AB 21896
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-17
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit diese Vorlage zur Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze vorstellen. Ich möchte vier Punkte angehen: zuerst die Entstehungsgeschichte; dann die Gründe, die die Kommission dazu führen, Ihnen die Annahme der Vorlage zu empfehlen; kurz das Konzept selber und zuletzt einige Schlussfolgerungen.
Was die Entstehungsgeschichte anbelangt, kann ich nur sehr kurz darauf hinweisen, dass unsere Kollegin Jacqueline Fehr am 22. März 2000 die entsprechende Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung eingebracht hat. Sie - also unser Rat - haben in der Frühjahrssession in Lugano, am 21. März 2001, der Parlamentarischen Initiative in der ersten Phase mit klarem Mehr Folge gegeben. Die Kommission wurde dann vom Ratsbüro mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes beauftragt. Sie hat unter dem Vorsitz von Kollege Rossini eine entsprechende Subkommission bestellt, die Sechsmal getagt hat und auch eine ganze Reihe von interessierten Kreisen angehört hat. Die Gesamtkommission hat im Februar 2002 das Projekt besprochen und den Gesetzentwurf klar - mit 14 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen - gutgeheissen. Sie empfiehlt Ihnen ebenfalls, ihn anzunehmen. Sie hat an ihrer letzten Sitzung letzte Woche noch kurz von der bundesrätlichen Stellungnahme Kenntnis nehmen können. Ich werde diese Stellungnahme ganz am Schluss noch kurz kommentieren.
Ich darf jetzt kurz auf den Hintergrund der Vorlage eintreten: Viele von Ihnen haben einen Bericht des Marie-Meierhofer-Institutes für das Kind erhalten, der die heutige Situation in dieser Frage, aber auch die geschichtliche Entwicklung sehr gut darstellt.
Dieser Bericht zeigt jetzt auf, dass historisch gesehen familienergänzende Betreuung und Erziehung von Vorschulkindern lange eine eigentliche Unterstützung und Hilfe für Familien in Not waren, eigentlich eine Schutzmassnahme für Kind und Familie. Das hat sich stark geändert. In unserer heutigen Situation ist es keine Frage, dass die Zahl der Benutzer von Kinderkrippen stark zugenommen hat, dass heute Eltern aus mittleren und höheren sozioprofessionellen Schichten ihre Kinder fremdbetreuen lassen, betreuen lassen müssen und betreuen lassen wollen.
Zur Einstimmung in diese Thematik sollten wir und ganz kurz überlegen, welche Gründe es denn gäbe, die für eine klare Verbesserung der familienergänzenden Betreuung sprechen. Ich darf Ihnen vier Gründe - einmal aus der Sicht der Kinder, nachher aus der Sicht der Erwachsenen - aufführen, von denen heute klar ist, dass sie unterstreichen, welche Bedeutung die klare Förderung familienergänzender Betreuungseinrichtungen hat:
1. Kinder - das ist heute nachgewiesen - brauchen andere Kinder. Sie wissen, dass in der Schweiz die Zahl der Einzelkinder wächst. 26 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren wachsen ohne Geschwister auf. Nur noch wenige Kinder haben mehr als ein Geschwister. Familienergänzende Betreuungseinrichtungen ermöglichen diesen den regelmässigen Kontakt mit anderen Kindern, der für das Aufwachsen, für das Rollenfinden, enorm wichtig ist.
2. Kinder brauchen Betreuung. Es gibt Untersuchungen in der Schweiz, die zeigen, dass knapp die Hälfte der Schulkinder, deren Eltern erwerbstätig sind, in der schulfreien Zeit nicht betreut werden. Kinder, auch das weiss man, die allzu oft und allzu lange sich selbst überlassen werden, sind überfordert und in ihrer Entwicklung gefährdet.
3. Es braucht nicht nur Betreuung, sondern es braucht gute Betreuung für diese Kinder, innerhalb und ausserhalb der Familie. Es geht also darum, beim vorliegenden Projekt auch die Qualität und nicht nur das quantitative Angebot an familienergänzenden Betreuungen zu fördern.
4. Schliesslich erwähne ich auch ein Argument, das heute sehr wichtig ist: Die Kinder brauchen Brücken zwischen ihrer Familie und der Gesellschaft. Diese ergänzenden Betreuungsmöglichkeiten schaffen eine solche Verbindung zwischen dem Privaten und der Öffentlichkeit, zwischen Familie und Schule. So ist beispielsweise wiederum für die Schweiz nachgewiesen, dass Kinder aus Migrantenfamilien solche Brücken als besonders hilfreich empfinden. Es ist nachgewiesen, dass Kinder aus Migrantenfamilien, die im Vorschulalter familienergänzend betreut werden, den Schuleintritt besser bewältigen als Kinder, die sich ohne einen entsprechenden Übergang in der neuen Lebenswelt behaupten müssen.
