Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-09-13
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-09-13
Wortprotokoll
Hier geht es um die Höhe der Bussen bei Verstössen gegen die Bewilligungspflicht für Anlagen. Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass der Ständerat bei Absatz 2bis keine Bussenobergrenze festgelegt hat.
Die Kommission hat sich mit der Frage der Bussenhöhe noch einmal eingehend befasst. Gemäss geltendem Recht wird bei fahrlässig begangenen Verstössen eine Busse bis zu 10 000 Franken erhoben. Der Bundesrat beantragt, die Grenze auf 50 000 Franken zu erhöhen, weil in gewissen Fällen die Grenze von 10 000 Franken als stossend tief empfunden werde.
Unsere UREK wollte am geltenden Recht festhalten und bei Verstössen primär mit Administrativmassnahmen reagieren. Das ist aber nicht immer möglich, wenn beispielsweise ein nichtbewilligter Bau schon vollendet ist. Nach eingehender Diskussion kam die Kommission zum Schluss, dass eine Anhebung der Grenze sinnvoll ist, dass diese aber auf 20 000 Franken festgelegt werden soll. Dies scheint der Kommission angesichts der Tatsache, dass es ja um Fahrlässigkeit geht, angemessen. Konkret heisst das, dass die Kommission beantragt, in Artikel 55 Absatz 2 die bundesrätliche Version zu beschliessen, allerdings nicht mit 50 000 Franken, sondern mit 20 000 Franken.
Bei Absatz 2bis beantragen wir Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.