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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2017-09-12

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-12

Wortprotokoll

Die beiden parlamentarischen Initiativen 17.432 und 15.436 verfolgen dasselbe Ziel, nämlich mehr Transparenz zu schaffen für Wählerinnen und Wähler, direkt und indirekt, bei Abstimmungen hier in unserem Rat. Sie tun dies nicht nur, weil wir im Zeitalter der Transparenz leben und diese Transparenz auch von anderen Akteuren einfordern, sondern vor allem aus der Überzeugung, dass Entscheidungen in diesem öffentlichen Haus auch der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen.

Warum ist Transparenz bei Abstimmungen im Rat überhaupt ein Thema, und was spricht dagegen? Es gab früher durchaus technische, auch kostentechnische Gründe dagegen und auch Vorbehalte, die sich zwischenzeitlich aufgrund praktischer oder konkreter Erfahrungen erledigt oder zumindest sehr abgeschwächt haben. Denn seit dem Frühjahr 2014 - darum spreche ich diese Erfahrungen auch an - steht ja eine elektronische Erfassung der Abstimmungen zur Verfügung. Seither wird eigentlich alles erfasst, aber nicht alles veröffentlicht. Namenslisten werden nur veröffentlicht bei Gesamtabstimmungen, bei Schlussabstimmungen, bei Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr oder dann - was ja sehr selten der Fall ist, wie wir wissen -, wenn mindestens zehn Ratsmitglieder es verlangt haben. Damit werden die Resultate einer grossen Zahl von Abstimmungen eben doch nicht veröffentlicht - sie werden zwar erfasst, aber nicht veröffentlicht. Viele dieser Abstimmungen, zum Beispiel gerade in der Detailberatung über wichtige Bestimmungen, sind ja eigentlich von gleicher sachlicher Bedeutung wie die veröffentlichten Abstimmungen. Diese Einschränkung der Veröffentlichung von Namenslisten ist an und für sich nicht gerechtfertigt. Es sollen, so die Intention dieser beiden parlamentarischen Initiativen, die Resultate aller Abstimmungen in Form von Namenslisten veröffentlicht werden.

Ich komme zunächst zur parlamentarischen Initiative Geissbühler 15.436, die von der SPK-NR klar angenommen, aber von Ihrer SPK zweimal abgelehnt wurde und die wir Ihnen auch hier im Plenum zur Ablehnung empfehlen. Die SPK Ihres Rates ist zwar mit der Zielsetzung der erwähnten Initiative der Nationalrätin einverstanden. Sie will aber dieses [PAGE 574] Ziel auf einem anderen Weg, einem einfacheren Weg erreichen, denn die parlamentarische Initiative des Nationalrates will, weil sie nicht direkt das Geschäftsreglement des Ständerates ändern kann, über das Parlamentsgesetz gehen. Ihre Kommission ist der Meinung, dass das nicht der richtige Weg ist.

Die SPK-SR hat deshalb am 31. März 2017 ohne Gegenstimme beschlossen, eine eigene parlamentarische Initiative auszuarbeiten, welche das Ziel der abzulehnenden parlamentarischen Initiative 15.436 verfolgt, aber die Veröffentlichung der Namenslisten auf anderem Weg vorsieht, nämlich im Geschäftsreglement des Ständerates. Dieser Entwurf liegt nun vor. Wir haben ihn ausgearbeitet. Er wurde von der SPK-SR am 20. Juni dieses Jahres mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Hauptgrund und Intention der deutlichen Mehrheit der Kommission ist auf einer übergeordneten Ebene die Überzeugung, dass dieses Parlamentsgebäude hier ein öffentliches Haus ist, dass dieser Ständeratssaal ein öffentlicher Saal ist und dass die Entscheidungen, die hier getroffen werden, auch der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen.