Ich darf schliesslich aus der Optik der Erwachsenen - wenn Sie so wollen, ich habe vorher die Kinderoptik betont - darauf hinweisen, dass es auch hier sehr gute Argumente gibt. Ich kann sie nicht alle aufzählen, aber aufgrund der nachfolgenden Debatte zum gesamten Finanzvolumen dieser Vorlage möchte ich vor allem auf die wirtschaftliche Argumentation eintreten. Sie wissen, dass die Frauen in unserer Gesellschaft mindestens ebenso gute formale Ausbildungen wie die Männer haben. Sie stellen heute über 50 Prozent aller Studierenden und weisen über 40 Prozent der akademischen Abschlüsse auf. Diese Ausbildungen sind gesellschaftliche Investitionen, die wir tätigen. Es ist deshalb eine beträchtliche Verschwendung solcher Ausbildungsinvestitionen, wenn unter den Erwerbstätigen diese gut qualifizierten [PAGE 593] Frauen mit einer Ausbildung auf der Tertiärstufe nur knapp einen Drittel ausmachen, weil sie eben während einer gewissen Zeit entsprechende Familienpflichten übernehmen müssen. So wird denn auch in Umfragen von qualifizierten Frauen das Fehlen entsprechender Betreuungsplätze klar als Grund dafür angegeben, weshalb sie zurzeit nicht arbeiten können.
Schliesslich liegen auch aus der Schweiz Daten vor - etwa aus einer Untersuchung in der Stadt Zürich -, die klar zeigen, dass für ein solches Programm argumentiert werden kann, wenn man die volkswirtschaftlichen Auswirkungen solcher familienergänzender Betreuungsmöglichkeiten ansieht. In der genannten Studie in der Stadt Zürich wurde etwa festgestellt, dass jeder in solche Strukturen investierte Franken Gelder in der Grössenordnung von 1,6 bis 1,7 Franken in Form höherer Steuereinnahmen zurückfliessen lässt. Das ist eine konservative Schätzung. Man könnte sogar argumentieren, dass sich pro investierten Franken 3 bis 4 Franken volkswirtschaftlich einsparen lassen, beispielsweise durch Einsparungen im Bereich Sozialhilfe und geringere Ausgaben für Integration und Sonderausbildung.
Es war mir wichtig, diesen Hintergrund klar darzulegen, bevor ich kurz zum Konzept komme, das Ihnen vorliegt. Dieses Konzept beinhaltet ein Impulsprogramm, das auf zehn Jahre ausgerichtet ist, zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen in drei Bereichen: Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuung und schliesslich Tagesfamilien. Das Impulsprogramm ist an klare Bedingungen geknüpft, die Sie in Ihren Unterlagen finden: Rechtsform, Qualität, Inhalt, Betreuungsformen, Evaluation sind entsprechende Stichworte, die ich nicht weiter ausführen will. Zwei Themen müssen besonders betont werden: Das Programm ist subsidiär. Sicher wird das Thema des neuen Finanzausgleiches nachher noch aufgegriffen werden. Das Programm und der Gesetzentwurf werden dem Föderalismus gerecht. Nur entsprechende Programme und Projekte, die von der unteren Ebene, folglich von Privaten, ausgehen, werden auch finanziert. Sie werden nur subsidiär mit einem Drittel der maximalen Ausgaben während maximal dreier Jahre finanziert.
Nach Ansicht der Kommission, die diese Frage geprüft hat, werden in den zehn Jahren rund 100 000 entsprechende Plätze geschaffen werden können, ein Angebot, das dringend benötigt wird. Ich darf kurz schlussfolgern:
Es geht hier um einen wichtigen Impuls, der dazu führen soll, dass in diesem Bereich, in dem in unseren Kantonen sehr grosse Unterschiede vorhanden sind, die Impulse so gegeben werden, dass längerfristig, nachhaltig nachher von den lokalen Strukturen getragene familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Kommission hat deshalb auch letzte Woche vom Bericht des Bundesrates Kenntnis genommen, der zwar Sympathie für die Idee signalisiert, aber das Finanzvolumen stark herunternehmen will.
Die Kommission hat klar an ihrer Empfehlung festgehalten. Sie bittet Sie deshalb, nicht nur dieser Vorlage, sondern auch dem entsprechenden Postulat zuzustimmen, in der Überzeugung, dass Sie hier im Interesse der Kinder - ich habe das ausgeführt -, im Interesse aber auch der Frauen und Männer, die in der Wirtschaft tätig sind, einen wirklichen Akzent setzen können, der sich auch volkswirtschaftlich auszahlt. Ich habe die Zahlen nicht überhöht, sie sind belegt.
Wir bitten Sie, in diesem Sinne der Vorlage zuzustimmen.