Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-04-17
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-04-17
Wortprotokoll
Seit Jahren machen wir darauf aufmerksam, dass die Erwerbstätigkeit der Frauen seit Beginn der Neunzigerjahre stark angestiegen ist. Nicht nur die bessere Ausbildung der Frauen und das gewandelte Familienbild sind für diese Entwicklung ausschlaggebend. Vielmehr war und ist die schwierige wirtschaftliche Lage zahlreicher Familien für die Erwerbstätigkeit der Frauen ausschlaggebend. Wir machen aber auch seit Jahren darauf aufmerksam, dass eine wachsende Zahl von Frauen darauf verzichtet, Kinder zu haben. Je besser die Ausbildung einer Frau, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass sie kinderlos bleiben wird. Europaweit sind wir punkto Kinderlosigkeit Spitzenreiter. Dies ist vorwiegend auf die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie zurückzuführen. Wenn wir aber keine kinderlose Gesellschaft haben wollen, müssen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl für Mütter als auch für Väter schaffen.
Die Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze bildet für die Förderung dieser Vereinbarkeit einen wichtigen Pfeiler einer zeitgemässen und modernen Familienpolitik. Mit der Anstossfinanzierung in der Höhe von maximal 100 Millionen Franken jährlich während zehn Jahren können wir mindestens 6000 bis 8000 Plätze schaffen. Angesichts der Tatsache, dass 73 Prozent aller Mütter mit Kindern unter zehn Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen, und angesichts der Tatsache, dass 44 Prozent der Schulkinder keinen Zugang zur familienergänzenden Betreuung haben, müssen wir neue Strukturen schaffen. Es fehlt in fast allen Kantonen an ausreichenden Betreuungssystemen für Kinder aller Altersstufen. Doch was geschieht in der Zwischenzeit mit den Kindern, die das Investitionspotenzial für die Zukunft unserer Gesellschaft bilden? Sie werden betreut, oder sie bleiben, was zunehmend der Fall ist, während der erwerbsbedingten Abwesenheit der Eltern ohne Betreuung zurück.
Es ist unbestritten, dass den Eltern - auch denen, die auf längere Betreuungszeiten angewiesen sind - ein breiteres Angebot an Betreuungsplätzen für ihre Kinder zur Verfügung gestellt werden muss. Familienergänzende Betreuung ist in der Tat eine Chance für eine angemessene soziale Einbettung und Verankerung der Kinder. Dies gilt auch - und in besonderem Masse - für Kinder aus Kleinstfamilien, meistens Schweizer Familien, sowie für Kinder ausländischer Herkunft, denn die familienergänzende Betreuung erleichtert eine frühzeitige gesellschaftliche und soziale Integration dieser Kinder.
Eltern brauchen anderseits die Sicherheit, dass ihre Kinder während ihrer Abwesenheit eine gute und qualifizierte Betreuung erfahren können. Das Wissen um die gute Betreuung ermöglicht es auch den Arbeitnehmerinnen, sich während der Arbeitszeit voll und ganz ihrer Erwerbstätigkeit zu widmen.
Mit dem vorliegenden Bundesgesetz können wir endlich nicht nur aus gesellschaftspolitischer Sicht über die Notwendigkeit und die Gestaltung der Rahmenbedingungen in der Wirtschaft, den Schulen, der Gesellschaft sprechen, sondern auch - und vor allem - den Familien gegenüber ein echtes und wertvolles Zeichen setzen. Denn der höchstpersönliche Entscheid für ein Kind hat für unsere Gesellschaft eine enorme Relevanz. Familien, junge Familien, müssen in der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben unterstützt werden. Sie sind auf eine rasche, unbürokratische und schnelle Hilfe bei der Suche nach geeigneten Lösungen angewiesen. Ich bin doch erstaunt, dass man ausgerechnet von liberaler Seite her zusätzliche administrative Hürden einbauen möchte. Der Einbau zusätzlicher Hürden erschwert höchstens den Ablauf der Behandlung des Gesuches und verzögert die Inbetriebnahme der Betreuungsstätte.
Mit diesem Gesetz wird, wie es die Kommissionmehrheit vorschlägt, sehr vielen Familien eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht. Es geht also überhaupt nicht darum, die primäre Erziehungsaufgabe der Eltern an die Öffentlichkeit zu delegieren, sondern vielmehr darum, die Familien als solidarische Gemeinschaften, in denen sich jedes Mitglied für das andere verantwortlich fühlt, in Respektierung ihres Wunsches nach Autonomie zu unterstützen und zu fördern. Familien müssen befähigt werden, ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen.
Geleitet von dieser Überzeugung wird die CVP-Fraktion das Bundesgesetz, wie es vorliegt, unterstützen. Auf die Änderungsvorschläge von Herrn Eggly werden wir in der Detailberatung eingehen, aber eines steht jetzt schon sicher fest: Wir werden diesen nicht zustimmen.