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Ingold Maja · Nationalrat · 2017-09-11

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

Die Kurzform für dieses Modell heisst "Elternzeit 14/14 bei beidseitiger Erwerbstätigkeit". Ich betone diese Kurzform, um sie abzuheben von einer Vielzahl von Vorstössen zu Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und nun auch von einer parallel dazu laufenden und von Travail Suisse angestossenen Volksinitiative "für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub".

Die abgelehnten Vorstösse - es waren 26, davon 11 zum Elternurlaub - enthielten verschiedenste Vorschläge für die Anspruchsvoraussetzungen bezüglich Dauer, nämlich von einigen Tagen bis zu einigen Monaten, und auch verschiedene Finanzierungsarten: über eine EO-Erweiterung wie die heutige Vorlage oder über die Mehrwertsteuer. Auch hinsichtlich der Bezugsarten waren die Modelle vielfältig: unmittelbar nach der Geburt, während der ersten Lebensjahre, einmalig oder in gestaffelter Form.

Die vorliegende parlamentarische Initiative ist in einem speziell: Sie verbindet den Elternurlaub mit der Bedingung der beidseitigen Erwerbstätigkeit danach, das heisst, die Initiantin bindet ihren Vorschlag bewusst an einen ökonomischen Anreiz. Das Ziel ist ein zweistufiges: Elternpaare sollen mit ihren neugeborenen Kindern so unterstützt werden, dass sie nach den 14 Wochen Elternzeit wieder voll einsteigen können. Sie erhalten ein gewisses Polster für die herausfordernde Zeit, in der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig ist. Als zwei Erwerbstätige werden sie mit höherem Einkommen mit Steuern und Konsum auch mehr an die Finanzierung der Elternzeit beitragen. Das könnte man auch von den Gesamtkosten für die Elternzeit in Abzug bringen, sodass sie sich ein bisschen reduzieren.

Trotzdem bilden die Kosten für Ihre Kommission den Hauptstolperstein dieser parlamentarischen Initiative, hat doch der Rat erst kürzlich nach allen anderen Vorstössen die äusserst moderate parlamentarische Initiative Candinas 14.415, die nur gerade zwei Wochen Vaterschaftsurlaub durch die EO finanzieren wollte, bachab geschickt.

Die SGK-NR hatte mehrheitlich Sympathie für die Idee, dass verhindert werden soll, dass Frauen aufgrund der Geburt eines Kindes aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, und dass die Betreuungsaufgaben doch von beiden Eltern geleistet werden sollen. Es wurde sogar ein doppelter Handlungsbedarf identifiziert: Einerseits geht es darum, das nach der Geburt herausfordernde Gemeinschaftsprojekt von Vater und Mutter bestmöglich zu meistern, andererseits geht es um die Nutzung des Potenzials der Frauen in der Wirtschaft, die die Fachkräfte braucht.

Eine Minderheit der Kommission findet es auch schlicht an der Zeit beziehungsweise überfällig, in diesem Bereich etwas zu tun. Mit der laufenden Volksinitiative gäbe es vielleicht die Möglichkeit, einen klugen, mehrheitsfähigen Gegenvorschlag zu entwickeln.

Doch die Mehrheit der Kommission will der parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Ausser den Kosten zählen noch andere kritische Argumente. Es ist vom Konstrukt her falsch, für Männer eine Erwerbsersatzlösung vorzusehen. Bisher ist es auch erfolgreich ohne bezahlte Elternzeit gegangen. Wenn die Väter Vaterschaftsurlaub wollen, sollen sie dafür Ferien beziehen. Der Hauptpunkt bleiben aber die Kosten. Die EO ist über Lohnbeiträge finanziert. Das verteuert die Arbeitskosten. Die Volkswirtschaft wird belastet und verliert ihre Wettbewerbsfähigkeit - das ist das Hauptargument.

Mit 13 zu 9 Stimmen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.