Abgesehen von dieser übergeordneten Überzeugung möchte ich ganz kurz auf drei Gründe eingehen:

Der erste Grund - Sie sehen das auch in der Begründung der Vorlage - ist, dass mit dem elektronischen System eigentlich alle Voraussetzungen erfüllt sind, um diese Transparenz auf einfachste Weise, vollumfänglich und sozusagen kostenlos zu gewähren. Es kommt eine Entwicklung beschleunigend dazu: Seit es der Livestream ermöglicht, unsere Debatten und unsere Entscheidungen inklusive Abstimmung von überall her zu verfolgen und man das Abstimmungsverhalten eigentlich jederzeit - einfach mit einigen Hürden, ich komme darauf zu sprechen - nachvollziehen kann, hat sich diese Frage nochmals in einer neuen Qualität gestellt. Es ist kaum zu begründen, warum etwas, was vorliegt, aufbereitet und ausgestrahlt wird, trotzdem mit einer Hürde verbunden bleibt, indem die interessierten Teile der Bevölkerung oder auch die Journalistinnen und Journalisten die Abstimmung fotografieren oder einen Printscreen machen und dann die Pünktchen auf der Tafel den Ratsmitgliedern zuordnen müssen. Das ist eine Mühe, die man auf sich nehmen kann. Genau diese Informationen würden aber an und für sich bereits zur Verfügung stehen.

Der zweite Grund: Die heute getroffene Auswahl der Abstimmungen, die nicht nur erfasst, sondern auch veröffentlicht werden, ist eigentlich nicht gerechtfertigt. Ich habe es vorhin gesagt: Es sind die Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr und jene Abstimmungen, bei denen die Veröffentlichung von Ratsmitgliedern aktiv verlangt wird. Über zahlreiche Beratungsgegenstände des Rates gibt es aber gar keine Gesamt- oder Schlussabstimmungen. Auch Abstimmungen über Vorstösse oder die Vorprüfung von parlamentarischen Initiativen oder Standesinitiativen können für die Öffentlichkeit durchaus von Interesse sein. Aufgrund dieser Bestimmung ist da heute aber die Veröffentlichung nicht möglich, obwohl das weder sachlich begründbar noch politisch gerechtfertigt ist. Das ist der zweite Grund.

Der dritte Grund, und das ist vielleicht - auch mit Blick auf die Debatten, die wir in den letzten Jahren zu diesem Thema immer wieder hatten - der wichtigste Grund: Es gibt eine Erkenntnis nach den letzten dreieinhalb Jahren Erfahrung mit dem elektronischen Abstimmungssystem, nämlich diese, dass unsere hochgeschätzte Kultur im Ständerat nicht vom Verdeckthalten oder vom Erschweren der Zugänglichkeit der Abstimmungsresultate abhängt. Nein, nicht davon hängt unsere politische Kultur ab - zum Glück! -, sondern von unserem Dialogverständnis, das wir hier in diesem Rat pflegen, von der Bereitschaft zur Sachpolitik, die sich durchaus auch mal von der Parteipolitik abgrenzen kann, und von der Möglichkeit einer echten, tiefen Debatte, einer Debatte, die auch allen Mitgliedern Raum lässt für ihre Zweifel, für ihre Positionsbezüge, für ihre Fragen und für die Antworten, die sie finden. Das sind Werte, die davon abhängen, ob wir sie leben. Kurz: Unser Verhalten, unsere Einstellung und unsere Überzeugung in Bezug auf das, was uns die politische Kultur des Ständerates wert ist, sind deutlich entscheidender als die technische Frage von Namenslisten und ihrer Veröffentlichung.

Das ist die Begründung dieser Vorlage aus Sicht der deutlichen Mehrheit. Es gibt einen Minderheitsantrag. Sie finden die Argumentation der Minderheit im Bericht auch ausgeführt. Die Minderheit stützt sich auch auf einen Brief des Büros, der der Kommission zugestellt wurde. Ich denke, das wird jetzt auch entsprechend begründet.