Dittli Josef · Ständerat · 2017-09-13
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-13
Wortprotokoll
Im Zusammenhang mit den Anträgen zu diesen beiden Artikeln erlaube ich mir einige Gedanken zum Thema Liberalisierung des Messwesens. Ich bin mir dabei bewusst, dass die Regelung des Messwesens im Verhältnis zur ganzen Vorlage einen Nebenschauplatz darstellt.
Die beantragte Anpassung von Artikel 4 des Stromversorgungsgesetzes weitet den Begriff des Elektrizitätsnetzes auf das Messwesen aus und erweitert damit den Monopolbereich der Netzbetreiber, dies mit Blick auf den Bundesgerichtsentscheid. Weiter wird bei Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes der vom Nationalrat am 30. Mai 2017 beschlossene Absatz 4 gestrichen, womit insbesondere bezüglich Eigentum und Installation intelligenter Stromzähler Klarheit geschaffen werden soll. Beides soll in der alleinigen Hoheit der Netzbetreiber liegen.
Wir haben es gehört, den Mitgliedern der Kommission ist es nicht entgangen, und auch viele von uns haben es festgestellt, dass das Bundesgericht Mitte Juli entschieden hat, dass Verrechnungsmessungen von Stromproduzenten dem Wettbewerb ausgesetzt sind und nicht zum Netzbetrieb gehören. Ob dies auch für die Messungen der freien Stromkunden gilt, wurde formell nicht entschieden; die Argumentation dürfte aber analog ausfallen.
Unsere UREK zeigt mit den beiden angesprochenen Revisionspunkten die klare Haltung, der Monopolbereich sei erneut zugunsten der Netzbetreiber festzulegen. Dies ist eine Korrektur der aktuellen gesetzlichen Grundlage, praktisch unmittelbar nach dem im Juli ergangenen Urteil des Bundesgerichtes. Ich vertrete die Auffassung, dass Monopole gravierende Einschnitte in die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit darstellen und heutzutage keinen Platz haben, wenn Wettbewerb günstigere und bessere Lösungen für die Kunden verspricht. Es ist in der heutigen Zeit, wo immer wieder Entlastungen von KMU und bessere Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien gefordert werden, ein erklärungsbedürftiges Signal, ein gesetzliches Monopol im Stromnetzwesen aus möglicherweise auch ökonomischen Gründen zugunsten einiger weniger Netzbetreiber einzuführen bzw. wieder einzuführen. Ist es nicht so, dass das Interesse Zehntausender Stromproduzenten und -konsumenten dem Interesse einiger Hundert Messbetreiber vorgeht? Der Rat könnte mit der Liberalisierung des Messwesens eine Massnahme zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz umsetzen und ein Signal für die Weiterentwicklung des Strommarktes und bessere Rahmenbedingungen für die Produzenten erneuerbarer Energien setzen.
Dass die Netzsicherheit mit solch einem Schritt gefährdet sein soll, kann ich nicht erkennen, denn auch die Elcom hat festgestellt, dass aus technischer und ökonomischer Sicht Wettbewerb im Strommesswesen möglich ist. Ich bin mir nicht sicher, ob es richtig ist, das durch den Bundesgerichtsentscheid soeben liberalisierte Messwesen gleich wieder zu monopolisieren und damit erheblich in die Wirtschaftsfreiheit einzugreifen. [PAGE 590]
Ich habe auch etwas gestaunt, dass zu diesem Punkt kein Minderheitsantrag vorliegt. Ein Einzelantrag in dieser komplexen Materie an der Kommission vorbei macht aber sicher keinen Sinn. Wir haben die Ausführungen des Herrn Kommissionspräsidenten und auch von Kollege Vonlanthen gehört: Man ist der Auffassung, dass die Liberalisierung des Messwesens zu einem späteren Zeitpunkt, bei der nächsten Revision, aufgegriffen werden soll. Man schiebt es also jetzt ein bisschen auf die lange Bank. Das befriedigt mich nicht vollständig. Aber es ist ja so, dass der Nationalrat im Moment eine andere Haltung hat. Da ohnehin kein Antrag vorliegt, wird hier voraussichtlich eine Differenz zum Nationalrat bestehen bleiben, und die Diskussion zu diesem Thema kann weitergeführt werden. Vielleicht ergeben sich aus der Diskussion ja noch neue Lösungsansätze.