preparatory:AB 219180
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-13
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Maurer, ich habe eine Frage zu Artikel 32 und zum Beraterregister. Gemäss dieser Bestimmung soll das Beraterregister, das ja öffentlich einsehbar ist, Namen und Vornamen des Kundenberaters und auch den Namen und die Adresse des Finanzdienstleisters usw. enthalten. Können Sie mir Beispiele für Länder nennen, in welchen bereits heute solche Beraterregister existieren?