sie haben es auch erwähnt: Wir haben humanitäre Visa ausgestellt, damit schutzbedürftige Opfer des Syrien-Kriegs in der Schweiz Schutz erhalten. Auf diese Weise sind bis Ende 2016 gut 10 000 Personen in die Schweiz gelangt. Es sind also nicht nur diese 2000 Personen zu nennen. Zuletzt, das ist der Entscheid des Bundesrates vom Dezember 2016, haben wir die Aufnahme von weiteren 2000 Opfern der Syrien-Krise beschlossen. Diese sollten bis Mitte 2019 bei uns angekommen sein.

Es ist dem Bundesrat sehr bewusst, dass der Bedarf an Resettlement-Plätzen gross ist. Das UNHCR hat für dieses Jahr für rund 1,2 Millionen Menschen einen Aufnahmestaat gesucht - ich sage jetzt nicht einfach für Flüchtlinge, sondern für Personen, deren Schutz und Betreuung vom UNHCR vor Ort nicht mehr sichergestellt werden kann; es sollen also nicht alle Flüchtlinge aus Syrien irgendwo in einem anderen Drittstaat Aufnahme finden. Es sind vielmehr Menschen, die krank sind. Es sind vielleicht alleinstehende [PAGE 559] Frauen, die auch in einem Flüchtlingslager keinen Schutz haben und deren Schutz das UNHCR nicht gewährleisten kann. Es sind schwertraumatisierte Menschen, die man nicht einfach in einem Flüchtlingslager leben lassen kann, Menschen, die nicht mehr zurechtkommen. Es sind also Personen, in Bezug auf die das UNHCR sagt, dass es ihren Schutz nicht mehr gewährleisten kann und dass es einen Drittstaat braucht, der sie aufnimmt.

Im ersten Halbjahr 2017 konnten 40 000 Menschen umgesiedelt werden. Der Bundesrat hat bereits beim letzten Mal, als er ein Resettlement-Programm beschlossen hat, gesagt, er werde zu gegebener Zeit über die Weiterführung dieses Programms beraten.

Wir machen diese Resettlement-Aufnahme immer in ganz enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Wir könnten es uns einfach machen und ein schönes Programm, eine grosse humanitäre Geste machen. Am Schluss kommen die Leute aber in die Kantone, die sich um sie kümmern müssen. Deshalb versuchen wir immer wieder mit den Kantonen zu schauen, was jetzt möglich ist und was weiterhin möglich ist. Die Schweiz hatte früher eigentlich immer solche Resettlement-Programme. Sie hat sie dann während fast zwanzig Jahren ausgesetzt. Erst im Jahr 2013 haben wir überhaupt wieder begonnen, auf diese Art und Weise Menschen, besonders verletzlichen Menschen, die Möglichkeit zu geben, legal in unser Land einzureisen.

Ich komme zu einem Thema, zu dem ich mich heute noch nicht geäussert habe: Sie haben heute den Entscheid gefällt, dass Sie die Frage der vorläufigen Aufnahme in Ihrer zuständigen Kommission nochmals diskutieren werden. Ich nenne Ihnen dazu einfach auch eine Zahl: Heute sind fast 7000 Syrerinnen und Syrer vorläufig aufgenommen. Wir werden sicher in der Kommission auch diese Frage nochmals intensiv diskutieren. Fast 7000 Syrerinnen und Syrer sind vorläufig aufgenommen. Wann gehen sie zurück? Kann jemand hier drin sagen, wann sie zurückgehen? Sollen wir ihnen sagen: "Ihr müsst jetzt einfach warten, irgendwann hört dann dieser Krieg schon wieder auf; dann müsst ihr aber sofort zurückgehen"? Sie sind zum Teil seit fünf Jahren hier. Dieser Krieg dauert seit 2011. Sie haben Beziehungen aufgebaut, sie haben Kinder, die jetzt in die Schule gehen. Das sind die Fragen. Ich bin sehr froh, dass wir das noch einmal mit Ihnen in der Kommission diskutieren dürfen. Das war sicher auch ein Grund, weshalb die Kantone Sie gebeten haben, diese Frage anzuschauen. Es geht einfach nicht auf, den Syrern, die hier sind, zu sagen, irgendwann müssten sie zurück, und sie möglichst nicht zu integrieren, damit sie dann schneller zurückgehen. Deshalb, glaube ich, lohnt es sich, diese Frage nochmals zu diskutieren.

