Aeschi Thomas · Nationalrat · 2017-09-13
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-13
Wortprotokoll
Mein erster Minderheitsantrag betrifft Artikel 4 Absatz 5bis auf Seite 7 der Fahne. Sie sehen, dass hier die Mehrheit der Kommission des Nationalrates entgegen den Vorschlägen des Bundesrates und des Ständerates einen neuen Absatz einfügen möchte. Dieser lautet: "Der Bundesrat kann weitere Kundenkategorien als professionell bezeichnen. Er orientiert sich dabei namentlich an internationalen Standards." Sie müssen etwas vorne in der Fahne schauen. In Artikel 4 Absatz 3 wird bereits umfassend definiert, wer als professioneller Kunde gilt. Mit diesem Absatz 5bis, wie ich ihn Ihnen vorgelesen habe, wird diese Definition nun jedoch relativiert, indem der Bundesrat ermächtigt wird, in eigener Kompetenz weitere Kundenkategorien als professionell zu bezeichnen.
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, diesen Absatz zu streichen, denn es müsste befürchtet werden, dass der Bundesrat immer mehr Kundenkategorien als professionell bezeichnen würde und damit für immer mehr Firmen die Auflagen verschärft würden.
Dann komme ich zu meinem nächsten Minderheitsantrag. Er befindet sich auf Seite 12 der Fahne. Wir sprechen von Artikel 10 Absatz 2. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass für Execution-only-Geschäfte kein Basisinformationsblatt erstellt werden muss. Im Gesetzestext soll entsprechend "Beim Angebot ..." durch "Bei der persönlichen Empfehlung ..." ersetzt werden. Ansonsten kann der Kunde, auch wenn er es eigeninitiativ und vollkommen ohne Beratung tun will, über den Finanzdienstleister nur Instrumente erwerben, für welche ein Basisinformationsblatt erstellt worden ist. Damit würden Schweizer Investoren von vielen, insbesondere von ausländischen Produkten ausgeschlossen.
Ich bitte Sie, bei diesen beiden Minderheitsanträgen der SVP-Fraktion zu folgen.