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Jositsch Daniel · Ständerat · 2017-09-13

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-13

Wortprotokoll

216 Verkehrstote waren im Jahr 2016 zu beklagen. Im Vergleich zu den Siebzigerjahren ist das bedeutend weniger: Die Zahl ist um etwa zwei Drittel gesunken. Das ist enorm und hat vor allem mit den verschiedenen Massnahmen zu tun, die in den vergangenen Jahren ergriffen worden sind, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Nichtsdestoweniger sind es im vergangenen Jahr 216 Verkehrstote gewesen, das heisst, es gab alle 41 Stunden ein Opfer. Wir sind zwar auf dem richtigen Weg, aber wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht plötzlich die falschen Entscheidungen treffen und zurückgehen und die Verkehrssicherheit ein bisschen auf der Seite lassen.

Was wird hier mit dieser Vorlage vorgeschlagen? Das Alter zum Aufgebot für die periodische vertrauensärztliche Untersuchung von Seniorinnen und Senioren soll von 70 auf 75 angehoben werden.

Das widerspricht jeglicher Logik. Welchen Zweck hat diese vertrauensärztliche Untersuchung? Sie ist keine Einschränkung gegenüber denjenigen Personen, die fahrtauglich sind. Sie gehen zum Arzt, der Arzt bestätigt ihnen, dass sie fahrtauglich sind, und sie fahren weiter. Nur diejenigen Personen, die nicht mehr fahrtauglich sind, werden herausgefiltert und werden gewissermassen aus dem Verkehr gezogen, und das ist ja auch richtig. Es ist nun mal einfach eine Tatsache, dass im Alter die körperlichen Fähigkeiten zurückgehen: Man sieht weniger gut, man hört weniger gut, die Reaktionsfähigkeit wird schlechter. Das hat zwangsläufig zur Folge, dass die Möglichkeit, sich im Strassenverkehr adäquat zu verhalten und zu reagieren, in der Tendenz sinkt - selbstverständlich nicht bei allen Seniorinnen und Senioren im gleichen Umfang. Deshalb wird ja eine vertrauensärztliche Untersuchung gemacht, die eben feststellt, bei wem das Problem besteht und bei wem es nicht besteht.

Auf der Homepage des Schweizer Fernsehens - ich habe es heute Morgen gesehen - finden Sie eine wissenschaftliche Studie, die zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall geschieht, in der Altersgruppe ab 70 fast doppelt so hoch ist wie in der Altersgruppe von 60 bis 70. Das sind einfach die Zahlen. Herr Hösli hat gesagt, die Fahrtüchtigkeit könne auch bei jüngeren Personen - bei 50-, 40- oder 30-Jährigen - eingeschränkt sein. Wenn Sie mich persönlich fragen, dann sage ich Ihnen: Ich würde befürworten, dass alle Autofahrerinnen und Autofahrer jährlich oder regelmässig eine Kontrolle ihrer Fahrtüchtigkeit machen müssten. Wenn Sie einen solchen Vorstoss einreichen, werde ich ihn unterstützen. Das steht aber hier nicht zur Debatte.

Jedenfalls würde ich aber nicht gegen jegliche Logik, die Sie auch in den Zahlen ersehen können, das Gegenteil beschliessen. Sie sagen, und das ist der entscheidende Punkt, Selbstverantwortung spiele eine Rolle, Seniorinnen und Senioren seien selbstverantwortlich. Die allermeisten sind es. Ich weiss aber aus dem eigenen Umfeld, aus der eigenen Familie, dass es nicht einfach ist, in fortgeschrittenem Alter auf den Führerausweis zu verzichten. Das Ganze hat auch einen gewissen Symbolcharakter, daran halten sich sehr viele Seniorinnen und Senioren fest. Es geht um die eigene Mobilität. Es geht auch darum, noch fahren zu können, den Führerausweis noch behalten zu können. Ich weiss auch aus dem persönlichen Umfeld, dass man hier teilweise versucht, alles zu unternehmen, um den Führerausweis noch behalten zu können. Es ist deshalb meines Erachtens zweckmässig, dass eine neutrale Stelle medizinisch beurteilt, ob die Fahrtauglichkeit noch gegeben ist oder nicht.

Sie haben von Selbstverantwortung geredet, der Bürger müsse selbst entscheiden können. Selbstverantwortung bedeutet in diesem Fall, ein höheres Unfallrisiko in Kauf zu nehmen. Das bedeutet, die Selbstverantwortung trägt dann derjenige oder diejenige, der oder die am falschen Ort auf der Strasse steht und Opfer eines solchen Unfalls wird. Das ist meines Erachtens nicht zu verantworten, vor allem wenn wir die Massnahme abwägen. Wenn ein Senior fahrtauglich ist, dann ist diese Routinekontrolle ein Leichtes, eine Kleinigkeit. Man geht beim Arzt vorbei, das dauert eine halbe Stunde, dann geht man wieder nach Hause und kann weiter fahren. Das ist, überlegen Sie sich das einmal, die einzige Einschränkung. Dem stehen Opfer im Strassenverkehr gegenüber. Da scheint es mir nun wirklich nicht verantwortbar zu sein, auf diese geringfügige Massnahme zu verzichten.

Ich bin nicht gegen Eintreten. Ich habe keinen entsprechenden Antrag gestellt. Ich ersuche Sie aber dringend, diese Vorlage abzulehnen und beim geltenden Gesetz zu bleiben.