Ich komme nochmals kurz zurück zum Resettlement: Die Integrationsförderung generell ist natürlich auch bei der Frage des Resettlements wichtig. Menschen, die zu uns kommen, sollen sich auf eine Integration einlassen, auch wenn sie besonders verletzlich sind. Das wird auch geprüft, es werden Gespräche mit ihnen geführt. Wir haben ein Interesse daran, dass sie nach der Einreise die Sprache lernen, eine Ausbildung machen können, sich in Richtung Erwerbstätigkeit bewegen. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass die Personen, die über das Resettlement in die Schweiz kommen, die eben besonders verletzlich sind, zum Teil schwer krank, schwer traumatisiert, schwierig zu integrieren sind. Da will ich Ihnen gar nichts vormachen; das ist eine grosse, anspruchsvolle, aufwendige und auch teure Aufgabe. Trotzdem werden wir sie weiterverfolgen und werden froh sein, wenn auch Sie das unterstützen.

Frau Seydoux, Sie haben noch eine Frage zur Relocation gestellt, also zu diesen Umsiedlungsprogrammen innerhalb der Europäischen Union. Die EU hat ja beschlossen, dass sie diese 40 000 Personen verteilen will, weil eben in den beiden Jahren 2015/16 eigentlich vor allem Griechenland und Italien von den Anlandungen betroffen waren. Die Schweiz hat sich damals freiwillig an diesem Umsiedlungsprogramm beteiligt. Wir haben gesagt, wir nehmen unseren Anteil auch, d. h. 1500 Personen. Bis Ende August sind 1122 Personen aufgenommen worden. Ich kann Ihnen in Aussicht stellen, dass wir vielleicht nicht ganz bis Ende September, aber ganz sicher bis Ende Jahr unser Versprechen einlösen werden. Es wurde in Europa sehr stark wahrgenommen, dass wir im Unterschied zu EU-Mitgliedstaaten hier freiwillig unseren solidarischen Beitrag geleistet haben. Bis im Moment ist etwa die Hälfte des Gesamtkontingents verteilt worden. Das heisst, das zweite Relocation-Programm - also ein weiteres Programm - ist im Moment einfach noch gar nicht angelaufen. Es wird im Moment auch nicht diskutiert, weil man gesagt hat, dass man jetzt zuerst die Verteilung dieser 40 000 Personen abschliessen können will.

Es kommt noch etwas hinzu: Die Zusammensetzung der Personengruppen, die nach Europa gekommen sind, hat sich in den letzten Monaten stark verändert. Es sind weniger schutzbedürftige Personen gekommen. Im Relocation-Programm ist ja nur vorgesehen, Menschen zu verteilen, die mit grosser Wahrscheinlichkeit dann auch Schutz bekommen. Das heisst, die Relocation-Frage muss unter diesen veränderten Bedingungen sicher auch noch einmal intensiv diskutiert werden. Ich werde mich gerade zu dieser Frage morgen mit dem luxemburgischen Migrations- und Aussenminister treffen, denn er war damals führend in dieser Frage der Relocation. Ich denke, wir müssen hier andere Möglichkeiten überlegen, wie wir Griechenland und Italien - eventuell kommt dann auch mal Spanien noch hinzu - so entlasten können, dass in einer Situation mit einer hohen Zahl an Ankünften dann das System nicht wieder total auseinanderfällt.

In diesem Sinne darf ich Ihnen versichern: Wir bleiben dran, wir analysieren die Situation. Ich mache diese Arbeit in enger Abstimmung mit den Kantonen. Die Schweiz hat, glaube ich, allen Grund, sich in dieser riesigen menschlichen Katastrophe zu engagieren und sich an ihrer Bewältigung zu beteiligen. Ich danke Ihnen schon heute. Denn irgendwann werden auch Sie das wieder unterstützen müssen. Das ist eine Aufgabe, die wir nur gemeinsam angehen können.